Für kompakte und leistungsfähige Organisationseinheiten
08.01.2024, 10:19 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sachsenforst ändert Forstbezirksstruktur in der Oberlausitz und der Sächsischen Schweiz
Zum 1. Januar 2024 sind Änderungen der internen Organisationsstruktur von Sachsenforst in der Oberlausitz und der Sächsischen Schweiz in Kraft getreten. Die Änderungen betreffen die Abgrenzung der Flächenzuständigkeit der Forstbezirke und Schutzgebietsverwaltungen in den beiden Regionen. Ziel der Organisationsänderung ist eine strukturelle Verbesserung, um den gestiegenen Anforderungen an Sachsenforst in diesen Regionen gerecht zu werden. Die Oberlausitz und die Sächsische Schweiz sind Schwerpunktgebiete der Borkenkäfer-Massenvermehrung in Sachsen. Durch die Schadensbewältigung in Verbindung mit der notwendigen Wiederbewaldung sowie der Forcierung des Waldumbaus ist das Arbeitsvolumen für die Beschäftigten stark gestiegen. Mit der Organisationsänderung sollen die internen Abläufe in den beiden Regionen effizienter gestaltet werden.
»Die neue Struktur bildet kompakte, leistungsfähige und an die jeweiligen Aufgaben angepasste Organisationseinheiten«, erklärte Utz Hempfling, Landesforstpräsident und Geschäftsführer von Sachsenforst. »Insbesondere werden die Anzahl der Reviere und Führungsspannen einheitlicher verteilt und Fahrtentfernungen reduziert. Auch werden organisatorische Ungleichgewichte zwischen den Forstbezirken behoben, die bei der zentralen Steuerung von Ressourcen hinderlich sind. Zudem werden Verbesserungen bei der Verteilung von Aufgaben und internen Zuständigkeiten innerhalb von Sachsenforst erreicht. Die Anzahl und Zuschnitte der Reviere und deren personelle Besetzung bleiben von den Änderungen im Wesentlichen unberührt. In zwei Fällen werden durch die Umstrukturierung sogar zusätzliche Reviere geschaffen.«
Der flächenmäßig größte Forstbezirk Oberlausitz, der bislang fast ein Viertel der Gesamtwaldfläche von Sachsen umfasste, wird sich mit der Änderung seiner Flächenkulisse auf den nördlichen Teil der Oberlausitz konzentrieren. Der Sitz des Forstbezirkes Oberlausitz verbleibt in Bautzen. Die südlichen Teile des ehemaligen Forstbezirkes Oberlausitz − das Oberlausitzer Bergland und das Zittauer Gebirge − werden ab sofort vom Forstbezirk Neustadt verwaltet. Die südlichen Teile des ehemaligen Forstbezirkes Neustadt in der Sächsischen Schweiz werden mit der Nationalparkverwaltung zu einer »Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz« mit Sitz in Bad Schandau zusammengeführt. Durch diese Änderung wird auch der bisher ungünstige Flächenzuschnitt des Forstbezirkes Neustadt behoben, der durch den Bezirk der Nationalparkverwaltung nahezu zweigeteilt war. Der Sitz des Forstbezirkes Neustadt verbleibt in Neustadt. Die wesentlichen Teile des Revieres Markersbach im ehemaligen Forstbezirk Neustadt werden dem westlich angrenzenden Forstbezirk Bärenfels als neues Revier Liebstadt zugeordnet. In der Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz wird ein zusätzliches Privat- und Körperschaftswaldrevier »Bad Schandau«, im Forstbezirk Neustadt ein zusätzliches Staatswaldrevier »Stolpen« gebildet.
Mit den Änderungen werden in der Sächsischen Schweiz zudem überlagernde Zuständigkeiten und teilweise Dopplungen bei Ansprechpersonen von Sachsenforst bereinigt. Der Nationalpark Sächsische Schweiz und das angrenzende gleichnamige Landschaftsschutzgebiet bilden zusammen die naturschutzfachlich und touristisch bedeutende Nationalparkregion. Die Nationalparkverwaltung von Sachsenforst ist im Bereich des Landschaftsschutzgebietes, das bislang überwiegend im Forstbezirk Neustadt lag, die Naturschutzfachbehörde. Gleichzeitig wird die gesamte Nationalparkregion als ein touristisches Ziel wahrgenommen, in welchem durch Sachsenforst ganzheitliche Besucher- und Waldbrandschutzkonzeptionen erstellt und umgesetzt werden. Der Nationalpark bleibt sowohl in seiner Größe als auch in seinen Schutzzielen unverändert. Das gleiche trifft auf das Landschaftsschutzgebiet Sächsische Schweiz zu.
Für Waldbesuchende haben die Änderungen keine unmittelbaren Auswirkungen. Für Waldbesitzende bleiben die jeweiligen Ansprechpersonen im Wesentlichen bestehen, jedoch kann sich der Name des zuständigen Forstbezirkes bzw. der Schutzgebietsverwaltung durch die Anpassung verändern. Eine kartografische Übersicht zu der neuen Organisationsstruktur von Sachsenforst in der Sächsischen Schweiz und der Oberlausitz finden Sie im Anhang dieser Mitteilung.
Die neue Revierstruktur im Überblick
Forstbezirk Oberlausitz:
- Staatswaldreviere: Hermannsdorf, Lohsa, Seidewinkel, Neukollm
- Privat- und Körperschaftswaldreviere: Schleife, Weißwasser, Hähnichen, Niesky, Königshain, Malschwitz, Räckelwitz, Kamenz, Bernsdorf, Wittichenau, Elsterheide, Spreewitz
Forstbezirk Neustadt
- Staatswaldreviere: Hohwald, Stolpen, Massenei, Fischbach
- Privat- und Körperschaftswaldreviere: Hagenwerder, Hainewalde, Großschweidnitz, Bautzen, Sohland, Burkau, Neustadt, Pulsnitz
Nationalpark- und Forstverwaltung Sächsische Schweiz
- Staatswaldreviere: Hinterhermsdorf, Unger, Schmilka, Reinhardtsdorf, Cunnersdorf, Hohnstein, Rosenthal, Königstein, Bielatal, Lohmen, Ottomühle, Berggießhübel, Zeughaus
- Privat- und Körperschaftswaldreviere: Bad Schandau, Gohrisch