Gemeinsame Bundesratsinitiative von Sachsen und Baden-Württemberg für eine schnellere und kostengünstigere Energiewende
14.06.2024, 12:09 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Berlin (14. Juni 2024) – Der Freistaat Sachsen hat heute gemeinsam mit Baden-Württemberg eine Entschließung in den Bundesrat eingebracht, mit der die Energiewende durch Freileitungen schneller und günstiger umgesetzt werden soll. Damit wird die Bundesregierung aufgefordert, die rechtlichen Voraussetzungen im Bundesbedarfsplangesetz zu schaffen, um zukünftig bei Hochspannungs-Gleichstrom-Leitungen (HGÜ) vom Erdkabelvorrang abweichen zu können.
Ministerpräsident Michael Kretschmer: »Die Strompreise in Deutschland sind im europäischen und im weltweiten Vergleich zu hoch. Das merken nicht nur die Privatverbraucher, auch für das Handwerk und die Industrie entwickeln sich die Energiepreise immer mehr zum negativen Standortfaktor. Hier muss endlich gehandelt werden. Die gemeinsame Bundesratsinitiative von Sachsen und Baden-Württemberg zeigt einen Weg für eine schnellere und kostengünstigere Energiewende. Der Vorrang von Erdkabeln hat nicht zu dem gewünschten Effekt geführt, dass der Leitungsausbau schneller wird. Er hat aber den Effekt, dass der Leitungsbau und damit auch der Strom immens teurer werden. Hier wollen wir ansetzen.«
Hintergrund
Mit den Ende 2015 verabschiedeten Änderungen des Bundesbedarfsplangesetzes hat der Gesetzgeber den Erdkabelvorrang für Gleichstromleitungen eingeführt. Gleichstromleitungen werden seitdem vorrangig als Erdkabel statt als Freileitung realisiert. Zuvor hatten Freileitungen den Vorrang und Erdkabel waren die Ausnahme. Die Entschließung von Sachsen und Baden Württemberg kritisiert, dass es bisher keine Erkenntnisse aus Planung, Errichtung und Betrieb von Erdkabeln gäbe, die zeigten, dass Freileitungen im Vergleich schneller ausgeführt werden könnten. Auch ist eine erhöhte Akzeptanz durch Erdverkabelung, die zu Verfahrensbeschleunigung hätte führen können, bisher weitgehend ausgeblieben. Die Errichtung von Freileitungen ist darüber hinaus mit einem geringeren Eingriff in Natur und Boden verbunden.
Die Bundesnetzagentur hat mit ihrer Bestätigung des Netzentwicklungsplans Strom 2023 für die Zieljahre 2037/2045 im März 2024 den Bedarf für einen weiteren Ausbau der HGÜ-Leitungen für notwendig erachtet. Die Kosten für diesen Ausbau hängen dabei maßgeblich von der Art der Ausführung ab. Nach Berechnungen der Übertragungsnetzbetreiber könnten bei einer Ausführung der HGÜ-Verbindungen Ost-West Link (DC 40), Nord-West Link (DC 41) und Sued-West Link (DC 42) als Freileitung statt als Erdkabel bis zu 20 Milliarden Euro eingespart werden.
Die Initiative wurde zur Bearbeitung in die Ausschüsse des Bundesrates verwiesen.
https://www.bundesrat.de/bv.html?id=0285-24