Kabinett verabschiedet Förderrichtlinie zur Unterstützung benachteiligter Schüler und Erwachsener
14.11.2023, 12:02 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Benachteiligte Kinder, Jugendliche und Erwachsene sollen noch gezielter in ihrer Bildungslaufbahn unterstützt werden. Das sieht die geänderte ESF-Plus-Förderrichtlinie »Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021-2027« des Kultusministeriums vor, die heute das Kabinett beschlossen hat. Ziel der Förderung ist es, die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen mit Lern-, Leistungs- und Entwicklungsschwierigkeiten sowie Erwachsenen, die Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben, mit zusätzlichen Unterstützungsangeboten zu verbessern. »Wir helfen damit Menschen, die es nicht leicht haben, keine guten Startbedingungen hatten und einfach mehr Unterstützung als andere brauchen«, so Kultusminister Christan Piwarz.
Mit der geänderten Förderrichtlinie können neben Alphabetisierungskursen für sogenannte gering literalisierte Erwachsene auch regionale Grundbildungszentren unter wissenschaftlicher Begleitung gefördert werden. Die Zentren sollen niedrigschwellige, offene Beratungs-, Unterstützungs- und Lernangebote für Erwachsene, die schlecht Lesen und Schreiben können, zur Verfügung stellen. In Sachsen gibt es schätzungsweise 300.000 gering literalisierte Erwachsene.
Gefördert werden können nun auch alternative Lernangebote für Schülerinnen und Schüler mit ausgeprägten emotionalen, sozialen oder psychischen Beeinträchtigungen, die aufgrund von Verhaltensauffälligkeiten nicht im Klassenverband unterrichtet werden können. Im Fokus stehen dabei Schülerinnen und Schüler von Grundschulen, Oberschulen, Gemeinschaftsschulen und Förderschulen. Auch Schulverweigerinnen und Schulverweigerer können mit alternativen Lernangeboten unterstützt werden.
Die bisherigen Fördertatbestände bleiben bestehen. Dazu gehören neben dem Kita-Programm »Kinder stärken 2.0« auch die Organisation von Schülercamps sowie von Alphabetisierungskursen. Hingegen ist die Förderung von Umschulungen für den Erzieherberuf und die Krankenpflegehilfe nach bundesgesetzlichen Änderungen nicht mehr möglich. Für das Gesamtprogramm »Bildungspotenziale lebenslanges Lernen 2021-2027« stehen derzeit insgesamt 134 Millionen Euro zur Verfügung. Davon kommen 80,6 Millionen Euro von der Europäischen Union und 53,4 Millionen Euro stellt der Freistaat Sachsen zur Kofinanzierung bereit. Die Fördersätze liegen zwischen 95 bis 100 Prozent.