Digitalisiertere Arbeit der Personalvertretungen und besserer Schutz von Hinweisgebern: Kabinett bringt zwei Gesetzesvorhaben voran; Erstmals Bachelor-of-Science-Absolventen an Hochschule Meißen
05.12.2023, 13:11 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das Fünfte Gesetz zur Änderung des Sächsischen Personalvertretungsgesetzes (SächsPersVG) nimmt Form an: Das Kabinett hat heute beschlossen, den Gesetzesentwurf in den Landtag einzubringen. »Damit nimmt das Vorhaben – mit dem wir u. a. Beteiligungsrechte von Personalvertretungen ebenso weiterentwickeln wie die modernen Kommunikationsmöglichkeiten – die nächste Hürde«, so Innenminister Armin Schuster. Im März dieses Jahres wurde das Gesetz zur Anhörung freigegeben. »Gravierende Änderungen mussten im Ergebnis der Anhörung nicht mehr vorgenommen werden«, so der Staatsminister weiter.
Wichtige Punkte des Gesetzes:
- Mitbestimmung stärken: Ziel des Gesetzes ist auch, Personalvertretungen bei Zukunftsthemen stärker einzubeziehen. Bei der Auswahl von Beschäftigten für die Zulassung zu Aufstieg oder Qualifizierung sollen sie ebenfalls beteiligt werden.
- Moderne Informations- und Kommunikationstechnologien sinnvoll nutzen: Neben Videotechnik für Sitzungen der Personalvertretungen soll es künftig möglich sein, sich online zu Personalversammlungen zuzuschalten. Zudem soll die Onlinekommunikation zwischen Dienststellen und Personalvertretungen rechtswirksam erfolgen können.
- Selbstorganisationsrecht stärken: Der Personalrat soll seinen Anspruch auf Freistellungen flexibler gestalten können.
- Referendariatsrat: Im Gesetzesentwurf ist ein Referendariatsrat im juristischen Vorbereitungsdienst vorgesehen.
- Datenschutz: Mit dem neuen § 9 SächsPersVG wird die Tätigkeit der Personalvertretungen erstmals auf eine klare datenschutzrechtliche Grundlage gestellt. Verantwortlicher im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist die Dienststelle.
Umsetzung von EU-Recht mit Augenmaß: Kommunen sollen interne Hinweisgeberstellen einrichten
Um interne Hinweisgeber, denen in ihrer täglichen Arbeit Verstöße gegen Rechtsvorschriften der EU, des Bundes oder des Landes auffallen, besser zu schützen, haben Gemeinden, Landkreise und kommunale Unternehmen mit mindestens 10.000 Einwohnern bzw. mindestens 50 Beschäftigten interne Meldestellen einzurichten und zu betreiben. Eine Meldestelle kann auch von mehreren Kommunen gemeinsam betrieben werden. »Ob schwere Straftat oder vermeintliches Kavaliersdelikt – für Verfehlungen jedweder Ausprägung ist im öffentlichen Dienst kein Platz! Damit es vielerorts vertrauenswürdige Ansprechpartner gibt, bringen wir diesen Gesetzentwurf, mit dem wir EU-Recht mit Augenmaß umsetzen, auf den Weg«, so Innenminister Armin Schuster. Der Entwurf zum Sächsischen Hinweisgebermeldestellengesetz wurde heute vom Kabinett zur Anhörung freigegeben.
Hochschule Meißen: Studierende graduieren erstmals mit Abschluss »Bachelor of Science«
2020 wurde der Bachelor-Studiengang »Digitale Verwaltung« erstmals an der Hochschule Meißen angeboten. Ende Februar 2024 schließen nun die ersten Studierenden dieses Studium ab. Schon jetzt zeigt sich ein hoher Bedarf an den Absolventinnen und Absolventen, die über interdisziplinäres Wissen etwa zu IT-gestützten Verwaltungsprozessen sowie verwaltungsorganisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen verfügen. Damit der Hochschulgrad »Bachelor of Science (B. Sc.)« auch offiziell verliehen werden kann, muss die Verordnung über die Bezeichnung der Hochschulgrade an der Hochschule Meißen noch angepasst werden – das hat das Kabinett heute bestätigt.