Mehr Stadtgrün für Kommunen, Geld für Lärmminderung und Radonschutz
22.08.2023, 14:17 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
SMEKUL unterstützt Radonschutz - Förderung von Stadtgrün und Lärmminderung wird ausgeweitet
Das SMEKUL baut das seit 2022 bestehende Förderangebot für mehr Stadtgrün und Lärmschutz deutlich aus. So können nun auch Kommunen und kommunale Unternehmen für biodiversitätsförderndes Stadtgrün sowie grüne Lärmschutzmaßnahmen größeren Umfangs einen Förderantrag stellen. Zudem fördert Sachsen künftig Maßnahmen für den Schutz vor Radon. Dazu gehören Baumaßnahmen, die den Eintritt von Radon in Innenräume verhindern, lüftungstechnische Maßnahmen sowie Anlagen zur Absaugung. Dies hat Sachsens Kabinett am Dienstag (22.8.) beschlossen.
Gleichzeitig wird die bereits seit 2022 bestehende Förderung von Stadtgrün und Lärmschutz vor allem hinsichtlich möglicher Fördersummen deutlich ausgeweitet. Hierzu gehören die Begrünung von Fassaden und Dächern und das Anlegen beziehungsweise die ökologische Aufwertung von Freiflächen und Grünanlagen sowie nun auch umfassendere Investitionen zur Minderung von Straßenlärm, vorzugsweise grüner Lärmschutz. Die Förderung von Radonschutz sowie die Unterstützung von Stadtgrün und Lärmschutz sind in einer Förderrichtlinie zusammengefasst.
Mit Blick auf die erweiterte Förderung von Stadtgrün und Lärmschutz führte Sachsens Umweltminister Wolfram Günther aus: »Unsere Städte müssen lebenswert sein und sich ökologisch entwickeln können. Klimakrise und Lärm sind gerade hier stark zu spüren. Die zunehmende Hitze belastet Mensch und Natur, und Lärm macht krank. Zugleich sind Städte vielfältige Lebensräume und werden immer wichtiger für den Erhalt vieler Arten. Daher freue ich mich, dass wir hier nun auch europäisches Geldeinsetzen und damit deutlich größere Investitionen unterstützen können.«
Des Weiteren führte Günther aus: »Radon kommt in Teilen Sachsens ganz natürlich vor. Wird es jedoch über einen längeren Zeitraum in höheren Konzentrationen eingeatmet, erhöht sich die Wahrscheinlichkeit für Lungenkrebs. Allerdings kann und soll man Vorkehrungen treffen, damit die Belastung in Gebäuden gering bleibt. Mir ist wichtig, dass wir neben der gut etablierten Beratung und Öffentlichkeitsarbeit in Sachen Radonschutz jetzt auch konkrete Unterstützung anbieten.«
Die nun beschlossene Förderrichtlinie »FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023« ergänzt und erweitert das bisherige »Landesprogramm Stadtgrün und Lärmminderung« von 2022. Dabei kommen für höhere Investitionen in den Bereichen Stadtgrün und Lärmschutz sowie für Investitionen im Bereich Radonschutz Mittel aus dem EU-Strukturfonds EFRE zum Einsatz.
Antragsberechtigt im Bereich Stadtgrün sind gegenüber dem bisherigen Programm nun auch Kommunen und deren Unternehmen. Vorhaben bis zu einem Umfang von 100.000 Euro werden aus Landesmitteln gefördert. Liegt der Investitionsumfang höher, werden EU-Mittel verwendet.
Antragsberechtigt im Bereich Lärmschutz sind Kommunen und deren Unternehmen. Das geförderte Vorhaben darf maximal einen Umfang von 800.000 Euro haben. Bisher lag der Wert bei maximal 200.000 Euro. Neu aufgenommen ist die vorrangige Förderung grüner Lärmschutzmaßnahmen wie z.B. Rasengleise und begrünte Lärmschutzwände. Wesentliche Voraussetzung ist eine aktuelle Lärmaktionsplanung der Kommune.
Die Förderung von Radonschutzmaßnahmen richtet sich an Kommunen und kommunale Unternehmen, an gemeinnützige Organisationen, an anerkannte Religionsgemeinschaften sowie an kleinere und mittelgroße Unternehmen (KMU). Die Fördersumme ist auf maximal 60.000 Euro begrenzt.
Im Förderportal des SMEKUL (https://lsnq.de/stadtgruenlaermradon) wird das Ministerium über die Eröffnung der Antragstellung und weitere aktuelle Entwicklungen zur FRL Stadtgrün, Lärm, Radon/2023 informieren.