Mehr Raum für Artenvielfalt im Landeswald

15.05.2024, 13:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Im sächsischen Staatswald soll die Vielfalt an Arten und Lebensräumen in den nächsten Jahren gezielt weiter ausgebaut werden. Grundlage ist das Biotopbaum- und Totholzkonzept des Staatsbetriebs Sachsenforst. Dieses soll den Schutz biologischer Vielfalt in die laufende Waldbewirtschaftung integrieren. Sachsenforst hat das Konzept am Mittwoch (15.5.) in der Dresdner Heide vorgestellt.

Aus diesem Anlass betonte Sachsens Forstminister Wolfram Günther: »Arten und Lebensräume stehen auch in Sachsen massiv unter Druck. Ihre Vielfalt schwindet seit Jahrzehnten immer bedrohlicher. Außerdem leidet der Wald unter der Klimakrise mitsamt zunehmender Dürren und Stürme. Diesem Trend wollen wir strategisch entgegenwirken. Dazu gehört unter anderem das Biotopbaum- und Totholzkonzept für unseren Staatswald. Denn Biotopbäume und Totholz sind Lebensraum für viele Insekten und Pilze, für Vögel und Kleinsäuger. Der Ansatz dieses Konzepts besteht darin, Schutz und Nutzung im Wald nicht gegeneinander auszuspielen, sondern beides in Einklang zu bringen. So geht Nachhaltigkeit. Denn das hilft der Artenvielfalt und auch der Waldwirtschaft.«

Seit 2013 wurden Biotopbaumgruppen innerhalb einer begrenzten Kulisse insbesondere innerhalb von nach europäischem Recht geschützten FFH-Gebieten ausgewiesen. Nun geschieht dies im gesamten Landeswald.

Totholz und Biotopbäume sind Lebensräume für hochspezialisierte Arten. Ihre Vielfalt wird durch dauerhafte Sicherung beziehungsweise Ermöglichung von Alters- und Zerfallsphasen erhalten. Zentrale Bestandteile des Konzepts sind Biotopbaumgruppen, Einzelbäume sowie Flächen der natürlichen Waldentwicklung.

Fachlicher Hintergrund:
Biotopbaumgruppen sind kleinflächige Waldbereiche, die dauerhaft aus der Bewirtschaftung genommen werden. Sie sind »Trittsteine« zum Schutz und zur Entwicklung der biologischen Vielfalt. Ihre Anlage soll im gesamten Landeswald als Regelverfahren und zentrales Element des Konzeptes in die regulären Arbeitsabläufe integriert werden. Die Biotopbaumgruppen werden spätestens dann ausgewiesen, wenn Waldbestände für die nächsten anstehenden Holzernte- bzw. Pflegemaßnahmen markiert werden. In über 80-jährigen Waldbeständen wird dabei durchschnittlich je drei Hektar eine Baumgruppe, möglichst bestehend aus 15 Bäumen, ausgewiesen. Die Auswahl orientiert sich an vorhandenen ökologisch wertvollen Bereichen; mögliche Gefährdungen durch Schadinsekten, wie Borkenkäfer, werden dabei berücksichtigt. Besonders markante Einzelbäume und sehr alte Bäume (älter als 200 Jahre) sind in den Wäldern zu belassen und zu markieren. Einzelelemente der Zerfallsphase (z.B. stehende Stämme, auch Hochstubben genannt oder liegende ganze Bäume) sollen besonders bei Unterrepräsentanz von Biotopbaumgruppen erhalten werden.

Hinzu kommen Prozessschutzflächen, die einer natürlichen Entwicklung ohne menschliche Nutzungen überlassen werden. Das Ziel einer natürlichen Waldentwicklung auf zehn Prozent der Fläche der öffentlichen Wälder wurde für den sächsischen Staatswald bereits 2022 erreicht. Innerhalb dieser Kulisse befinden sich einerseits großflächige Prozessschutzgebiete, andererseits über ganz Sachsen verteilte Einzelflächen unterschiedlicher Größen (≥ 0,3 Hektar).

Das Biotopbaum- und Totholzkonzept ist Teil des Naturschutzprogramms für den Landeswald. Es wurde mit dem Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG) und dem Umweltministerium abgestimmt. Das Konzept ist unter folgendem Link abrufbar: https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/43782.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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