Solaranlagen und Kulturdenkmale: Handreichung des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen zu »Denkmalschutz und Solarenergie in Sachsen« erschienen

26.11.2023, 08:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Leipzig, Berliner Straße 25, ehemaliges städtisches Gaswerk, Erhaltung einer leerstehenden Maschinenhalle als Träger einer großen Photovoltaikanlage (© Landesamt für Denkmalpflege Sachsen)

Leipzig, Berliner Straße 25, ehemaliges städtisches Gaswerk, Erhaltung einer leerstehenden Maschinenhalle als Träger einer großen Photovoltaikanlage (© Landesamt für Denkmalpflege Sachsen)

Schon seit Jahrzehnten beraten die sächsischen Denkmalbehörden die Eigentümerinnen und Eigentümer zum Thema Solarenergie und Denkmalschutz. Die Denkmalbehörden haben dadurch vielen Eigentümern von Kulturdenkmalen die Installation von Solar- und Photovoltaikanlagen ermöglicht, womit aktiv zum Klimaschutz beigetragen wird. Vor dem Hintergrund des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und des Erlasses des Sächsischen Staatsministeriums für Regionalentwicklung vom 12. Januar 2023 zur Genehmigung von Solar- und Photovoltaikanlagen auf Kulturdenkmalen, hat das LfD eine praktische Handreichung erarbeitet, die eine grundsätzliche Einführung in das Thema ermöglichen und als Leitfaden für die Antragstellung dienen soll.

Solar- und Photovoltaikanlagen sind technische Anlagen, die sich in vielen Fällen mit den prägenden Merkmalen eines Kulturdenkmals nicht so einfach vereinbaren lassen. Hier ergibt sich oftmals ein Spannungsfeld zwischen den Erwartungen des Denkmaleigentümers und denen des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege. Die Veröffentlichung richtet sich deshalb in erster Linie an die Denkmaleigentümerinnen und Denkmaleigentümer, die eine Solaranlage auf oder an ihrem Kulturdenkmal errichten möchten, aber auch an Planerinnen und Planer, Baubehörden und sonstige Interessierte. Anhand von vielfältigen Praxisbeispielen werden denkmalverträgliche Lösungen aufgezeigt, um einerseits Denkmalwerte zu bewahren und andererseits die Erzeugung solarer Energie zu ermöglichen. Auf die verschiedensten Aspekte der Entscheidungsfindung wird hingewiesen, die von der Statik bis hin zum Brandschutz reichen. Zu empfehlen ist auf jeden Fall die Erstellung eines Gesamtkonzeptes für die energetische Ertüchtigung eines Kulturdenkmals und keine isolierte Planung einer Solaranlage. Dank gilt der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH, die mit Hinweisen zur Energiebilanzierung diese Publikation bereichert.

Alf Furkert, Sächsischer Landeskonservator: »Wir wollen damit Hinweise geben, wie es unter Beachtung der jeweils zu bewahrenden Werte gelingen kann, möglichst denkmalverträgliche Lösungen zu finden. Dem Auftrag zur Bewahrung unserer Kulturdenkmale sind wir auch bei der Art und Weise, wie wir Energiesicherheit und Klimaschutz gestalten, verpflichtet.«

Denkmalschutz und Solarenergie in Sachsen
Handreichungen des Landesamtes für Denkmalpflege Sachsen
Herausgeber: Landesamt für Denkmalpflege Sachsen, 2023
Informationsbroschüre, 74 Seiten, zahlreiche, überwiegend farbige Abbildungen

Die Druckschrift kann kostenfrei bezogen werden im Zentralen Broschürenversand der Sächsischen Staatsregierung, Hammerweg 30, 01127 Dresden,
Telefon: +49 351 21036-71 oder -72, Mail: publikationen@sachsen.de
und steht dort auch als Download zur Verfügung.


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