Rekordsumme für Eigenheime – jetzt noch schnell Förderung sichern

07.11.2024, 16:01 Uhr — Erstveröffentlichung

Minister Schmidt: »Sächsische Wohneigentumsförderung ermöglicht es mehr Familien, den Schritt ins eigene Zuhause zu wagen.«

Mit einem Rekordbetrag von 135 Millionen Euro aus dem Wohnraumförderfonds unterstützt der Freistaat Sachsen allein in diesem Jahr den Kauf von Eigenheimen. Über die beiden Landesprogramme »Familienwohnen« und »Wohneigentum ländlicher Raum« kommt die Förderung Bürgerinnen und Bürgern mit begrenztem Einkommen zugute. Bis gestern (6. November 2024) hat die Sächsische Aufbaubank 2024 bereits Förderanträge von fast 96 Millionen Euro bewilligt. Damit konnten bislang über 830 Haushalte gefördert werden. Gut 200 weitere Anträge im Umfang von knapp 21 Millionen Euro sind noch in Prüfung.

Wer sich den Traum vom Eigenheim mit Hilfe eines Darlehens vom Freistaat erfüllen möchte, sollte sich mit dem Förderantrag nicht mehr zu lange Zeit lassen. Bis Jahresende verbleiben noch gut 18 Millionen Euro. Davon können noch rund 180 weitere Familien mit begrenztem Einkommen profitieren. Wenn das Bewilligungsbudget von 135 Millionen Euro erschöpft ist, muss die sächsische Wohneigentumsförderung für einige Monate pausieren. Ein Neustart kann erst nach dem Beschluss des Doppelhaushaltes 2025/2026 durch den Landtag als Gesetzgeber erfolgen.

Staatsminister Thomas Schmidt: »Die sächsische Wohneigentumsförderung ermöglicht es mehr Familien, den Schritt ins eigene Zuhause zu wagen. Die gestiegenen Baukosten, das Zinsniveau und die mit dem Kauf von Altbauten verbundenen Sanierungspflichten und somit Zusatzinvestitionen sind für viele Bürgerinnen und Bürger zusätzliche Hürden, um sich den Wunsch vom eigenen Heim erfüllen zu können. Umso wichtiger sind die Förderdarlehen ‚Familienwohnen‘ und ‚Wohneigentum ländlicher Raum‘, deren Zinssatz wir weiterhin über die gesamte Darlehenslaufzeit deutlich unter dem marktüblichen Zinssatz halten.«

Fast 80 Prozent der in diesem Jahr bislang bewilligten Vorhaben fließen in die Eigentumsbildung und Sanierung im Wohnungsbestand und tragen somit dazu bei, ältere Gebäude zu erhalten und nachhaltig weiter zu nutzen. Der Rest der bewilligten Darlehensmittel ist für Neubauobjekte vorgesehen.

Neben der Wohneigentumsbildung leistet die sächsische Wohneigentumsförderung zusätzlich einen Beitrag zur Stabilisierung der Auftragslage bei Bauhandwerk und Bauwirtschaft im Wohnungsbau. »Egal ob Sanierung, Umbau einer Bestandsimmobilie oder Neubau – die damit verbundenen Baumaßnahmen sind auch noch im kommenden Jahr eine wichtige Stütze für das Bauhandwerk und die Bauwirtschaft in Sachsen«, so Sachsens Bauminister Schmidt.

Hintergrund:
Mit den Landesprogrammen »Familienwohnen« und »Wohneigentum ländlicher Raum« unterstützt der Freistaat Sachsen bedarfsgerecht die Bildung und Modernisierung von selbstgenutztem Wohneigentum durch Bestandserwerb, Umbau und Sanierung oder auch Neubau. In den beiden Landesprogrammen werden Förderdarlehen mit einem Förderzins von derzeit 0,95 Prozent jährlich bewilligt – verbunden mit der Auflage der Selbstnutzung während der Darlehenslaufzeit. Die Darlehen hat eine Laufzeit von höchstens 25 Jahren, wobei Sondertilgungen kostenfrei möglich sind. Die Förderfinanzierung erhält nur, wer das Vorhaben nicht mit frei verfügbaren Vermögen finanzieren kann und die Immobilie selbst bewohnt. Zudem gelten Einkommensgrenzen.

Fakten zur Landes-Wohneigentumsförderung 2024 bis Ende Oktober:
• 73 Prozent der Bewilligungen fördern Wohneigentum in den Landkreisen Sachsens, 27 Prozent in den drei Großstädten.
• 78 Prozent der ausgereichten Fördermittel unterstützen den Erwerb und die Sanierung von Bestandsobjekten.
• 14 Prozent der bisher ausgereichten Fördermittel wurden für die Wohneigentumsbildung von Haushalten mit Anspruch auf die besondere Zusatzförderung für Haushalte mit geringen Einkünften der Förderrichtlinie Familienwohnen ausgereicht.


Verlauf der Medieninformation

Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Regionalentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smr.sachsen.de
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