Sachsen schließt Raumordnungsverfahren für Kupferbergwerk in der Lausitz ab
28.03.2024, 09:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Planungen sind nur zum Teil mit den Zielen der Raumordnung vereinbar
Die Landesdirektion Sachsen (LDS) hat das Raumordnungsverfahren für das Vorhaben »Entwicklung und Betrieb eines Kupferbergwerkes in der Lausitz« für das Gebiet des Freistaates Sachsen abgeschlossen. In ihrer raumordnerischen Beurteilung kommt die LDS zu einem differenzierten Ergebnis:
Die für den Transport der Mineralstoffe auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen vorgesehenen Rohrleitungstrassen werden als raumverträglich bewertet.
Die Mineralstoffverwahrung im Randschlauch des Tagebaus Nochten und im noch entstehenden Bergbaufolgesee wird unter Maßgaben als raumverträglich bewertet: Diese muss so erfolgen, dass keine negativen Folgen für das Oberflächenwasser und das Grundwasser eintreten. Darüber hinaus sind effektive Maßnahmen gegen Bodensenkungen und Bodenrisse zu planen und umzusetzen.
Für die geplante Mineralstoffverwahrung im Spreetaler See kann im Ergebnis der Abwägung aller Belange die Raumverträglichkeit nicht bestätigt werden.
Antragsteller und Träger des Bergbauvorhabens ist die »Kupferschiefer Lausitz GmbH« (KSL).
Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens stellt keine Beurteilung der grundsätzlichen Genehmigungsfähigkeit eines Abbaus der Kupferschieferlagerstätte Spremberg-Graustein dar. Die erfolgte Prüfung und Bewertung bezieht sich auf die raumordnerischen Auswirkungen des vom Unternehmen konkret beantragten Vorhabens auf Basis der eingereichten Unterlagen.
Die KSL plant an der Landesgrenze zwischen Brandenburg und Sachsen, im Erlaubnisfeld Spremberg-Graustein-Schleife, die Errichtung und den Betrieb eines Kupferbergwerkes. Bei der Erzverarbeitung anfallende Rückstände müssen entsorgt bzw. deponiert werden. Für die Ablagerung der Rückstände hat die KSL vier mögliche Standorte im Blick, davon zwei in Sachsen: den Spreetaler See und den Tagebau Nochten. Der Transport der Rückstände von der Erzaufbereitungsanlage zu den Deponiestandorten soll per Rohrleitung erfolgen.
Im Rahmen der raumordnerischen Bewertung wurden 25 Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie 30 Stellungnahmen von Trägern öffentlicher Belange abgegeben und berücksichtigt.
Hintergrund Raumordnungsverfahren:
Raumordnungsverfahren sind dem eigentlichen Genehmigungsverfahren vorgeschaltet. Die Raumordnungsbehörde sondiert auf grober Betrachtungsebene, ermittelt Konflikte und bietet Problemlösungen. Das Ergebnis des Raumordnungsverfahrens ist Grundlage für die weitere Planung des Vorhabens.