Sachsen macht sich für beschleunigte Anerkennung von ausländischen Berufsabschlüssen von Ärztinnen und Ärzten stark

28.06.2024, 09:16 Uhr — Erstveröffentlichung

Der Freistaat Sachsen dringt auf eine Beschleunigung der Verfahren zur Anerkennung von Ärztinnen und Ärzten mit ausländischer Ausbildung durch Anpassungen der bundesrechtlichen Regelungen. Das Kabinett hat sich heute darauf verständigt, dass Sachsen im Bundesrat einem entsprechenden bayerischen Entschließungsantrag beitritt.

Staatsministerin Petra Köpping: »Der zunehmende Fachkräftemangel ist eine riesige Herausforderung für unser Gesundheitswesen. Damit die Menschen überall in Sachsen auch in Zukunft bestmöglich medizinisch versorgt werden können, brauchen wir dringend auch ausländische Ärztinnen und Ärzte. Viele von ihnen müssen leider – auch wegen der erfreulicherweise gestiegenen Zahl der Anträge – lange auf die Anerkennung ihrer Abschlüsse warten. Das Anerkennungsverfahren ist hier der Flaschenhals – es muss einfacher, schneller und effektiver werden, ohne die Patientensicherheit zu gefährden. Es bleibt gewährleistet, dass nur hinreichend qualifizierte Personen die Anerkennung erhalten. Wir können es uns nicht leisten, auf diese Fachkräfte in den Krankenhäusern und Arztpraxen zu verzichten. Mit der Bundesratsinitiative gehen wir hier einen wichtigen Schritt voran. Der Bund muss jetzt handeln.«

Ursache für eine lange Verfahrensdauer ist häufig die Gleichwertigkeitsprüfung anhand einer Vielzahl eingereichter Dokumente und Unterlagen in amtlich beglaubigter Übersetzung. Gefordert wird nun, dass der Antragsteller auf die Gleichwertigkeitsprüfung verzichten und sich sogleich zur Kenntnisprüfung anmelden kann. Mit dieser Kenntnisprüfung können Antragsteller nachweisen, dass sie über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die zur Ausübung des Berufes erforderlich sind. Der Entschließungsantrag im Bundesrat sieht vor, dass die Kenntnisprüfung künftig den Regelfall darstellt und dafür bundeseinheitliche Vorgaben geschaffen werden. Das Prüfungsniveau muss hoch sein.

Darüber hinaus sollen Dokumente im Anerkennungsverfahren auch ausschließlich elektronisch eingereicht werden dürfen. Um die Patientensicherheit zu wahren, muss dabei die Echtheit sowie inhaltliche Richtigkeit an Eides statt versichert werden. Derzeit sind bestimmte Unterlagen zwingend in analoger Form einzureichen.

Weitere Informationen

Die Gesundheitsministerkonferenz hatte diesen Monat Bayern als Vorsitzland der länderoffenen Arbeitsgruppe »Anerkennung« aufgefordert, einen entsprechenden Entschließungsantrag in den Bundesrat einzubringen.

Bei der Landesärztekammer sind derzeit 3278 ausländische Ärztinnen und Ärzte aus 106 Nationen gemeldet. Die meisten ausländischen Ärzte stammen aus Syrien (416), Tschechien (415), Polen (275), Slowakei (238), der Russischen Föderation (182), Rumänien (175), Ukraine (160) und Bulgarien (96).

Im Jahr 2023 stellten aus der EU 99 Ärztinnen und Ärzte und aus Drittstaaten 661 Ärztinnen und Ärzte in Sachsen einen Antrag auf Anerkennung ihres ausländischen Berufsabschlusses, 2022 waren es aus der EU 89 Ärztinnen und Ärzte und aus Drittstaaten 618 Ärztinnen und Ärzte.


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