Noch mehr Freiheiten für die Agentur für Sprunginnovationen

29.09.2023, 13:20 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bundesrat bringt auf Initiative Sachsens Änderungen am SPRIND-Freiheitsgesetz in Gesetzgebungsprozess ein

Der Bundesrat dringt nach Initiative Sachsens auf weitere Erleichterungen für die »Agentur für Sprunginnovationen« (SPRIND) mit Sitz in Leipzig.

Im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens zum sogenannten SPRIND-Freiheitsgesetz fordert Sachsen noch weitreichendere Freiheiten, als der Ende Juli vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf bereits vorsieht.

Ziel ist es, der Agentur so einen noch größeren Handlungsrahmen zu geben und flexibler bei der Förderung von Schlüsselprojekten agieren zu können, die das Potential zum Gamechanger haben. Insgesamt sieht der Gesetzentwurf bereits eine Reihe von Regelungen vor, die die SPRIND-Agentur von Bürokratie entlasten.

Aus Sicht von Sachsens Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow geht das aber noch nicht weit genug:
»Es geht auch um Vertrauen in die Expertinnen und Experten in der SPRIND-Agentur. Ich bin überzeugt, dass es keine zusätzliche fachliche Aufsicht über die Projektsteuerung in der Agentur von Seiten des Bundes braucht. Wenn der Bund die Rechtsaufsicht über SPRIND ausübt, ist ausreichend Kontrolle gegeben. Die Agentur spart sich im Projektgeschäft aber die Abstimmungsschleifen mit den Aufsichtsbehörden.«

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Frage der Förderung von Projekten an denen Partner der freien Wirtschaft beteiligt sind und damit verbunden das sogenannte Besserstellungsverbot. Bislang ist vorgesehen hier nur in den ersten beiden Jahren der Projektförderung Ausnahmen vom Besserstellungverbot zu gewähren. D.h. während dieser Zeit ist es zulässig, dass Projektbeteiligte beispielsweise besser vergütet werden als Angestellte des Bundes.

"Die Beschränkung auf zwei Jahre ist aber nicht sachgerecht.", so Sebastian Gemkow weiter. "Wir sprechen hier von Entwicklungsprojekten, die oftmals nach zwei Jahren noch nicht soweit gediehen sind, dass es ohne weitere Förderung geht. Um eine Forschungsvision und letztlich eine Sprunginnovation in ein Geschäftsmodell münden zu lassen, braucht es mehr Zeit. Fünf Jahre sind nach Expertenmeinung angemessen. Solange sollte auch die Ausnahme vom sogenannten Besserstellungsverbot gelten. Die Alternative wäre, dass die Agentur nach zwei Jahren die Förderung einstellen muss und deshalb das ganze Projekt scheitert."

Der Bundesrat hat die von Sachsen vorgeschlagenen Änderungen am Entwurf des SPRIND-Freiheitsgesetzes heute mehrheitlich mitgetragen. Von Seiten des Bundes gibt es bereits Signale einen Großteil der Änderungen umzusetzen.

Hintergrund:
Mit dem neuen Gesetz sollen die rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen der SPRIND-Agentur verbessert werden. Es sieht u.a. den Abbau bürokratischer Hürden vor, um noch mehr Innovationen zum Durchbruch zu verhelfen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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