Wissenschaftsministerium startet Stipendienprogramm für leistungsstarke ausländische Studierende, die in Sachsen ihre Zukunft sehen

04.06.2024, 12:58 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Kabinett beschließt Förderrichtlinie für Studienaufenthalte

Mit neuen Fördermöglichkeiten sollen leistungsstarke ausländische Studierende nach Sachsen gelockt werden. Das Wissenschaftsministerium hat dafür die Förderrichtlinie für die Georgius-Agricola-Stipendien grundlegend novelliert und damit eine Maßnahme aus dem »Maßnahmenplan zur Gewinnung internationaler Fach- und Arbeitskräfte für Sachsen« umgesetzt. Das Kabinett gab heute die Zustimmung zum Vorhaben.

Wissenschaftsminister Sebastian Gemkow: »Um in Sachsen den enormen Fachkräftebedarf auch im akademischen Bereich zu sichern, sind wir dringend auf junge Menschen aus dem Ausland angewiesen. Akquise von leistungsstarken ausländischen Studierenden gelingt durch Werbung mit unseren attraktiven Hochschulstandorten, aber auch durch finanzielle Anreize – deshalb haben wir uns entschieden, die Georgius-Agricola-Stipendien für einen deutlich größeren Kreis zu öffnen und zu erweitern. Gewinnen wollen wir Studierende aus dem Ausland, die in Sachsen später auch ihre berufliche Perspektive sehen. Wir wollen so auch besonders den naturwissenschaftlich-technischen Bereich stärken.«

Die Stipendien sind passgenau auf die verschiedenen Interessen von Studienanfängern bzw. Studierenden aus dem Ausland ausgerichtet:

  1. Das Georgius-Agricola-Grundstipendium richtet sich an besonders qualifizierte ausländische Studienanfängerinnen und -anfänger im ersten Hochschulsemester. Gefördert werden junge Menschen aus den sogenannten DAC-Ländern (siehe Infolink). Mit der Förderung soll gewährleistet werden, dass der Lebensunterhalt der Studierenden gesichert und somit ein Studienaufenthalt in Sachsen überhaupt möglich ist, was für viele Studieninteressierte derzeit eine große Hürde darstellt. Der Fördersatz entspricht der aktuellen Höhe des BAföG-Satzes.
  2. Das Georgius-Agricola-Leistungsstipendium richtet sich an leistungsstarke ausländische Studierende (unabhängig vom Herkunftsland) in Staatsexamens-, Diplom- und Bachelorstudiengängen ab dem 3. Fachsemester und in Masterstudiengängen ab dem 1. Fachsemester. Die Förderhöhe beträgt 300 Euro monatlich für einen Studienaufenthalt von maximal zwei Semestern.
  3. Das Georgius-Agricola-Wirtschaftsstipendium dient der Förderung ausländischer Studierender (unabhängig vom Herkunftsland), die ein studienbegleitendes Praktikum in einem Unternehmen in Sachsen absolvieren. Damit sollen ausländische Studierende frühzeitig an die sächsische Wirtschaft und somit an den sächsischen Arbeitsmarkt gebunden werden. Die Förderhöhe beträgt 150 Euro monatlich, mindestens für die Dauer des studienbezogenen Praktikums und höchstens ein Semester. Voraussetzung ist, dass das Unternehmen, in dem das Praktikum durchgeführt wird, sich gegenüber dem Studierenden zur Zahlung des Betrages mindestens in gleicher Höhe verpflichtet.

Die Förderrichtlinie wird voraussichtlich am 27.06.2024 veröffentlicht. Anträge können dann bei den sächsischen Hochschulen für das Wintersemester 2024/2025 gestellt werden. Bewilligungsbehörde ist das Studentenwerk Freiberg. Im Doppelhaushalt 2023/2024 sind jährlich 270.500 € veranschlagt.

Mit der bisherigen Richtlinie konnten Studienaufenthalte von besonders begabten Studenten aus Polen, der Slowakei, Tschechien und Ungarn gefördert werden. Die erforderlichen Deutschkenntnisse werden auch weiterhin Voraussetzung für ein Stipendium sein.


Weiterführende Links

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus

Pressesprecher Falk Lange
Telefon: +49 351 564 60200
E-Mail: falk.lange@smwk.sachsen.de
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