Geflügelpest: Mini-Kampagne informiert und klärt auf
25.11.2024, 10:53 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Ministerin Köpping: »Öffentlichkeit und Geflügelhalter können helfen, Auswirkungen der Tierseuche gering zu halten«
Mit einer kleinen Kampagne zur Aufklärung vor den Gefahren der Geflügelpest wendet sich das für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerium an Öffentlichkeit und Geflügelhalter. Mit Plakaten, CityCards, Social-Media-Posts und einem Aufklärungsclip werden Öffentlichkeit und Geflügelhalter über die Gefahren der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) informiert. Dabei werden wichtige Verhaltensregeln kommuniziert, für den Fall, dass tote Vögel gefunden bzw. erkrankte festgestellt werden. Für Wanderer und Spaziergänger an Gewässern gilt: melden, nicht berühren, nicht füttern. Geflügelhalter sind bei Erkrankungen in ihren Beständen zu folgenden Handlungen angehalten: melden, isolieren, vorbeugen.
Bisher war die Geflügelpest ein saisonales Geschehen in den kalten Wintermonaten. In den letzten Jahren werden zusätzlich immer wieder Ausbrüche in den anderen Jahreszeiten beobachtet. Das Virus wird über Wassergeflügel und hier besonders über Zugvögel weltweit verbreitet. Die Veränderung der Saisonalität kann mit verändertem Zugverhalten zusammenhängen. In milden Wintern ziehen nicht mehr alle Vögel in den Süden, sondern überwintern teilweise in Europa. Das Virus ist hoch ansteckend und wird sehr leicht weitergetragen. Deshalb sollten alle Geflügelhalter einen besonderen Schwerpunkt auf den Schutz ihrer Bestände legen. In Sachsen gibt es ca. 23.000 gemeldete Geflügelhaltungen, von denen die meisten als Klein- und Hobbyhaltungen einzuordnen sind.
Die für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping erklärt: »Gegen Tierseuchen hilft vor allem Prävention durch Information und Aufklärung. Das wollen wir mit unseren Werbemitteln erreichen. Wir wollen die Öffentlichkeit sensibilisieren, mit dem richtigen Verhalten beim Fund eines verendeten Vogels das schnelle Eingreifen der Veterinärbehörde zu ermöglichen. Die Geflügelhalter sind angehalten, ihre Bestände durch die Einhaltung strenger Biosicherheitsmaßnahmen gegen den Kontakt mit Wildvögeln abzusichern. Durch schnelles Handeln der Fachbehörden können wir zwar alljährlich eine Ausbreitung des Geflügelpestvirus verhindern. Doch für die betroffenen Geflügelhaltungen hat ein Ausbruch oft wirtschaftliche Konsequenzen. Deshalb ist es wichtig, verdächtige Krankheitsgeschehen in Vogel- und Geflügelhaltungen sowie verendete Vögel umgehend zu melden und im Ernstfall schnell zu reagieren.«
Für gewerbliche Geflügelhaltungen besteht ein großes Risiko der Einschleppung des HPAI-Virus. Die Einhaltung von Biosicherheitsmaßnahmen sollte deshalb oberstes Gebot für alle Halter sein. Da naturgemäß Freilandhaltungen einem größeren Risiko ausgesetzt sind, sollte von den Haltern die Aufstallung erwogen oder wildvogelsichere Volieren genutzt werden, auch wenn dies noch nicht von den Behörden angeordnet wurde. Besonders wichtig ist, dass Futter, Tränken und Einstreu für Wildvögel unzugänglich sind. Stallungen sollten nicht durch Fremde betreten werden. Personal sollte stallbezogene Kleidung tragen und vor dem Betreten des Stalles die Hände desinfizieren und das Schuhwerk wechseln. Geflügelhalter, die das Risiko ihres Stalles bewerten und vermindern wollen, können dies unter Nutzung der sogenannten Risikoampel der Universität Vechta (https://risikoampel.uni-vechta.de/) tun. Die Nutzung ist kostenlos und anonym.
In diesem Herbst gab es bisher einen Geflügelpestausbruch in Sachsen. Im Vogtland war ein Hausgeflügelbestand mit 115 Gänsen und 69 Enten betroffen. Die Tiere mussten gekeult und der Betrieb gereinigt werden. Im letzten Winter hielt sich das Geflügelpestgeschehen in Grenzen. Es wurden nur einige HPAI-Fällen bei Wildvögeln und ein Ausbruch in einer Geflügelhaltung festgestellt. Im Winter 2022/2023 waren in Sachsen zwei Ausbrüche bei Zucht- und Nutzgeflügel festgestellt worden. Insgesamt 769 Tiere mussten aus den zwei Beständen im Landkreis Bautzen getötet werden. In der Geflügelpestsaison 2021/22 wurden in Sachsen insgesamt 36 Ausbrüche bei Wildvögeln und zwei Ausbrüche bei gehaltenen Vögeln gemeldet.
Plakate und CityCards der Informationskampagne werden zur Weiterverbreitung an die Veterinärämter der Landkreise und Kreisfreien Städte verteilt. Zudem bekommen der Staatsbetrieb Sachsenforst, die Landestalsperrenverwaltung sowie Freizeit-, Sport- und Tourismusvereine in der Nähe von Gewässern die Plakate geliefert, um sie zur Sensibilisierung der Öffentlichkeit auszuhängen. Plakate und CityCards sind zudem in der Publikationsdatenbank der Staatsregierung gelistet und beim zugehörigen Broschürenversand bestellbar.
Hintergrund
Bei der Geflügelpest (HPAI) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. Inzwischen wurde vereinzelt auch die Übertragung des HPAI-Virus auf Säugetiere und den Menschen nachgewiesen.