Mehr Naturschutz auf Landesflächen – Freistaat verabschiedet Strategie

28.03.2023, 13:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am Dienstag (28.3.) hat das Kabinett erstmals eine Flächenstrategie Naturschutz verabschiedet. Sie umfasst Anforderungen und Maßnahmen des Naturschutzes auf den landeseigenen Flächen. Die Flächen sollen unter umfassender Berücksichtigung von Natur-, Boden-, Gewässer- und Klimaschutzzielen entwickelt werden. Damit sollen die biologische Vielfalt gefördert und Biotope miteinander verbunden werden. Als Eigentümer kann der Freistaat auf Grundlage der Flächenstrategie die verschiedenen ökologischen, ökonomischen und sozialen Belange konkret abwägen oder bei der Verpachtung durch Dritte verwirklichen lassen. Darüber hinaus beschreibt die Strategie Anforderungen und Grundsätze für den An- oder Verkauf von Flächen.

Sachsens Umweltminister Wolfram Günther: »Der Verlust biologischer Vielfalt hat global wie auch in Sachsen bedrohliche Ausmaße angenommen. Deshalb steuern wir um. Auf landeseigenen Flächen können wir mit der Strategie einen wertvollen Beitrag für den Erhalt der Artenvielfalt leisten. Es ist unabdingbar, dass wir ökologische Belange umfassend und systematisch berücksichtigen und die Flächen entsprechend entwickeln. Gleichzeitig haben wir eine klare Handreichung, wie wir den notwendigen Schutz natürlicher Ressourcen mit anderen wichtigen Belangen vereinbaren, zum Beispiel bei Ansiedlungen oder Infrastrukturvorhaben. Wir haben als Staat eine Vorbildfunktion. Mit den landeseigenen Flächen haben wir einen wichtigen Hebel für den Naturschutz in der Hand. Und nicht zuletzt erfüllen wir mit der Flächenstrategie unser sächsisches Biodiversitätsprogramm und unseren Koalitionsvertrag.«

Bei den Maßgaben für die Bewirtschaftung werden die Flächen nach drei Kategorien der ökologischen Bedeutung unterschieden. Dabei handelt es sich um »Schwerpunktflächen des Naturschutzes«, um »struktur- und artenreiche Kulturlandschaftsteile« oder um »Flächen der Sonstigen Landschaftsteile.«

Grundsätzlich sollen vorrangig insbesondere Projekte und Maßnahmen umgesetzt werden, mit denen mehrere Ziele und Verpflichtungen zum Beispiel des Natur-, Boden-, Gewässer- und Klimaschutzes verfolgt werden. Zugleich sollen nach Möglichkeit auch Grundstücke für vordringliche Naturschutzzwecke erworben werden. Ziel der Strategie ist auch, bei konkreten Ansiedlungsprojekten eine sachgerechte und umfassende Abwägung zwischen verschiedenen Belangen zu ermöglichen.

Eine zu erstellende Handreichung zum Artenschutz an Gebäuden wie zum Beispiel zur Vermeidung Glas- oder Lichtgefahren für Vögel und Insekten, zur naturnahen Grünflächenpflege oder zum Erhalt von Habitaten gebäudebewohnender Arten, ermöglicht es der Bau- und Liegenschaftsverwaltung, diese Aspekte verstärkt zu berücksichtigen.

Der Freistaat Staat ist Flächeneigentümer von insgesamt knapp 250.000 Hektar. Dies entspricht einem Anteil an der Landesfläche von 13,5 Prozent. Davon besitzen knapp 100.000 Hektar eine besondere naturschutzfachliche Wertigkeit, da sie zum Beispiel in Schutzgebieten liegen oder andere wertvolle Lebensräume beherbergen. Von der Gesamtfläche entfallen knapp 208.000 Hektar auf den Staatswald, der in der Zuständigkeit des Staatsbetriebs Sachsenforst liegt. Etwa 31.300 Hektar landeseigener Flächen verantwortet der Staatsbetrieb Sächsisches Immobilien- und Baumanagement. Davon wiederum sind rund 14.800 Hektar an die Landestalsperrenverwaltung überlassen. Hierzu gehören die Wasserflächen von Stauanlagen und Gewässern 1. Ordnung sowie die Flächen von baulichen Hochwasserschutz- und Stauanlagen. Knapp 7.000 Hektar befinden sich in der Verantwortung der Straßenbauverwaltung.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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