Schöner Baden in Berggießhübel!

23.08.2024, 10:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Stadt erhält Fördermittel zur Sanierung des Freizeitbades

Staatsminister Thomas Schmidt hat heute (23. August 2024) den ersten Bescheid aus dem diesjährigen Aufruf »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« an Thomas Peters, den Bürgermeister von Bad Gottleuba-Berggießhübel übergeben. Mit den Fördermitteln in Höhe von 65 000 Euro wird ein Bauabschnitt der Sanierung des Freizeitbades »Billy« im Ortsteil Berggießhübel unterstützt. Konkret werden die vorhandenen Durchschreitbecken saniert, durch die die Badegäste ins Schwimmbecken gelangen. Die bisherigen Anlagen sind verschlissen und außerdem wegen hoher Stufen für Personen mit eingeschränkter Beweglichkeit oder Sehkraft ungeeignet. Die neuen Anlagen werden barrierefrei und außerdem in Edelstahl ausgeführt, was zu einer wartungsarmen und langlebigen Nutzung führt.

Die Stadt Bad Gottleuba-Berggießhübel hatte diesen Sanierungsabschnitt zum neunten Aufruf des Staatsministeriums für Regionalentwicklung für das Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren« eingereicht. Die Sanierung soll bis September 2025 umgesetzt werden. Die Kosten sind mit rund 87 000 Euro geplant.

»Dass der erste Bescheid aus unserem diesjährigen Aufruf gerade an ein Schwimmbad geht, hat für mich Symbolkraft«, sagte Minister Schmidt bei der Übergabe. »Gerade auch Schwimmbäder tragen in unseren Dörfern und kleinen Städten nicht nur sehr zur Lebensqualität bei. Sie sind auch Voraussetzung dafür, dass Kinder frühzeitig das Schwimmen lernen. Mehr als 80 Prozent der Bevölkerung halten Bäder für unverzichtbar. Hier in Berggießhübel werden vor allem auch die zahlreichen Kurgäste dankbar sein, dass die Barrierefreiheit des Bades deutlich verbessert wird.«

Zum neunten Aufruf am 4. April 2024 wurden im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge acht Vorhaben mit einem Fördervolumen von rund 1,3 Millionen Euro zur Förderung ausgewählt. Seit Beginn des Programms im Jahr 2016 wurden in dem Landkreis bis zum Jahr 2023 44 Vorhaben mit einem Zuschuss von etwa 10,3 Millionen Euro gefördert.

»Die finanzielle Ausstattung der ländlichen Kommunen ist eine tägliche Herausforderung. Die Förderlandschaft für Freibäder ist in den letzten Jahren rückläufig. Deshalb sind wir froh über jede Unterstützung, die uns hilft, unser Bad zu erhalten«, sagte Bürgermeister Thomas Peters. »Mit dieser Förderung können wir den Zugang zu den Becken barrierefrei gestalten. Perspektivisch soll mit der Unterstützung von weiteren Fördermitteln eine barrierefreie Einstiegshilfe angeschafft werden. Im Ergebnis versprechen wir uns davon, ein kleines Alleinstellungsmerkmal zu schaffen. Ein attraktives Bad ist wichtig für unseren Doppelkurort und auch für unsere Gäste aus der gesamten Umgebung.«

Schwimmen ist neben Radfahren und Laufen der beliebteste Sport der Deutschen. Die Dokumentation »Freibad und Kommune« aus dem Jahr 2021 unterstreicht die Bedeutung von Freibädern als Ort der Freizeit im Sommer und als Lernort für Schulkinder. Gleichzeitig sind sie jedoch oft die teuerste Immobilie der Kommunen.

»Wir wissen, dass viele Bäder allmählich in die Jahre kommen. Dem tragen wir Rechnung, indem wir sie ausdrücklich in unser Programm ‚Vitale Dorfkerne‘ aufgenommen haben«, so Minister Schmidt. »Das Programm hilft seit dem Jahr 2016, Ortskerne in Dörfern und Kleinstädten im ländlichen Raum aufzuwerten. Seitdem ist es ein wahrer Renner. Allein bis zum vergangenen Jahr konnten wir 536 Vorhaben mit insgesamt 157 Millionen Euro unterstützen.«

Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum«:
Mit dem neunten Aufruf »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum«, der am 4. April 2024 gestartet wurde, stehen auf Grundlage des vom sächsischen Landtag beschlossenen Haushalts weitere 15 Millionen Euro Fördermittel für Projekte zur Aufwertung der Ortskerne in Dörfern und Kleinstädten im ländlichen Raum zur Verfügung. Ziel ist es, durch die Förderung kommunaler Vorhaben insbesondere Impulse für die Innenentwicklung von Gemeinden im ländlichen Raum zu setzen. Gefördert werden öffentliche Einrichtungen und dörfliche Begegnungszentren in bereits bestehenden Gebäuden, Schulen und Kindertageseinrichtungen, multifunktionale Platzgestaltungen und die Beseitigung ruinöser Bausubstanz. Auch Freizeit- sowie Naherholungseinrichtungen können gefördert werden

Durch strukturelle Veränderungen im ländlichen Raum besteht für Gemeinden verstärkt Bedarf zur Zentrumsentwicklung. Mit der Förderung kommunaler Vorhaben werden Impulse zur stärkeren Innenentwicklung der Orte im ländlichen Raum gesetzt. Dies trägt zur Attraktivitätssteigerung der Dorfkerne und Ortszentren bei.
So wurde in der Vergangenheit zum Beispiel das »Alte Schloss« im Markneukichener Ortsteil Erlbach (Vogtlandkreis) zu einer multifunktionalen Begegnungsstätte für Jung und Alt ausgebaut. In der Gemeinde Thiendorf (Landkreis Meißen) konnte für den Kindercampus im Ortsteil Ponickau ein neues Hortgebäude mit zeitgemäßen Bedingungen für die Betreuung der Schulkinder geschaffen werden. In Herrnhut (Landkreis Görlitz) wurde ein bau- und ortsgeschichtlich besonders wertvolles Gebäude zu einem barrierefreien Ärztehaus umgebaut.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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