Minister Günther: »Ohne Streuobstwiesen wäre Sachsen ärmer«

08.08.2024, 10:08 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister hat am Donnerstag (8.8.) ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt gestartet, um Streuobstwiesen langfristig zu erhalten. In den kommenden zwei Jahren soll eine Strategie entstehen, wie Streuobstwiesen besser genutzt, gepflegt und weiterentwickelt werden können. Konkret geht es dabei zum Beispiel um Handlungsempfehlungen für das Anlegen, die Pflege, den Erhalt und die Sanierung von Streuobstwiesen, um Anforderungen an das Pflanzgut und die Vermarktung von Streuobstprodukten.

Anlässlich des Projektauftakts in Neumohlis (Käbschütztal, Landkreis Meißen) sagte Sachsens Umwelt- und Landwirtschaftsminister Wolfram Günther: »Streuobstwiesen sind Lebensraum für viele Pflanzen, Insekten und Vögel. Sie sind Hotspots der Artenvielfalt. Streuobstwiesen gehören zu Sachsen, sie sind Teil einer jahrhundertealten, reichen Kulturlandschaft. Und sie sind etwas fürs Auge. Doch ihr Bestand nimmt ab. Diese Entwicklung kehren wir um. Wir brauchen neu angelegte Streuobstwiesen im Land, die bestehenden müssen gepflegt werden. Wir brauchen die Nutzung, Verarbeitung und Vermarktung des Obstes. Ohne Streuobstwiesen wäre unser Land ärmer. Ich bin zuversichtlich, dass uns die Trendwende gelingt. Uns hilft, dass sich immer mehr Menschen auf alte, schmackhafte Obstsorten besinnen, die auf Streuobstwiesen wachsen. Und Säfte, Moste, Essige, Liköre und Brände aus der Streuobstwiese sind Spitzenprodukte.«

In Sachsen gibt es rund 12.800 Streuobstwiesen. Sie haben einen hohen Pflegebedarf und die Ernte ist ungleich aufwändiger als bei konventionellen Obstplantagen. Daher hat ihre Zahl in den letzten Jahrzehnten abgenommen.

In dem Forschungsvorhaben sollen unter breiter Beteiligung möglichst vieler Expertinnen und lokaler Akteure praxisnahe Handlungsempfehlungen und Vorschläge zur Weiterentwicklung der Förderangebote für Streuobstwiesen im Freistaat Sachsen erarbeitet werden.

Auf der Fläche in Neumohlis, auf der Minister Günther das Projekt eröffnete, lässt sich beispielhaft betrachten, wie die Erhaltung von Streuobstwiesen mit Förderung funktionieren kann: Obstbäume werden nachgepflanzt und fachgerecht geschnitten, Flächen entbuscht.

Für die ökologische Bedeutung spielen sowohl Totholz und Baumhöhlen eine Rolle als auch die meist extensiv bewirtschaftete Grünlandvegetation. Besondere Bedeutung haben Totholz und blütenreiches Grünland für den Erhalt der Insekten. Die auf Streuobstwiesen vorrangig angepflanzten alten Obstsorten wirken der genetischen Verarmung entgegen.

Die Historie der Streuobstwiesen geht bis ins 18. Jahrhundert zurück. In dieser Zeit begann sich der Obstbau auch außerhalb von Siedlungen in die freie Landschaft auszubreiten und es entstanden die typischen Streuobstwiesen.

Der Streuobstanbau wurde von der Kulturministerkonferenz als Immaterielles Kulturerbe bestätigt. Ab einer Größe von etwa 500 Quadratmetern oder bei einer Fläche mit zehn Obstbäumen gelten Streuobstwiesen als gesetzlich geschützte Biotope. In der Roten Liste der Biotoptypen Sachsens sind Streuobstwiesen als »stark gefährdet bis gefährdet« und mit einem negativen Trend der Bestandsentwicklung eingestuft.

Auftraggeber des Projekts ist das Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie (LfULG), Auftragnehmerin die neulandplus GmbH gemeinsam mit einem Konsortium.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Energie, Klimaschutz, Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Robert Schimke
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: robert.schimke@smekul.sachsen.de
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