Jetzt bewerben: Sächsischer Gründerinnenpreis startet in neue Wettbewerbsrunde

01.02.2024, 14:48 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Bereits zum 16. Mal ruft der Freistaat erfolgreiche Gründerinnen und Unternehmerinnen mit Sitz in Sachsen zur Bewerbung für den Sächsischen Gründerinnenpreis auf. Vergeben wird der Preis vom Sächsischen Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung (SMJusDEG). Unternehmerinnen und Gründerinnen können sich ab sofort und noch bis zum 1. Mai 2024 über das Beteiligungsportal des Freistaates Sachsen bewerben: https://buergerbeteiligung.sachsen.de/portal/smjus/beteiligung/themen/1038699

Der Preis würdigt das unternehmerische Handeln von Frauen im Freistaat in drei Kategorien: Jeweils 5.000 Euro gehen an eine Gründerin, deren Unternehmen kürzer als drei Jahre am Markt ist, und eine Gründerin, deren Unternehmen bereits länger als drei Jahre besteht. Zudem wird erneut der ebenfalls mit 5.000 Euro dotierte und von der AOK Plus Sachsen/Thüringen gestiftete Nachhaltigkeitspreis an eine Gründerin vergeben, die mit ihrem innovativen Geschäftsmodell die soziale und ökologische Transformation vorantreibt. Neben dem Preisgeld erwarten die Gewinnerinnen ein filmisches Kurzporträt über ihr Unternehmen sowie begleitende Öffentlichkeitsarbeit. Ein neunköpfiges Jurygremium aus Expertinnen und Experten bewertet und gewichtet die Gründungskonzepte und Unternehmensstrategien der eingereichten Bewerbungen.

Gleichstellungsministerin Katja Meier: »Frauen, die sich zum Schritt in die Selbständigkeit entschließen, bringen ein gehöriges Maß an Erfindungsreichtum, Weitblick und Entschlossenheit mit. Im Rahmen des Sächsischen Gründerinnenpreises wollen wir auch in diesem Jahr couragierte und erfolgreiche Frauen ehren, die über all diese Qualitäten verfügen und mit ihrer Arbeit Maßstäbe setzen.«

Bewerben können sich Frauen, die ein Einzel-, kleines- oder mittelständisches Unternehmen im Bereich Umwelt, Kultur, Soziales, Industrie, Handel, Handwerk oder aus dem Dienstleistungssektor führen und ihr Unternehmen zwischen dem 1. Januar 2016 und 31. Dezember 2022 gegründet oder übernommen haben. Der Nachhaltigkeitspreis bietet Bewerberinnen mit besonders ökologischen und nachhaltigen Geschäftsmodellen eine zusätzliche Gewinnchance.

Mit dem Sächsischen Gründerinnenpreis sollen außerdem Frauen, die bereits über eine Existenzgründung nachdenken, ermutigt werden, optimistisch den Weg in die Selbstständigkeit zu gehen. Der Sächsische Gründerinnenpreis fördert damit nicht nur den Unternehmerinnengeist von Frauen im Freistaat, sondern rückt auch ihr Engagement in den Fokus der Öffentlichkeit.

Interessierte Frauen, die ihr Unternehmen zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2022 in Sachsen gegründet oder übernommen haben, können sich noch bis zum 1. Mai 2024 bewerben.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung

Pressesprecher Dr. Alexander Melzer
Telefon: +49 351 564 15011
Telefax: +49 351 564 16189
E-Mail: presse@smj.justiz.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang