Umweltminister Günther: »Hochwasserschutz braucht Vorrang, eine solide rechtliche Basis und nachhaltige Finanzierung«
29.11.2024, 13:25 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Umweltministerkonferenz (UMK) lässt mögliche Rahmenregelungen für Entschädigungen bei der Anlage von Überflutungspoldern beziehungsweise Deichrückverlegungen prüfen. Dies soll entsprechende Maßnahmen rechtssicher beschleunigen. Sachsen hatte dazu eine Vorlage eingebracht, der die Umweltministerinnen und -minister der Länder am Freitag (29.11.) zugestimmt haben.
Sachsens Umweltminister Wolfram Günther: »Die Klimakrise wartet nicht. Wir haben gerade in den letzten Jahren einige zum Teil dramatische Hochwasser erlebt und wir wissen, dass ihr Risiko steigt. Hier an der Ahr ist diese Erfahrung besonders schmerzlich. In Sachsen hatten wir in den letzten zwölf Monaten drei Hochwasserlagen. Daher brauchen wir für den Hochwasserschutz bessere Grundlagen. Sachsen hat seit 2002 massiv in Hochwasserschutz investiert. Und in der zurückliegenden Legislatur haben wir Flüssen wieder mehr Raum gegeben. Gleichzeitig sehen wir immer wieder, dass gerade Projekte wie die Rückverlegung von Deichen oder die Anlage von Poldern schwierig sind. Ein klarer Rahmen für rechtssichere Entschädigungsregelungen würden den Hochwasserschutz voranbringen und den berechtigten Interessen der Landeigentümerinnen und -eigentümer entgegenkommen.«
Des Weiteren forderten die Umweltministerinnen und -minister, dass der Bund die Finanzierung des Nationalen Hochwasserschutzprogramms langfristig sichern solle. »Was nach derzeitiger Planung dafür im Bundeshaushalt 2025 vorgesehen ist, reicht bei Weitem nicht, um die langwierigen und komplexen Maßnahmen auch nur ansatzweise umzusetzen. Das ist weniger als der berühmte Tropfen auf dem heißen Stein. So bekommen wir kein Tempo beim Hochwasserschutz. Genau dies aber hatten wir uns gemeinsam auf die Fahne geschrieben«, so Günther.
Zudem hat sich Sachsens Ressortchef anlässlich der UMK in Bad Neuenahr-Ahrweiler dafür ausgesprochen, dass Hochwasserschutzvorhaben als Projekte im überragenden öffentlichen Interesse eingestuft werden sollten. Damit könnten Planungs- und Genehmigungsverfahren beschleunigt werden, was die Resilienz bei Hochwassern erhöhe. Sachsen unterstützte auf der UMK einen dahingehenden Beschlussvorschlag.
Minister Günther: »Eigentlich ist allen klar: Unsere Flüsse brauchen Raum. Und Hochwasserschutz liegt im Interesse der Allgemeinheit. Dieser Aspekt sollte rechtlich untermauert werden. Das ist unser Appell an den Bund.«