Sächsischer Landtag verabschiedet Gesetz zur Umwandlung der Berufsakademie Sachsen in Duale Hochschule Sachsen
31.01.2024, 21:13 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wissenschaftsminister Gemkow: »Entscheidende Weichenstellung zur Weiterentwicklung des sächsischen Hochschulsystems und zur Stärkung des ländlichen Raumes«
Der Sächsische Landtag hat am Abend das Gesetz zur Weiterentwicklung der Berufsakademie Sachsen zur Dualen Hochschule Sachsen (DHSN) verabschiedet.
Damit kann die Berufsakademie bis zum 31.12.2024 die Voraussetzungen für einen er-folgreichen Start der Dualen Hochschule Sachsen schaffen. Bei diesem Umwandlungs-prozess wird sie vom Wissenschaftsministerium partnerschaftlich begleitet.
Ab dem 01.01.2025 gibt es in Sachsen mit der Dualen Hochschule dann 15 staatliche Hochschulen mit dem Status einer rechtsfähigen Körperschaft des öffentlichen Rechts. Diese Rechtsform sichert Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit. Die Duale Hochschule Sachsen wird – mit Hauptsitz in Glauchau – weitere sechs Standorte in Bau-tzen, Breitenbrunn, Dresden, Leipzig, Plauen und Riesa unterhalten. Mit ihrem breit gefä-cherten Studienangebot ist sie ein wichtiger Beitrag zur Fachkräftesicherung im ländlichen Raum.
»Mit dem Beschluss des Sächsischen Landtages sind alle Weichen gestellt.«,sagte Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow. »Damit bringen wir eines der wichtigsten hochschulpolitischen Vorhaben dieser Legislaturperiode zu einem erfolgreichen Ab-schluss und reagieren auf die Anforderungen, die an eine moderne akademische Ausbil-dung gestellt werden. Ich bin den Abgeordneten des Sächsischen Landtages und allen Beteiligten, die am Gesetz mitgearbeitet haben, sehr dankbar. Es ist gelungen, die sächsische Hochschullandschaft weiterzuentwickeln und ihre Attraktivität auch für die Zukunft zu sichern. Und gleichzeitig stärken wir den ländlichen Raum als Ort der akademischen Bildung.«
In den nächsten Monaten wird die Gründung der Dualen Hochschule Sachsen vorbereitet. Dafür wird ein Gründungssenat eingesetzt, der im Frühjahr seine Arbeit aufnimmt. Der Gründungssenat ergreift alle Maßnahmen, die für die Arbeitsaufnahme der Dualen Hochschule am 01.01.2025 erforderlich sind, insbesondere ist er für den Erlass einer vorläufigen Grundordnung verantwortlich.
Zeitgleich erarbeitet die Direktorenkonferenz der Berufsakademie eine vorläufige Wahl-ordnung, um noch in diesem Jahr die Wahlen zu den künftigen Hochschulorganen durch-führen zu können.
Das Wissenschaftsministerium wird die Leitungspositionen (Rektor, Prorektor und Kanzler) zunächst kommissarisch besetzen. Danach wird die Duale Hochschule baldmöglichst über die endgültige Besetzung dieser Führungspositionen hochschulautonom entschei-den, wie es das Sächsische Hochschulgesetz vorsieht. Studentinnen und Studenten so-wie Personal der Berufsakademie Sachsen werden nahtlos in die DHSN übergeleitet.