Staatsregierung hat Hilfen für sächsische Wein- und Obstbaubetriebe beschlossen

04.06.2024, 13:06 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Nach der Einigung der Koalitionspartner am vergangenen Freitag hat das sächsische Kabinett heute (4.6.) Hilfen für die Frostschäden im Obst- und Weinbau beschlossen. Damit ist die formelle Basis geschaffen, dass betroffenen Betrieben Hilfe geleistet werden kann. Wesentlicher Teil des Hilfsangebots ist die Förderrichtlinie Hilfen Land- und Forstwirtschaft, die mit dem Beschluss aktiviert wurde. Sie regelt unter anderem Voraussetzungen, maximale Förderhöhen und Verfahren. Zudem ist das sächsische Finanzministerium gebeten, mögliche Stundungen bei Steuern und bei der Verpachtung landeseigener Flächen an betroffene Betriebe zu prüfen. Das sächsische Wirtschaftsministerium wird gebeten, Möglichkeiten eines Kurzarbeitergelds für die Mitarbeitenden der Betriebe aufzuzeigen.

Sachsens Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: »Heute haben wir als Regierung beschlossen, wofür ich mich in den letzten Wochen intensiv eingesetzt habe. Die Fröste Ende April haben massive und teilweise existenzielle Schäden im Obst- und Weinbau verursacht. Heute haben wir das Paket geschnürt, mit dem wir betroffenen Betrieben helfen können. Dazu gehören die direkten Hilfen, dazu gehören aber auch mögliche Steuerstundungen und Regelungen zu etwaiger Kurzarbeit. Das ist eine wichtige Botschaft für die Branche. Denn Obst- und Weinbau gehören zu Sachsen. Wir brauchen die Betriebe für lebendige ländliche Räume und mehr regionale Wertschöpfung.«

Nach ersten Schätzungen wird von einem Hilfsvolumen in Höhe von 22 Millionen Euro ausgegangen. Davon sind in diesem Jahr bis zu 15 Millionen Euro eingeplant. Die restlichen sieben Millionen Euro sollen im kommenden Haushalt 2025 veranschlagt werden.

Link zur Förderrichtlinie: https://www.revosax.sachsen.de/vorschrift/18936-FRL-Hilfen-Land-und-Forstwirtschaft


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Burkhard Beyer
Telefon: +49 351 564 20013
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: Burkhard.Beyer@smekul.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang