Mehrere Wolfsübergriffe und Herdenausbrüche an einem Tag

06.10.2023, 09:27 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Symbolbild Wolf (© LfULG, Archiv Naturschutz / F.Richter)

Symbolbild Wolf (© LfULG, Archiv Naturschutz / F.Richter)

Schäfereien im Landkreis Bautzen besonders betroffen

Am Mittwoch, dem 4. Oktober, schlug das Bereitschaftstelefon der Fachstelle Wolf besonders oft Alarm. Allein im Landkreis Bautzen hat es an diesem Tag fünf Wolfsübergriffe gegeben, in deren Folge es zu mehreren Herdenausbrüchen kam. Das Sächsische Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) informierte heute über erste, noch vorläufige Ergebnisse der Schadensaufnahme und Rissbegutachtung. Die abschließende Bewertung steht noch aus.

So hat es am 4. Oktober in der Region der Stadt Weißenberg im Landkreis Bautzen einen Übergriff auf zwei Herden einer dort ansässigen Schäferei gegeben. Beide Herden waren ausgebrochen. Die Rissbegutachtung ergab, dass in der einen Herde elf und in der anderen Herde fünf Schafe getötet wurden. Die genaue Anzahl der verletzten und teilweise vermissten Schafe liegt noch nicht vor. Am Tag darauf (5. Oktober) meldete die Schäferei einen erneuten Übergriff auf eine ihrer Herden. Dabei wurden sechs Schafe getötet und vier verletzt.

Ebenfalls von einem Wolfsangriff betroffen waren zwei Herden eines Tierhalters in der Gemeinde Panschwitz-Kuckau. Auch hier kam es in beiden Fällen zu einem Ausbruch der Herde. Zu Tode kamen bei dem Übergriff in beiden Herden insgesamt 17 Tiere, weitere Schafe wurden verletzt oder gelten als vermisst. Der Tierhalter hatte damit innerhalb einer Woche vier Übergriffe durch Wölfe auf seine Herden zu verkraften. Bereits vor einer Woche hatte es bei ihm einen Herdenausbruch gegeben. Das LfULG berichtete.

Drei weitere Übergriffe im Landkreis Bautzen ereigneten sich in den Gemeinden Großpostwitz, Cunewalde und in einem Ortsteil der Gemeinde Lauta.

In allen fünf Fällen waren die Tiere ausreichend geschützt und der Wolf konnte anhand der vorgefundenen Rissmerkmale mit hinreichender Sicherheit als Schadensverursacher bestätigt werden. Die Erfüllung des Mindestschutzes ist Voraussetzung, dass ein Nutztierhalter auf Antrag eine Entschädigung bei einem Wolfsübergriff erhält. Über die Entschädigung entscheidet die Landesdirektion Sachsen.

Tierhalterinnen und Tierhalter werden gebeten, ihre Zäune regelmäßig zu überprüfen und Elektrozäune mit ausreichender Spannung und einer Höhe von mindestens 100 bis 120 Zentimetern zu verwenden. Besonders in Regionen, wo bereits mehrere Übergriffe stattgefunden haben, sollte, wenn möglich, zusätzlich Flatterband zur Abschreckung eingesetzt werden. Zudem sollten Koppeln nicht zu klein und schmal angelegt werden, damit ausreichend Platz ist und so die Gefahr von Herdenausbrüchen vermindert werden kann.


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Kontakt

Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie

Pressesprecherin Karin Bernhardt
Telefon: +49 351 2612 9002
Telefax: +49 351 4511 9283 43
E-Mail: karin.bernhardt@smekul.sachsen.de
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