Staatsminister Schmidt zu den Flexibilisierungsplänen des Bundes im Strukturwandelprozess

04.06.2024, 16:51 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Regionalentwicklungsminister begrüßt Ankündigung, bei den Finanzhilfen eine Nachlaufphase einzurichten

Gestern (3. Juni 2024) hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck Pläne bekanntgeben, den Einsatz der Finanzhilfen für die Kohleregionen zu flexibilisieren. Die Spielräume für die Förderung zur Strukturentwicklung werden erweitert. Zu den Vorschlägen des Bundes zur »Stärkung der Transformation und von Investitionen in den Kohleregionen« äußert sich der Sächsische Staatsminister für Regionalentwicklung, Thomas Schmidt, wie folgt:

»Ich begrüße den Vorstoß von Bundeswirtschaftsminister Habeck, den Strukturwandelprozess zu beschleunigen und die Finanzhilfen zu flexibilisieren. Mit dem Vorschlag der so genannten n+3-Regelung, nicht abgeflossene Mittel eines Projektes nun auch noch bis zu drei Jahre nach dem Ende der Förderperiode ausgeben zu können, entspricht die Bundesregierung einer langjährigen Forderung der Braunkohlenländer.

Dennoch wundert mich, dass Bundesminister Habeck gestern seine Vorschläge zur Stärkung von Transformation und von Investitionen in den Kohleregionen der Öffentlichkeit präsentiert hat, ohne diese vorher mit den betroffenen Braunkohleländern abzustimmen. Sachsen hat – gemeinsam mit den anderen drei Braunkohleländern – in den vergangenen Jahren gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium immer wieder konstruktive Vorschläge zur Vereinfachung und Flexibilisierung der Strukturförderung vorgelegt.

Wir sehen in Sachsen erheblichen Gesprächsbedarf bezüglich des Vorschlages, die Planung der Schienenverkehrsverbindung Berlin-Cottbus-Weißwasser-Görlitz nur dann zu beginnen, wenn der Freistaat Sachsen und das Land Brandenburg als die zwei betroffenen Länder zusätzliche Mittel in Höhe von insgesamt rund zwei Milliarden Euro aus Strukturfondsmitteln oder den Landeshaushalten zur Verfügung stellen. Damit sollen ohne hinreichende verlässliche Planungsgrundlage die möglichen Risiken für den Bau der Bahnstrecke auf die Länder abgewälzt werden. Ein solches Vorgehen entspricht nicht den bisherigen Zusagen der Bundesregierung.

Und auch die vorgeschlagene Erweiterung des Bundesprogramms STARK für die Förderung von Unternehmen muss noch hinsichtlich der Ausgestaltung und der Konsequenzen eingehend geprüft werden. Hier wird es darauf ankommen, dass bei der Ausgestaltung das richtige Maß für den Einsatz der Mittel im Interesse der Strukturentwicklung gefunden wird.«


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Ansprechpartner Pascal Ziehm
Telefon: +49 351 564 50024
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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