Freistaat und staatliche Hochschulen unterzeichnen Zuschussvereinbarung für die Jahre 2025 bis 2032
15.05.2024, 11:26 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Rund sieben Milliarden Euro und Planungssicherheit für acht Jahre für sächsische Hochschulen
Dresden (15. Mai 2024) - Mit den Unterschriften von Ministerpräsident Michael Kretschmer, Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow, Finanzminister Hartmut Vorjohann und der Rektorinnen und Rektoren der 14 staatlichen Hochschulen in Sachsen wurde heute (15. Mai 2024) in Dresden die nächste langjährige Zuschussvereinbarung abgeschlossen.
Sie regelt im Wesentlichen die finanzielle Grundausstattung aller Hochschulen für die Jahre 2025 bis 2032. In diesen acht Jahren fließen unter Berücksichtigung der Steigerung der feststehenden und zu erwartenden Tarif- und Besoldungserhöhungen insgesamt rund sieben Milliarden Euro.
Mit der neuen Zuschussvereinbarung wird die dauerhafte Finanzierung der sächsischen Hochschulen auf einem hohen Niveau gehalten. Neben den Tarif- und Besoldungserhöhungen werden den Hochschulen weitere Mittel für besondere Aufgaben zur Verfügung gestellt, die über die Laufzeit der Zuschussvereinbarung noch aufwachsen:
2025: 5 Millionen Euro
2026: 15 Millionen Euro
2027: 25 Millionen Euro
2028 bis 2032: jährlich 30 Millionen Euro.
Die zusätzlichen Mittel sollen die Hochschulen noch besser in die Lage versetzen, hochschulpolitische Herausforderungen wie den Kampf gegen den Fachkräftemangel, Digitalisierung in Lehre und Verwaltung, nachhaltige Campusentwicklung und Technologietransfer zu meistern.
Ministerpräsident Michael Kretschmer betonte: »Die sächsische Wissenschaft mit ihrer Forschung und Lehre sind das Fundament für Innovationskraft und Wettbewerbsfähigkeit sowie die wirtschaftliche Stärke und die Attraktivität des Freistaats. Die Fortschreibung der Zuschussvereinbarung über acht Jahre ist ein klares Bekenntnis der Sächsischen Staatsregierung zu starken Hochschulen und gleichzeitig Ausdruck des großen Vertrauens in diese Institutionen. Mit der Zuschussvereinbarung schaffen wir die Grundlage, dass unsere Universitäten und Hochschulen im nationalen und internationalen Wettbewerb weiter erfolgreich sein können.«
Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow ergänzte: »Ich bin froh, dass es erneut gelungen ist, eine Zuschussvereinbarung über einen so langen Zeitraum festzuschreiben. Bei kleiner werdenden finanziellen Spielräumen für Sachsen ist es keine Selbstverständlichkeit, rund sieben Milliarden Euro als Grundstock für die Hochschulen bereit zu stellen und sogar Gelder für zusätzliche Aufgaben verfügbar zu machen. Ich bin aber überzeugt, dass es notwendig ist, diese Planungssicherheit für die Hochschulen zu schaffen. Nur so sind sie in der Lage sich auch strategisch zukunftsfest aufzustellen.«
Der Vorsitzende der Landesrektorenkonferenz Prof. Dr. Klaus-Dieter Barbknecht sagte: »Wichtige Ressourcen für Sachsen sind Bildung, Innovationskraft und überzeugende gesellschaftliche Strukturen in den Regionen. Hierzu tragen die sächsischen Hochschulen mit Forschung und Lehre auf internationalen Spitzenpositionen wesentlich bei. Wir engagieren uns nicht nur für Forschung und Lehre - wir sind auch Botschafter in internationalen Kooperationen und unterstützen die Attraktivität eines wirtschaftsstarken weltoffenen Sachsens. Für die Erfüllung dieser Aufgaben brauchen die Hochschulen Planungssicherheit. Diese ist dank der heute unterzeichneten Zuschussvereinbarung erneut gegeben. Hierfür danken wir der sächsischen Staatsregierung.«
Hintergrund:
Die erste Zuschussvereinbarung zwischen den Hochschulen und dem Freistaat Sachsen war für die Jahre 2014 bis 2016 getroffen worden. Erstmalig für einen Zeitraum von acht Jahren galt die zweite Zuschussvereinbarung zwischen 2017 und 2024. Mit der Vereinbarung für die Jahre 2025 bis 2032 wird dieser Mechanismus fortgeschrieben. Damit gewährleistet der Freistaat Sachsen als einziges Bundesland die finanzielle Sicherheit über einen so langjährigen Planungshorizont für seine staatlichen Hochschulen, unabhängig von den zu beschließenden Doppelhaushalten.
Die Zuschussvereinbarung wurde auf der Hochschulseite unterschrieben von:
Technische Universität Dresden, Universität Leipzig, Technische Universität Chemnitz, Technische Universität Bergakademie Freiberg, Hochschule für Musik und Theater Felix Mendelssohn Bartholdy Leipzig, Hochschule für Musik Carl Maria von Weber Dresden, Hochschule für Grafik und Buchkunst Leipzig, Hochschule für Bildende Künste Dresden, Palucca Hochschule für Tanz Dresden, Hochschule Mittweida, Hochschule für Technik, Wirtschaft und Kultur Leipzig, Hochschule für Technik und Wirtschaft Dresden, Westsächsische Hochschule Zwickau, Hochschule Zittau/Görlitz