Talsperre Lichtenberg: Betreten der Uferbereiche und des Stauraumes verboten! Gefahr durch Sedimente und Untiefen
30.10.2024, 13:40 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen weist ausdrücklich darauf hin, dass das Betreten der Uferbereiche und des Stauraumes der Talsperre Lichtenberg (Landkreis Mittelsachsen) lebensgefährlich und deshalb verboten ist!
In der Talsperre haben sich über Jahrzehnte feine Sedimente abgelagert, in denen man leicht ausrutschen oder auch stecken bleiben und sich verletzen kann. Schlamm und Sedimente können zudem eventuelle Untiefen und angeschwemmte Gegenstände verdecken, die weitere Gefahren bergen.
Zudem befindet sich der Stauraum und das Umfeld auch in teilweise oder vollständig entleertem Zustand in der Trinkwasserschutzzone I und steht deshalb unter besonderem Schutz.
Die Trinkwassertalsperre wird aktuell für eine geplante Komplexsanierung abgestaut (siehe Pressemitteilung 14/2024 vom 25.04.2024).
Bitte nutzen Sie ausschließlich gekennzeichnete Wege um die Talsperre.