Sächsisches Kabinett gibt Gesetzentwurf zur Dualen Hochschule zur Anhörung frei
04.07.2023, 13:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: Überführung der Berufsakademie Sachsen in eine Duale Hochschule ist wichtiger Schritt in der Weiterentwicklung der sächsischen Hochschullandschaft
Das Sächsische Kabinett hat den Gesetzentwurf zur Überführung der Berufsakademie Sachsen in die Duale Hochschule Sachsen zur Anhörung freigegeben.
Ein Ziel der Reform ist die Weiterentwicklung der staatlichen sächsischen Hochschul-landschaft. Konkret wird die schon bisher erfolgreiche Berufsakademie Sachsen zur vollwertigen Hochschule entwickelt, die gleichberechtigt neben den anderen Hochschul-formen Universität, Hochschule für angewandte Wissenschaften und Kunsthochschulen steht.
Damit einher geht eine Aufwertung der Abschlüsse im dualen Studium. Die an der heu-tigen Berufsakademie erworbenen Abschlüsse stoßen trotz staatlicher Gleichstellung mitunter im In- und Ausland auf Akzeptanzprobleme, die mit der Reform der Vergan-genheit angehören sollen.
Organisatorisch entspricht die Struktur der künftigen Dualen Hochschule den bewährten Strukturen anderer Hochschulen. Das heißt: Es wird ein zentrales Rektorat geben, das für insgesamt sieben Standorte der Dualen Hochschule verantwortlich zeichnet. Son-derregelungen gibt es im Interesse der Arbeitsfähigkeit der sachsenweit verteilten regio-nalen Standorte. Standorte der Dualen Hochschule Sachsen sind die heutigen sieben Studienakademien der Berufsakademie Sachsen.
Das »Geschäftsmodell« der heutigen Berufsakademie bleibt im Kern erhalten. Das be-deutet, dass die Ausbildung an der Dualen Hochschule auch künftig in enger Zusam-menarbeit mit Praxispartnern, also Unternehmen oder Institutionen, in einen theoreti-schen und einen praktischen Teil unterteilt ist. Der Dualen Hochschule werden im Inte-resse von Wissenschaftsfreiheit und Wirtschaft auf dem Gebiet der kooperativen For-schung Gestaltungsspielräume eröffnet, die über die derzeitigen Möglichkeiten der Berufsakademie Sachsen hinaus reichen. Davon profitieren auch die Studierenden, da neueste Erkenntnisse im Forschungsbereich direkt in die Lehre einfließen.
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow sagte nach dem Kabinettsbeschluss:
»Die Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen ist ein weiteres großes Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag, das wir jetzt in die konkrete Umsetzung bringen. Dafür wa-ren in den vergangenen Jahren bereits umfangreiche Vorbereitungen zu treffen. Das bringt eine weitere Anpassung des gerade beschlossenen Hochschulgesetzes mit sich. Dieses ist die gesetzliche Grundlage zur Erweiterung der Hochschullandschaft um eine zusätzliche Hochschulform. Ich bin zuversichtlich, dass die Transformation der Berufs-akademie gelingt und bis Ende 2024 abgeschlossen sein wird.«
Mit der Freigabe zur Anhörung besteht in den nächsten Wochen für eine Vielzahl von Interessensgruppen die Möglichkeit, sich aktiv in den weiteren Gesetzgebungsprozess einzubringen. Insgesamt fast 30 Institutionen wird ermöglicht, Stellungnahmen zum Ge-setzentwurf abzugeben… darunter Studierendenvertretungen, Gewerkschaften, Sozial-verbände, Wirtschaftskammern sowie Interessensvertretungen der Hochschulen.