LEADER in Sachsen: Kontinuität und Erleichterungen

20.06.2023, 13:10 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett verabschiedet Richtlinie LEADER

Sachsens Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt, hat heute (20. Juni 2023) in Markkleeberg die neue Förderrichtlinie LEADER vorgestellt. Sie bildet die Richtschnur, auf deren Grundlage jetzt die Anfang März ernannten 30 sächsischen LEADER-Gebiete Projekte zur Umsetzung ihrer LEADER-Entwicklungsstrategien (LES) auswählen können. In Kürze werden sie dafür thematische Aufrufe veröffentlichen.

»Die heute im Kabinett beschlossene Förderrichtlinie ist der letzte Baustein, damit wir unseren erfolgreichen Weg zur Stärkung des ländlichen Raums mit Hilfe von LEADER fortsetzen können«, so der Minister nach der Kabinettssitzung. »Wir haben den LEADER-Gebieten seit dem Jahr 2014 viel Vertrauen entgegengebracht und ihnen enorme Verantwortung übertragen. Gemeinsam haben wir so eine Erfolgsgeschichte auf den Weg gebracht.«

Deshalb sei es wichtig, dass bei der jetzt erforderlichen Neufassung der Richtlinie vor allem darauf geachtet wurde, Kontinuität zu wahren und gleichzeitig den in den EU-Vorschriften verbleibenden Spielraum zugunsten der Projektträger auszuschöpfen. Mit der neuen Richtlinie wurden daher Erleichterungen eingeführt. So können Personalkosten künftig pauschal abgerechnet werden, ohne dass Lohn- bzw. Gehaltsabrechnungen vorgelegt werden müssen. Eine weitere Erleichterung liegt in der Möglichkeit, schon nach der Bewilligung von Projekten Vorschüsse von bis zu 50 Prozent der Zuwendung zu erhalten. Damit werden Projektträger bei der Vorfinanzierung von Vorhaben erheblich entlastet.

»Beim Bürokratieabbau hätte ich mir noch mehr gewünscht. Zufrieden bin ich aber gemeinsam mit vielen Akteuren der ländlichen Entwicklung, dass wir in Sachsen trotz insgesamt reduzierter europäischer Mittel einen sehr hohen Anteil der Mittel aus dem ELER-Programm für die Entwicklung des ländlichen Raumes erhalten haben. Auf diese Weise können wir LEADER-Gebiete mit einem guten Budget für diesen und die kommenden vier Jahre ausstatten«, so Thomas Schmidt.

Für die Förderperiode 2023 bis 2027 steht den 30 LEADER-Gebieten ein Gesamtbudget von knapp 241 Millionen Euro zur Verfügung. Die Umsetzung erfolgt nach dem seit 2014 bewährten Ablauf: Die LEADER-Gebiete starten thematische Aufrufe, auf die sich je nach Thema Bürger, Unternehmen, Vereine und Gemeinden mit ihren Vorhaben um eine Förderung bewerben können. Die LEADER-Aktionsgruppen (LAG) wählen dann selbst die Vorhaben zur Förderung aus, die den regionalen Zielen aus ihren Entwicklungsstrategien am meisten dienen. Für so bestätigte Projekte kann eine Förderung beantragt werden. Zuständig für die Bewilligung sind die Landkreise.

Hintergrund:

In der letzten EU-Förderperiode 2014 bis 2020 – verlängert bis 2022 –, wurden durch die Richtlinie LEADER/2014 rund 7 500 Anträge bewilligt. 5 000 davon sind abgeschlossen. Mit ihnen wurden fast 600 Arbeitsplätze geschaffen und rund 3 300 weitere Arbeitsplätze gesichert. Für touristische Angebote entstanden rund 800 Betten und 240 Ferienwohnungen. Mehr als 1 500 Wohnhäuser im ländlichen Raum wurden saniert oder aus anderen Bauten zum Wohnen umgebaut.

LEADER (Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, »Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft«) ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten vor Ort Entwicklungskonzepte. Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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