Viel Neues am Sozialgericht Dresden – und auch weniger alte Verfahren

04.04.2024, 11:04 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Das Jahr 2023 brachte für das Sozialgericht Dresden eine Vielzahl von Neuerungen und Veränderungen, die die Arbeit des Gerichts nachhaltig beeinflusst haben und auch zukünftig prägen werden.
Am 1. Januar 2023 trat das Bürgergeld-Gesetz in Kraft und hiermit verbunden eine ganze Reihe gesetzlicher Neuregelungen. Diese wirkten sich für die im Bereich der Grundsicherung für Arbeitssuchende tätigen Richterinnen und Richter zunächst nur in Eilverfahren aus, weil die entsprechenden Hauptsacheverfahren erst mit einigem Zeitverzug bei Gericht anhängig gemacht werden. Hiervon unabhängig setzte sich der zuletzt erkennbare Rückgang von Verfahrenseingängen im Grundsicherungsrecht nicht fort.
In fast allen medizinischen Fachgebieten (Renten-, Pflege- und Unfallversicherung sowie Schwerbehinderten- und soziales Entschädigungsrecht) ist eine deutliche Zunahme der Verfahren zu verzeichnen, was im Gerichtsalltag auch spürbar ist. Lediglich im Krankenversicherungsrecht ist ein signifikanter Rückgang der Eingänge feststellbar, welcher auf das Ausbleiben der üblichen Klagewelle mit Krankenhausabrechnungsstreitigkeiten zum Jahresende zurückzuführen ist.
Mit Wirkung zum 1. Juli 2023 wurde Frau Vossen-Kempkens zur neuen Präsidentin des Sozialgerichts Dresden ernannt. Mit Frau Vossen-Kempkens steht erstmals eine Frau an der Spitze des Gerichts. Bis dahin sind die Amtsgeschäfte des Gerichts vorübergehend durch den Vizepräsidenten Herrn Dr. von Egidy geführt worden.
Im September 2023 wurde die Außenstelle des Sozialgerichts, Bautzener Straße 19 c, geschlossen. Dieser Schritt machte sich nicht zuletzt wegen der anstehenden Einführung der digitalen Akte erforderlich. Die bis dahin in der Außenstelle nur noch verbliebenen zehn Kammern sind in das Haupthaus auf der Hans-Oster-Straße 4 zurückgezogen, wo man zuvor entsprechend »enger zusammengerückt« war.
Seit dem 30. Oktober 2023, dem Datum der Einführung der elektronischen Verfahrensakte (»e-Akte«), werden alle neu eingehenden Verfahren nur noch elektronisch geführt. Es handelt sich hierbei wohl um die größte technische Fortentwicklung in der Geschichte der Sozialgerichtsbarkeit. Die e-Akte hat in fast allen Bereichen die Arbeitsabfolgen im Gericht geändert. Dies betrifft nicht nur die Kommunikation nach außen mit den Verfahrensbeteiligten oder inner-halb des Gerichts zwischen den Beschäftigten, es gestalten sich auch viele gewohnte Abläufe anders, zunächst nicht immer einfacher und - wie häufig bei großen Neuerungen - sind Schwierigkeiten zu bewältigen.
Wegen der Umstellungsprozesse, welche die e-Akte mit sich gebracht hat, konnte im November 2023 nicht verhandelt werden. Hiervon abgesehen lief der Geschäftsbetrieb ohne Unterbrechung weiter, so dass effektiver Rechtsschutz jederzeit gewährleistet war. Auch wenn die neue Technik und die neuen Programme mit einem hohen Fortbildungsbedarf verbunden waren, wurde die Vielzahl der Schulungen von den Beschäftigten - nicht zuletzt wegen der langfristigen und guten Planung sowie fachkundigen Begleitung - parallel zur laufenden Verfahrensbearbeitung letztlich bravourös bewältigt.
Ungeachtet dieser Umbrüche ist es den Beschäftigten am Sozialgericht Dresden auch im Jahr 2023 gelungen, den Altverfahrensbestand am Gericht um 3,21 % zu reduzieren. Auch künftig soll der Abbau der sehr alten Verfahren, die aus massiven Klagewellen in der Vergangenheit resultieren, vordringlich vorangetrieben werden.


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