Förderrichtlinie für Prävention und Sicherheit im Sport neugefasst | 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung vorgestellt
13.06.2023, 14:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Mehr Unterstützung für sächsische Fanprojekte mit neuer Richtlinie
Innenminister Armin Schuster hat heute dem Kabinett die neue Förderrichtlinie zur Förderung von Prävention und Sicherheit im Sport vorgestellt. Die Neufassung hat zum Ziel, die sächsischen Fanprojekte weiter angemessen zu unterstützen und die Sicherheit an Spieltagen zu stärken.
Innenminister Armin Schuster: »Sportveranstaltungen sollen für alle friedlich, fair und respektvoll ablaufen. Um das zu gewährleisten, muss nicht nur die Sicherheit vor Ort durch bessere Zusammenarbeit und Planung der sicherheitsrelevanten Akteure gestärkt werden. Wir wollen für gute Prävention die Fanprojekte weiter angemessen fördern, um besonders den jungen Fußballfans Spaß am Sport ohne Gewalt zu ermöglichen und eine verantwortungsbewusste Fankultur zu unterstützen – am Spieltag steht der sportliche Wettstreit im Mittelpunkt. Er darf kein Anlass für Ausschreitungen gewaltbereiter Szenen sein.«
Um Absprachen aller sicherheitsrelevanten Akteure im Umfeld von Fußballspieltagen zu koordinieren und abzustimmen, wurde der Fördergegenstand »Präventives Sicherheitsmanagement beim Sächsischen Fußballverband« aufgenommen. Die Hauptaufgabe des Sicherheitsmanagements besteht darin, in Abstimmung mit allen sicherheitsrelevanten Stellen einvernehmliche Lösungen zur Durchführung eines gewaltfreien und sicheren Spielbetriebs zu finden.
Der Verwaltungs- und Berichtsaufwand wird reduziert, denn die Zuwendungsverfahren werden an die Rahmenbedingungen der Fanprojekt-Bezuschussung durch den Deutscher Fußballbund e.V. (DFB) und den Deutsche Fußball Liga e. V. (DFL) angeglichen. Durch die Anpassung der Personalkostenpauschale soll auch die Arbeit des Personals mehr Anerkennung erfahren.
Mit der Richtlinie können zukünftig auch weitere Projekte für Sicherheit bei Sportveranstaltungen unterstützt werden. Beispielsweise in Verbindung mit den neuen sächsischen Stadion-Allianzen. Ziel der Allianzen ist es, die Zusammenarbeit der lokalen Sicherheitsakteure weiter zu entwickeln. Zum einen, um auch zukünftig ein sicheres Stadionerlebnis zu gewährleisten, zum anderen, um den bisherigen Sicherheitsaufwand reduzieren zu können.
Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat bis 2040
Wie viele Sachsen werden 2040 im Freistaat leben? Innenminister Armin Schuster hat heute gemeinsam mit dem Präsidenten des Statistischen Landesamtes Sachsen, Martin Richter, die 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen bis 2040 dem Kabinett vorgestellt. Sie dient der Staatsregierung als einheitliche Planungs- und Entscheidungsgrundlage. Das Statistische Landesamt wurde bei seiner Arbeit von Ressortvertretern und Vertretern der kommunalen Landesverbände fachlich begleitet und stützt seine Berechnungen auf die Daten der amtlichen bundeseinheitlichen Bevölkerungsstatistiken.
Nach der aktuellen Vorausberechnung des Statistischen Landesamtes wird die Bevölkerungszahl entsprechend der drei gerechneten Varianten im Jahr 2040 voraussichtlich zwischen 3,89 (Variante 1) und 3,73 Millionen Einwohnern (Variante 3) liegen.
Innenminister Armin Schuster: »Nach den Berechnungen des Statistischen Landesamtes erwarten wir für vergangenes und für dieses Jahr Bevölkerungsgewinne. Ab dem nächsten Jahr ist von einem durchschnittlichen jährlichen Bevölkerungsrückgang in moderater Höhe zwischen 0,3 und 0,5 Prozent auszugehen. Vor diesem Hintergrund wird die Einwohnerzahl Sachsens frühestens 2028 und im optimalen Fall erst 2033 unter die Vier-Millionen-Marke rutschen. Insbesondere die angenommenen Wanderungsgewinne mit dem Bundesgebiet und dem Ausland werden auch künftig unseren Bevölkerungsrückgang aufgrund des Geburtendefizits abschwächen. Die demografischen Veränderungen in der Vergangenheit und deren Einfluss auf die zukünftige Bevölkerungsentwicklung stellen eine große Herausforderung dar. Die Bereitstellung von Vorausberechnungsergebnissen für alle sächsischen Gemeinden wird dazu beitragen, dass wir den Fokus dabei auf die unterschiedliche regionale Entwicklung legen können.«
Die Kernaussagen der Bevölkerungsvorausberechnung lauten:
Langsamer Bevölkerungsrückgang
Wie auch in der 7. Regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnung wird für die 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung von einem moderaten Bevölkerungsrückgang bis 2040 ausgegangen.
Am Jahresende 2021 lebten 4,04 Millionen Personen in Sachsen. Im Jahr 2040 werden voraussichtlich zwischen 148 300 (obere Variante 1) und 315 800 Personen (untere Variante 3) bzw. 3,7 bis 7,8 Prozent weniger Menschen im Freistaat Sachsen leben.
Effekte der Zuwanderung im Jahr 2022
Die Auswirkungen der Zuwanderung insbesondere aus der Ukraine im Jahr 2022 sind schwer einzuschätzen. Neben dem Umfang der Zuzüge stellt sich auch die Frage nach dem zeitlichen Verlauf sowie der Bleibewahrscheinlichkeit. Im Ergebnis der getroffenen Annahmen zu den ukrainischen Schutzsuchenden geht das Statistische Landesamt davon aus, dass rund 52 000 ukrainische Schutzsuchende in Sachsen verbleiben.
Unterschiedliche Annahmen zur Entwicklung des Geburtenverhaltens
Seit 2017 ist die zusammengefasste Geburtenziffer rückläufig und lag 2021 bei 1,53 Kindern je Frau. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen wurden bereits für das erste Vorausberechnungsjahr 2022 unterschiedliche Annahmen zum Geburtenverhalten getroffen. In der oberen Variante 1 wird für 2022 mit einer zusammengefassten Geburtenziffer von 1,50 Kindern je Frau gerechnet, in der Basisvariante 2 mit 1,45 Kindern je Frau sowie in der unteren Variante 3 mit 1,40 Kindern je Frau. Für alle drei Varianten wird von einem linearen Anstieg der Geburtenrate bis zum Jahr 2030 ausgegangen. So steigt die Kinderzahl je Frau bis 2030 in Variante 1 auf 1,65, in Variante 2 auf 1,55 sowie in Variante 3 auf 1,45. Danach bleibt die zusammengefasste Geburtenziffer bis zum Ende des Vorausberechnungszeitraums konstant auf dem Niveau von 2030.
Weiterer aber sich abschwächender Anstieg der Lebenserwartung
Die Corona-Pandemie hatte für Sachsen insbesondere Ende 2020 sowie Anfang 2021 eine Übersterblichkeit zur Folge, aus der ein Rückgang der durchschnittlichen Lebenserwartung laut allgemeiner Sterbetafel 2019/2021 auf 83,6 Jahre für Frauen und auf 77,4 Jahre für Männer resultierte. Ab 2022 wird das Wiederaufnehmen eines moderaten Anstiegs der Lebenserwartung angenommen. Für 2040 ergibt sich für Frauen eine durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt von 85,3 Jahren und für Männer von 79,9 Jahren.
Bevölkerungsrückgang durch Geburtendefizit bestimmt, Wanderungsgewinne wirken positiv
Das Geburtendefizit bleibt auch im Vorausberechnungszeitraum die bestimmende Komponente der Bevölkerungsentwicklung. Im Vorausberechnungszeitraum sterben voraussichtlich rund 512 800 Personen (Variante 1) bzw. 593 000 Personen (Variante 3) mehr als geboren werden.
Sowohl für den Wanderungsaustausch mit dem Bundesgebiet als auch mit dem Ausland wird bis 2040 weiter mit Wanderungsgewinnen gerechnet, die sich jedoch verringern.
Im Vorausberechnungszeitraum belaufen sich die Wanderungsgewinne mit dem Bundesgebiet und dem Ausland auf 364 000 Personen in Variante 1, auf 320 000 Personen in Variante 2 sowie auf 277 000 Personen in Variante 3.
Alterung der Bevölkerung und Entwicklung Erwerbspotential
Der Rückgang der Gesamteinwohnerzahl wird von einer fortgesetzten Alterung der Bevölkerung begleitet. Das Durchschnittsalter, ein Indikator für die Alterung einer Bevölkerung, nimmt auch zukünftig – jedoch nur noch leicht – zu. Laut Bevölkerungsvorausberechnung steigt das Durchschnittsalter der sächsischen Bevölkerung bis 2040 von 46,9 Jahre (2021) auf 47,4 Jahre (Variante 1) bzw. 48,4 Jahre (Variante 3).
Die erwerbsfähige Bevölkerung im Alter von 20 bis unter 68 Jahren – derzeit 2,41 Millionen Personen – wird weiter abnehmen. Ende 2040 werden in dieser Altersgruppe zwischen 187 900 Personen (Variante 1) und 266 900 Personen (Variante 3) weniger in Sachsen leben als Ende 2021. Das entspricht einer Verringerung zwischen 8 Prozent (Variante 1) und 11 Prozent (Variante 3). Im Gegensatz zur vergangenen Entwicklung wird sich der Alterungsprozess der erwerbsfähigen Bevölkerung nicht weiter fortsetzen. Im Ergebnis des Anstiegs der jüngeren erwerbsfähigen Bevölkerung (20 bis unter 35 Jahren) um bis zu 4 Prozent (Variante 1) bei gleichzeitiger Abnahme der erwerbsfähigen Bevölkerung zwischen 35 bis unter 68 Jahren um knapp 12 Prozent (Variante 1) wird für das Jahr 2040 mit einem Rückgang des Durchschnittsalters der Erwerbsfähigen um ein Jahr auf rund 45 Jahre gerechnet.
Regionale Entwicklung
Für die zehn Landkreise sowie die Kreisfreie Stadt Chemnitz wird in der 8. RBV von einem Bevölkerungsrückgang bis 2040 ausgegangen. Nur die Kreisfreien Städte Leipzig in allen drei Varianten und die Kreisfreie Stadt Dresden in Variante 1 und 2 können bis 2040 mit Bevölkerungsgewinnen rechnen. So nimmt die Bevölkerung in der Kreisfreien Stadt Leipzig von 601 900 im Jahr 2021 um bis zu 12 Prozent auf 672 200 Personen (Variante 1) im Jahr 2040 zu. Für die Kreisfreie Stadt Dresden fällt der höchste Zuwachs in Variante 1 mit 4 Prozent deutlich geringer aus. In der unteren Variante 3 wird sogar ein leichter Rückgang um 1 Prozent erwartet. Unter dem für Sachsen insgesamt zu erwartenden Rückgang der Bevölkerung liegen von den Landkreisen nur die zwei Landkreise Leipzig und Nordsachsen und somit diejenigen, die unmittelbar an die am stärksten wachsende Kreisfreie Stadt Leipzig grenzen. So wird die Bevölkerung im Landkreis Leipzig um maximal 4 Prozent und im Landkreis Nordsachsen um maximal 6 Prozent zurückgehen. Mit einem Verlust fast jeder fünften Person (18 Prozent in Variante 3) wird der Erzgebirgskreis den höchsten Rückgang zu verzeichnen haben.
Für die Mehrzahl der sächsischen Gemeinden wird wie für Sachsen insgesamt ein Bevölkerungsrückgang erwartet. Von den 415 kreisangehörigen Gemeinden können in Variante 1 noch 43 weitere Gemeinden, in Variante 2 noch 24 Gemeinden sowie in Variante 3 noch 16 Gemeinden Bevölkerungsgewinne verzeichnen. Diese Bevölkerungsgewinne konzentrieren sich auf das Umland der zwei wachsenden Kreisfreien Städte Leipzig und Dresden. Ein überdurchschnittlicher Bevölkerungsrückgang wird vor allem für Gemeinden in Südwestsachsen und im Norden der Landkreise Bautzen und Görlitz erwartet. Dabei sind kleinere Gemeinden stärker vom Bevölkerungsrückgang betroffen als größere Gemeinden.
Die 8. Regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung für den Freistaat Sachsen bis 2040 ist ab Donnerstag, den 15. Juni 2023 abrufbar unter: www.bevoelkerungsmonitor.sachsen.de
Hintergrundinformationen:
Die Bevölkerungsvorausberechnung stellt die künftige Veränderung in der Größe und vor allem im Altersaufbau der sächsischen Bevölkerung quantifiziert dar. Die Vorlage weist Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Öffentlichkeit auf künftige Entwicklungen der Größe und Struktur der Bevölkerung hin. Sie dient als Planungs- und Entscheidungsgrundlage bei der politischen Gestaltung des demografischen Wandels. Grundlage für die Berechnungen sind Annahmen zur Geburtenhäufigkeit, zur Lebenserwartung und zur Entwicklung des Wanderungsverhaltens. Ausgangspunkt für die Berechnungen ist der Bevölkerungsstand am 31. Dezember 2021.
Die Berechnungen wurden in drei Varianten durchgeführt. Variante 1 und Variante 3 bilden einen Korridor, in dem sich die Bevölkerungszahl höchstwahrscheinlich entwickeln wird. Die Variante 2 schreibt vorrangig den Status-quo der letzten Jahre fort. Die drei Varianten unterscheiden sich in den Annahmen zum Wanderungsaustausch mit dem Ausland und dem Geburtenverhalten.
Die Berechnungen basieren auf Daten der amtlichen bundeseinheitlichen Bevölkerungsstatistiken. Der Analysezeitraum betrifft die Jahre 2017 bis 2021. Das Jahr 2020 fand aufgrund der Corona-Pandemie nur bedingt Berücksichtigung, da neben der Übersterblichkeit auch das Wanderungsverhalten deutlich von bisherigen Entwicklungsmustern abwich. Mit den verfügbaren vorläufigen Monatsergebnissen des Jahres 2022 trägt die 8. RBV dem Zuzug der Schutzsuchenden aus der Ukraine Rechnung. Dieses Vorgehen orientiert sich an der Methodik der 15. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung und findet darüber hinaus auch bei den regionalisierten Bevölkerungsvorausberechnungen anderer Statistischer Ämter der Bundesländer seine Anwendung. Die Vorausberechnung lehnt sich an Annahmen und Entwicklungstrends der 15. koordinierten Bevölkerungsberechnung des Statistischen Bundesamtes ein und ermöglicht die Einordnung in einen bundesweiten Kontext.