Energieminister Günther: »Finanzielle Beteiligung an den Erlösen von Windrädern und PV-Anlage erhöht die Akzeptanz der Erneuerbaren«
27.02.2024, 13:05 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sachsens Regierung hat am Dienstag (27.2.) eine Formulierungshilfe für ein Gesetz beschlossen, mit dem Städte und Gemeinden an den Erlösen neuer PV-Freiflächenanlagen und Windräder auf ihrem Gemeindegebiet beteiligt werden sollen. Die Betreiber von Anlagen ab einer Leistung von einem Megawatt wären demnach verpflichtet, jährlich mindestens 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde Strom an die jeweilige Kommune zu zahlen. Die Staatsregierung übermittelt den Vorschlag für ein entsprechendes Gesetz jetzt an den Landtag.
Sachsens Energieminister Wolfram Günther: »Die Kommunen sollen finanziell an der Energiewende teilhaben, und das verbindlich. Das erhöht die Akzeptanz für den Ausbau erneuerbaren Energien, bringt Energiewende und Klimaschutz voran und schafft einen deutlichen Mehrwert für die Bürgerinnen und Bürger. Dreht sich das Windrad oder scheint die Sonne, kommt Geld rein zum Beispiel für soziale Aktivitäten, für den Sport in der Gemeinde, für den Naturschutz oder den Klimaschutz. Ich bin sehr dankbar, dass die Vorschläge für ein sächsisches Gesetz innerhalb der Staatsregierung so schnell und so konstruktiv erarbeitet wurden. Unsere Formulierungshilfe geht jetzt in den Landtag, der das Gesetz nach Anhörung und eigener Meinungsbildung bis zum Sommer beschließen kann.«
Aktuell sieht das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) lediglich die freiwillige Beteiligung der Kommunen an den Erlösen vor. Sachsen hat sich entschieden, im Freistaat auf eine verpflichtende Beteiligung zu setzen. Das schafft eine verlässliche Basis für die Städte und Gemeinden. Der Bund hat aus rechtlichen Gründen keine Handhabe, auf Bundesebene eine verpflichtende Beteiligung einzuführen. Dies hatte die Bundesregierung zuvor geprüft.
Die angestrebte Beteiligung in Höhe von 0,2 Cent je erzeugter Kilowattstunde würde überschlagen am Beispiel von Windenergieanlagen eine Zahlung zwischen 20.000 und 40.000 Euro pro Jahr und Anlage an die Gemeinde bedeuten.