EU-Kommission genehmigt LEAG Milliarden-Entschädigung für vorgezogenen Braunkohleausstieg
04.06.2024, 14:34 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Richtiges und wichtiges Signal aus Europa für die Menschen im Revier, die LEAG und den Klimaschutz!«
Nun besteht Sicherheit! Die Europäische Kommission (KOM) hat seit März 2021 in einem beihilferechtlichen Genehmigungsverfahren die Entschädigungsleistung bzw. Vergütung für die LEAG überprüft. Mit ihrer heutigen Entscheidung hat die EU-Kommission festgestellt, dass ein vom Bund zu zahlender Entschädigungsbetrag bis zu einer Höhe von 1,75 Milliarden Euro für die endgültige Stilllegung aller Braunkohlekraftwerke der LEAG grundsätzlich mit den beihilferechtlichen Vorgaben und dem europäischen Binnenmarkt vereinbar ist.
Sachsens stellvertretender Ministerpräsident und Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Wir sind zufrieden und erleichtert, dass die EU diese Entscheidung nun getroffen hat. Dies ist ein richtiges und wichtiges Signal aus Europa für die Menschen im Revier, die LEAG und den Klimaschutz! Wir haben in den vergangenen Monaten viel im Hintergrund dazu beigetragen. Nach intensiver Arbeit des Bundeswirtschaftsministeriums haben nun Sachsen und Brandenburg, aber auch das Energieunternehmen LEAG endlich Planungssicherheit. Deshalb gilt mein Dank vor allem dem Bund, der durch seine Verhandlungen dieses gute Ergebnis maßgeblich ausgehandelt hat. Damit kann die Braunkohleverstromung in der Lausitz spätestens im Jahr 2038 ein kontrolliertes Ende finden und notwendige Zukunftsinvestitionen in nachhaltige Energie und sichere Arbeitsplätze können erfolgen.«
Mit der heutigen Mitteilung des BMWK zu einer grundsätzlichen Verständigung mit Brüssel wird die Wiedernutzbarmachung der sächsischen - aber auch der brandenburgischen - Bergbaufolgelandschaften abgesichert, die nach Einstellung des aktiven Gewinnungsbergbaues in der Lausitz anstehen wird.
Martin Dulig: »Die Verständigung war ein richtiges und wichtiges Signal, da die LEAG selbst Planungssicherheit benötigt, um aktiv ihre eigene Transformation hin zu einem grünen Energieunternehmen weiter zu betreiben. Wir wollen, dass uns das Unternehmen auch zukünftig als verlässlicher Partner in der Lausitz erhalten bleibt und den Strukturwandel weiter mitgestaltet. Die Beihilfeentscheidung ist somit nicht nur eine Entscheidung zu Gunsten der LEAG, sondern insbesondere für die Menschen in der Lausitz, den gesamten Wirtschaftsstandort und den Klimaschutz.«