Langjähriger Rektor der Palucca-Hochschule Dresden, Prof. Jason Beechey, folgt einem Ruf nach Zürich
25.10.2023, 14:30 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow dankt Rektor für herausragendes Engagement
Prof. Jason Beechey, Rektor der Palucca Hochschule für Tanz Dresden, wechselt im kommenden Jahr an die Züricher Hochschule der Künste. Etwa ein Jahr vor Ende seiner regulären Amtszeit in Dresden übernimmt Beechey in Zürich ab 1. August 2024 die neu geschaffene Position des »Head of Dance‟
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow:
»Prof. Jason Beechey hat die Palucca Hochschule für Tanz Dresden seit seinem Amtsantritt im Jahr 2006 in einem besonderen Maße geprägt und mit herausragendem Engagement zu einer modernen, renommierten und international anerkannten Ausbildungsstätte weiterentwickelt. Zahlreiche Tänzerinnen und Tänzer aus dem In- und Ausland haben unter seiner bewährten Leitung eine umfassende, künstlerisch anspruchsvolle Ausbildung an der einzigen eigenständigen staatlichen Tanzhochschule in Deutschland erhalten und sind nun mit ihrem Können und ihrer Vielseitigkeit nicht nur an Theaterhäusern, sondern auch in vielen Bereichen der freien Szene sehr gefragte Künstlerinnen und Künstler. Ich bedauere den Weggang von Prof. Beechey sehr, wünsche ihm aber für seine neue Tätigkeit viel Kraft und Erfolg. Unsere Aufgabe ist es nun, die Nachfolge zu sichern.«
Ziel ist, die ab 01.08.2024 an der Palucca Hochschule für Tanz vakante Rektorenstelle schnellstmöglich wieder zu besetzen. Mit dem Auswahlverfahren soll deshalb umgehend begonnen werden.
Das Verfahren zur Besetzung der Rektorenstelle an der Palucca Hochschule für Tanz ist in § 109 Abs. 4 Sächsisches Hochschulgesetz geregelt: Danach wird ein Vorschlag für die Nachfolge von Prof. Beechey von einer Auswahlkommission, die vom SMWK eingesetzt wird, erarbeitet. Die Auswahlkommission erarbeitet in Abstimmung mit dem SMWK die Stellenausschreibung, prüft eingehende Bewerbungen und setzt sich intensiv mit potenziellen Kandidatinnen und Kandidaten für das Rektorenamt auseinander. Abschließend wählt sie eine Person aus und schlägt diese dem SMWK für das Rektorenamt vor.
An die Auswahlkommission werden folgende Anforderungen gestellt: In der Auswahlkommission sollen Frauen und Männer und sowohl hochschulinterne als auch externe Persönlichkeiten vertreten sein, die durch ihre fachspezifische Expertise in der Lage sind, die Eignung der Bewerberinnen und Bewerber auf das Rektorenamt zu beurteilen.