Gemeinsam voran in der Wohnungspolitik: Unions- und FDP-geführte Bauressorts treffen sich in Mittweida

09.08.2024, 14:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

/
9. August 2024: B-Bauministerkonferenz in Mittweida (© André Wirsig)

Christian Bernreiter, Bayr. Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Staatssekr. Uwe Schüler, Min. für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt, Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, Thomas Schmidt, Sächs. Staatsminister für Regionalentw., Ministerialdir. Dr. Christian Schneider, Min. für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (v.r.n.l.)

9. August 2024: B-Bauministerkonferenz in Mittweida (© André Wirsig)

Christian Bernreiter, Bayr. Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Staatssekr. Uwe Schüler, Min. für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt, Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, Thomas Schmidt, Sächs. Staatsminister für Regionalentw., Ministerialdir. Dr. Christian Schneider, Min. für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (v.r.n.l.)

Christian Bernreiter, Bayr. Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr, Staatssekr. Uwe Schüler, Min. für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg, Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt, Ina Scharrenbach, Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW, Thomas Schmidt, Sächs. Staatsminister für Regionalentw., Ministerialdir. Dr. Christian Schneider, Min. für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg (v.r.n.l.)

Forderungen der B-Bauminister zur Stärkung des Wohnungsbaus in Stadt und Land

Gemeinsame Medieninformation

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen

Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Ministerium für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt

Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung des Landes Brandenburg

Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Auf Einladung von Sachsens Bauminister Thomas Schmidt haben sich sieben Ministerinnen und Minister von CDU/CSU und FDP aus Nordrhein-Westfalen, Bayern, Sachsen-Anhalt, Baden-Württemberg, Brandenburg, Schleswig-Holstein und Sachsen auf ihrer Konferenz in Mittweida (Landkreis Mittelsachsen) heute (9. August 2024) auf die »Mittweidaer Erklärung« verständigt. Inhaltlich ging es vor allem um den prekären Wohnungsmangel, der seit Jahren in vielen deutschen Großstädten herrscht. »Ein Ventil zur Entlastung der überhitzten Wohnungsmärkte ist eine ausgewogene, gezielte ländliche Entwicklung – das sollte die Regierung mit voller Kraft und Energie stärken. Ich erwarte mehr Einsatz und gute Ideen«, betont der sächsische Bauminister Thomas Schmidt.

Die Energie-, Finanz- und Wirtschaftspolitik der Bundesregierung hat den drastischen Einbruch beim Wohnungsbau verstärkt. »Die Wohnungspolitik der Bundesregierung schürt nicht nur Unsicherheit und lähmt Investoren, sondern die gesamte Bauwirtschaft, die Wohnungswirtschaft, Bauherren und Mieter gleichermaßen. Wir brauchen kein weiteres Heizungsgesetz. Wir brauchen dringend einen Kurswechsel, damit Planungssicherheit herrscht. Das fängt bei der Umsetzung der angekündigten Städtebauförderung an und hört bei der Beseitigung von Leerstand – insbesondere im ländlichen Raum – auf. Vor allem aber müssen Wohnen und Wohnungsbau für die Menschen zumutbar sein und nicht im Bürokratiestrudel enden«, so Staatsminister Schmidt.

Ina Scharrenbach, Nordrhein-Westfalens Ministerin für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung und Sprecherin der B-Bauminister, erklärte: »Deutschland braucht endlich Rückenwind statt bundespolitischen Gegenwind für den Wohnungsbau. Ohne Grundstücke kein Wohnungsbau und ohne bezahlbare Grundstücke keine bezahlbaren Mieten und kein bezahlbares Eigentum. Auf der Bundesebene ist der Wille zur Entwicklung von Grundstücken für mehr Wohnungsbau nicht erkennbar. Im Gegenteil: Weitere politische Flächenverknappung führt zur politisch verursachten Unfinanzierbarkeit im Wohnen.«

Christian Bernreiter, Bayerischer Staatsminister für Wohnen, Bau und Verkehr und Vorsitzender der Bauministerkonferenz, sagte: »Es ist keine leichte Zeit für die Baubranche, die Rahmenbedingungen sind aktuell bekanntlich schwierig. Umso wichtiger wäre es, dass Bund und Länder an einem Strang ziehen. Aber stattdessen wird von Berlin aus versucht, die politischen Probleme der Ampel auf Kosten der Länder zu kompensieren. Wir fordern deshalb eine regelmäßige rechtzeitige Einbindung, die gewaltigen Herausforderungen im Wohnungsbau sind nur gemeinsam zu schaffen.«

Dr. Lydia Hüskens, Ministerin für Infrastruktur und Digitales des Landes Sachsen-Anhalt, betonte: »Der ländliche Raum hat großes Potenzial die Ballungsräume zu entlasten, indem der vorhandene Wohnraum genutzt wird. Mieten werden für Alle wieder bezahlbar und junge Familien erhalten die Chance auf Wohneigentum. Kleinen Städten und Gemeinden ermöglichen wir durch den Abbau des Leerstandes eine neue Zukunft. So gelingt es, in den unterschiedlichen Regionen gleichwertige Lebensverhältnisse zu schaffen.«

Forderungen

1. Die EU-Gebäuderichtlinie (EPBD) vom 24. April 2024 muss frühzeitig in enger Abstimmung mit den Ländern in nationales Recht (Gebäudeenergiegesetz) umgesetzt werden. Der Bund soll einen klaren Fahrplan vorlegen. Die Umsetzung muss mit Augenmaß und technologieoffen erfolgen, auf das notwendige Maß begrenzt werden. Ausnahmemöglichkeiten für Härtefälle müssen vollständig genutzt werden, um Wettbewerbsnachteile zu verhindern. Die Maßnahmen zur Verbesserung der Gebäudeenergieeffizienz sollen wirtschaftlich realisierbar sein und dürfen nicht durch Zwang erfolgen. Der Bund muss die Umsetzung finanziell unterstützen und sozial ausgewogene Förderinstrumente bereitstellen.

2. Die EU-Verordnung gegen Wohnungsbau und für Bürokratieaufwuchs muss zurückgenommen werden. Diese Verordnung über die Wiederherstellung der Natur wurde im Juni 2024 vom Rat der EU beschlossen. Ansonsten müsste Deutschland nunmehr einen nationalen Wiederherstellungsplan mit konkreten Flächenvorgaben zu deren Umsetzung erstellen. Davon sind besonders die Städte und Gemeinden belastet.

3. Der Bund soll sich dafür einsetzten, die Reglementierung des Wohnungsbaus und der Wohnraumförderung durch EU-Rechtsvorschriften zu verringern. Ein neues EU-Kommissionsmitglied mit Zuständigkeit für den Wohnungsbau wird abgelehnt, da ein weiterer Aufwuchs an Bürokratie zu befürchten ist.

4. Der Bund wird aufgefordert, eine zentrale Datenbank zur Umsetzung der Energieeffizienzrichtlinie zu entwickeln, um eine einheitliche Datenerfassung sicherzustellen.

5. Für die zukunftsorientierte Entwicklung unserer Städte und Gemeinden muss der Bund die Bauleitplanung flexibilisieren und die individuellen Entwicklungsbedarfe der Regionen respektieren. Es braucht neben konkreten Maßnahmen der Planungsbeschleunigung auch die Schaffung von größeren Handlungs- und Gestaltungsspielräumen. Die Baugesetzbuch-Novelle muss in einem geordneten Verfahren unter sach- und fachgereichter Einbindung der für die Umsetzung zuständigen Bundesländer erfolgen. Der bisher vorliegende Entwurf ist kein Bauturbo.

6. Der Bund muss Planungssicherheit im Wohnungsbau gewährleisten, indem er klare und verlässliche Förderbedingungen garantiert und die Wirkungen beispielsweise der Mietpreisbremse und anderer weiterer Eingriffsmaßnahmen sowohl für die Mieter als auch für die Vermieter auf ihre Wirksamkeit hin untersucht.

7. Die Erhöhung der Städtebauförderung als zentrales Element für die nachhaltige Entwicklung der Städte und Gemeinden, die im Koalitionsvertrag 2021-2025 angekündigt wurde und bisher ausgeblieben ist, sollte endlich umgesetzt werden. Die Aufstockung auf 1,5 Milliarden Euro pro Jahr wurde von der Bauministerkonferenz bereits 2022 und 2023 gefordert.

8. Ein wichtiger Eckpfeiler zur Entlastung der Wohnungsmärkte ist die Förderung der ländlichen Entwicklung. Es gilt, die Gestaltung des ländlichen Raumes als Zukunftsraum zum Wohnen und Arbeiten zu stärken. Der Bund muss daher die Kürzungen der Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes (GAK)« nicht nur zurücknehmen, sondern wie ursprünglich angekündigt verstärken.

9. Darüber hinaus muss der Bund den Leerständen aktiv entgegenwirken – gerade in ländlichen Regionen. Andernfalls bleibt kein Anreiz für notwendige Investitionen. Es braucht Rückbauförderungen und mehr Fördermöglichkeiten für die Modernisierung von Bestandsgebäuden. Ein solches Investitionsprogramm könnte auch helfen, die ungerechter Weise durch die Belastung mit Altschulden vorhandenen Investitionserschwernisse in vielen ostdeutschen Wohnungsunternehmen auszugleichen und gleichwertigen Lebensverhältnisse von Stadt und Land umzusetzen.


zurück zum Seitenanfang