20 Millionen Euro zusätzlich für Sachsens Krankenhäuser
18.06.2024, 13:28 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Staatsministerin Köpping: »Unterstützung ist jetzt nötig – Freistaat handelt«
Das Sozialministerium unterstützt die sächsischen Plankrankenhäuser mit zusätzlichen 20 Millionen Euro im Wege der Pauschalförderung. Dies hat das Kabinett heute beschlossen. Hintergrund: Die Krankenhäuser im Freistaat Sachsen sehen sich mit einer schwierigen wirtschaftlichen Situation konfrontiert, die sich in den letzten zwei Jahren aufgrund gestiegener Energiepreise, Tariferhöhungen beim Personal sowie weiterhin bestehendem Fallrückgang weiter verschärft haben. Die ausstehende Krankenhausreform des Bundes wird die Häuser frühestens 2025 wirtschaftlich stärken. Mit der zusätzlichen Pauschalförderung soll die Situation bis dahin stabilisiert werden.
Gesundheitsministerin Petra Köpping: »Auch wenn unsere Krankenhauslandschaft gut aufgestellt ist, haben unsere Kliniken zwei schwierige Jahre mit massiven Kostensteigerungen hinter sich. Diese werden weder nach dem jetzigen Finanzierungssystem des Bundes noch nach der jetzt geplanten Krankenhausreform ausreichend refinanziert. Die Betriebskosten – wo die aktuellen Probleme liegen – werden von den Krankenkassen bezahlt, die Zuständigkeit hat also der Bund. Wir als Land können bei den Investitionskosten helfen. Die Krankenhäuser benötigen jetzt Unterstützung. Daher handeln wir als Freistaat Sachsen und stellen ihnen zusätzliche 20 Millionen Euro über die Pauschalförderung zur Verfügung, insgesamt sind es in diesem Jahr dann 95 Millionen Euro Pauschalförderung. Ich freue mich, dass wir die Kliniken über die Erhöhung der Pauschalförderung zügig und rechtssicher unterstützen können. Damit werden Liquidität und Bonität der Krankenhäuser zeitnah verbessert.«
Staatsministerin Köpping abschließend: »Wir brauchen dringend eine Krankenhausreform, gerade um die Standorte zu sichern und weiterzuentwickeln. Doch es sind wesentliche Änderungen bei der jetzt vorliegenden Krankenhausreform erforderlich, um die medizinische Versorgung sicherzustellen. So muss z.B. auch die Erreichbarkeit eines Krankenhauses Qualitätskriterium sein. Ich erwarte, dass die einvernehmlich verabschiedeten Forderungen der Länder im weiteren parlamentarischen Verfahren berücksichtigt werden.«
Hintergrund:
Die Betriebskostenfinanzierung der Krankenhäuser obliegt den Krankenkassen; die Zuständigkeit für die entsprechenden rechtlichen Regelungen dem Bund. Die Bundesländer sind für die Investitionskosten (Bau, Sanierung und größere Geräte) zuständig. Der Freistaat unterstützt die Krankenhäuser in diesem Bereich mit Pauschalförderung, Einzelförderung und (durch den Bund kofinanzierte) Strukturfondsförderung. Seit der Wende wurden über 6,5 Milliarden Euro in die Krankenhauslandschaft Sachsens investiert.
Im Sächsischen Krankenhausgesetz (SächsKHG) ist die Pauschalförderung für alle im Krankenhausplan vorgesehenen Krankenhäuser verankert. Die Mittel werden als sogenannte Pauschale ausgereicht. Die Verteilung der Verwendung auf Ausgabepositionen obliegt dem jeweiligen Krankenhaus im Rahmen der Vorgaben des § 15 SächsKHG und der Sächsischen Pauschalförderungsverordnung selbst.
Die Pauschalförderung lag zuletzt bei jährlich 75 Millionen Euro, die Einzelförderung bei 64 Millionen Euro pro Jahr.