Europäisches Bodenüberwachungsgesetz im Fokus

28.09.2023, 12:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Staatsminister Schmidt bei Aussprache zu geplanter EU-Richtlinie in der Fachkommission Umwelt des Ausschusses der Regionen

Staatsminister Thomas Schmidt nimmt in dieser Woche in Malaga (Spanien) an der auswärtigen Ausschusssitzung der Fachkommission für Umwelt, Klima und Energie (ENVE) des Europäischen Ausschusses der Regionen (AdR) teil. Auf der Agenda der zweitägigen Beratung steht heute (28. September 2023) eine Debatte zum Thema »Bodenüberwachung und -resilienz«. Die Europäische Kommission will den Bodenschutz erstmals auf EU-Ebene per Gesetz regeln und Böden damit künftig einen ähnlichen Schutzstatus wie Wasser oder Luft geben.

Am 5. Juli dieses Jahres hatte die Europäische Kommission deshalb den Entwurf für das Bodenüberwachungsgesetz veröffentlicht, zu dem der AdR jetzt Stellung nehmen wird. Künftig sollen Maßnahmen für die Überwachung und Bewertung des Bodenzustands, Prinzipien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Böden und die Ermittlung und Behandlung verunreinigter Standorte geregelt sowie der Flächenverbrauch und die Bodenversiegelung erfasst werden. Damit verfolgt die EU-Kommission das Ziel, dass bis zum Jahr 2050 alle Böden in der Europäischen Union einen gesunden Zustand erreichen sollen. Gesunde Böden sollen möglichst viele Ökosystemleistungen erbringen, die Auswirkungen von Klimawandel und Biodiversitätsverlust reduzieren, die Resilienz gegen Naturkatastrophen steigern, Landdegradation umkehren, die menschliche Gesundheit schützen und für Versorgungssicherheit mit Nahrungsmitteln und anderen nachwachsenden Rohstoffen sorgen.

Staatsminister Thomas Schmidt sieht den Bodenschutz ebenfalls als wichtiges Ziel. . Für ihn bleibe jedoch offen, ob alle vorgeschlagenen Maßnahmen der Kommission verhältnismäßig seien: »Ich möchte, dass bei den weiteren Verhandlungen zum Bodenüberwachungsgesetz sowohl fachliche und finanzielle Belange, als auch der zusätzlich entstehende Verwaltungsaufwand angemessen berücksichtigt werden«, so Minister Schmidt.

Über bereits bestehende gesetzliche Regelungen wie die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) oder die Wassergesetzgebung lägen bereits umfangreiche Instrumente zur nachhaltigen Bodennutzung vor, gibt der Minister zu bedenken. Deshalb erscheine ihm der zusätzliche Nutzen des Bodenüberwachungsgesetzes – insbesondere für die landwirtschaftliche Praxis in Sachsen, aber auch für die Landesplanung und Raumordnung – sehr überschaubar.

Staatsminister Thomas Schmidt warnt zudem davor, weitere Bürokratie zu schaffen: »Wir haben in Sachsen langjährige Zeitreihen von Dauerbeobachtungsflächen und detaillierte Ergebnisse von Bodenzustandserhebungen. Deshalb müssen vorliegende Datenreihen in die jetzt geplante Regelung der Überwachung der Bodengesundheit eingebunden und genutzt werden. Wir brauchen keine Doppelarbeit! Das Bodenüberwachungsgesetz darf den nationalen Bodenbeobachtungsprogrammen nicht zuwiderlaufen. Außerdem sind die Menschen, die Wirtschaft und letztendlich die öffentliche Verwaltung längst an der Belastungsgrenze bei der Umsetzung, Förderung, Kontrolle und gegebenenfalls Sanktionierung von neuen Regelwerken angekommen. Wenn wir die Menschen nicht verlieren und extreme Entwicklungen nicht befördern wollen, dürfen wir im Verwaltungshandeln das Wahren von Maß und Mitte nicht als Grundsatz aufgeben.”

Im Gegensatz zu anderen Umweltschutzgütern wie Wasser oder Luft ist der Boden immer an Fläche und damit an Eigentum gebunden. »Wir müssen dringend darauf achten, dass Eigentümerinnen und Eigentümer nicht überfordert werden«, erklärt der Minister weiter.

Staatsminister Thomas Schmidt betont abschließend: »Ich werde mich dafür einsetzen, dass gesunde Böden auch ohne ein Übermaß an Bürokratie erreicht werden und die Verzahnung bestehender und neuer Gesetze zu einem Mehr an praktischem Nutzen und einem Weniger an Verwaltung führt.«

Hintergrund:

Der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR) mit Sitz in Brüssel ist die Versammlung der Regional- und Kommunalvertreter der Europäischen Union. Staatsminister Thomas Schmidt ist ordentliches Mitglied für Sachsen. Minister Schmidt war zuletzt Berichterstatter des AdR für den European Chips Act (Europäisches Chips-Gesetz). Er ist Mitglied in den Fachkommissionen für Wirtschaftspolitik (ECON) und Energie, Klima und Umwelt (ENVE) sowie Vorsitzender der Automotive Intergroup des AdR (CoRAI).

Am 5. Juli 2023 hat die Kommission einen Vorschlag für ein Bodenüberwachungsgesetz vorgelegt. Der Vorschlag legt Maßnahmen für die Überwachung und Bewertung des Bodenzustands, Prinzipien für eine nachhaltige Bewirtschaftung der Böden und die Ermittlung und Behandlung verunreinigter Standorte fest. Die Mitgliedstaaten sollen auch den Flächenverbrauch und die Bodenversiegelung erfassen. Es sind Berichts- und Informationspflichten vorgesehen. Zudem soll die Kommission zum Erlass delegierter Rechtsakte befugt werden und die Richtlinie nach sechs Jahren evaluiert werden. Die Stellungnahme des AdR zu diesem Gesetzentwurf wird federführend in der ENVE-Fachkommission erarbeitet.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
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