Öffentlich-rechtlicher Rundfunk: Sachsen stimmt für mehr Transparenz und Kontrolle
16.05.2023, 13:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Dresden (16. Mai 2023) – Das sächsische Kabinett hat heute der Unterzeichnung des 4. Medienänderungsstaatsvertrages durch den Ministerpräsidenten zugestimmt.
Dabei handelt es sich um ein umfangreiches Paket von Compliance-Maßnahmen, auf das sich die Länder als Reaktion auf die Vorfälle beim Rundfunk Berlin-Brandenburg (rbb) verständigt haben.
Medienminister Oliver Schenk: »In einem für medienpolitische Prozesse ungewöhnlich kurzen Zeitraum haben die Länder mit dem 4. Medienänderungsstaatsvertrag ein klares Zeichen gegen Miss- und Vetternwirtschaft und für Transparenz und mehr Kontrolle gesetzt.«
Der 4. Medienänderungsstaatsvertrag verpflichtet ARD, ZDF und Deutschlandradio unter anderem zur Offenlegung ihrer Organisationsstruktur einschließlich der Zusammensetzung der Gremien und ihrer Ausschüsse, aller Satzungen, Richtlinien und Geschäftsordnungen.
Bezüge, Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgelder und sonstige geldwerte Vorteile, die ihre jeweiligen Intendanten und Direktoren erzielen, sind, sofern sie nicht einer Abführungspflicht unterliegen, ebenfalls zu veröffentlichen. Daneben ist in den Anstalten eine unabhängige Compliance-Stelle einzurichten, die regelmäßig an den Intendanten sowie an den Verwaltungsrat zu berichten hat. Eine Ombudsperson als Anlaufstelle für vertrauliche und anonyme Hinweise zu Rechts- und Regelverstößen ist neben einer Stärkung der Arbeitsfähigkeit der Aufsichtsgremien der Anstalten ein weiterer Baustein zur Bekämpfung regelwidriger Verflechtungen.
Medienminister Schenk: »Bei diesen Maßnahmen konnten wir auf bereits beim Mitteldeutschen Rundfunk (MDR) umgesetzte Compliance-Prozesse zurückgreifen. Der MDR hat in der Vergangenheit schwierige Zeiten erlebt, hat aber daraus gelernt und seine internen Abläufe so gut reorganisiert, dass sie jetzt in vielen Punkten als `best practice‘ gelten können.«
Der 4. Medienänderungsstaatsvertrag soll am 1. Januar 2024 in Kraft treten, sofern bis dahin die Landtage in allen Ländern dem Staatsvertrag zugestimmt haben und die entsprechenden Ratifikationsurkunden bis zum 31. Dezember 2023 bei dem oder der Vorsitzenden der Konferenz der Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder hinterlegt wurden.