Zweiter Bauabschnitt komplettiert Hochwasserschutz am Lungwitzbach

11.12.2024, 11:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Landesdirektion Sachsen erlässt Planfeststellungsbeschluss für Hochwasserschutzmaßnahmen in Niederlungwitz

Die Landesdirektion Sachsen hat für den zweiten Abschnitt der Hochwasserschutzmaßnahmen in Niederlungwitz, einem Ortsteil von Glauchau, Baurecht erteilt. Durch Hochwasserschutzmauern entlang des Lungwitzbachs sollen die Anwohner künftig besser vor Überflutungen geschützt werden, wie sie statistisch alle 25 bis 50 Jahre auftreten (HQ25 - HQ50).

»Ich freue mich, dass mein Haus die Hochwasserschutzmaßnahmen nun endlich genehmigen kann. Der Lungwitzbach hat die Nerven der Anwohner schon oft strapaziert, wenn sie immer wieder Hab und Gut vor ihm schützen mussten. Damit sich das nicht wiederholt, können die Hochwasserschutzmaßnahmen nun mit dem zweiten Bauabschnitt komplettiert werden«, so Regina Kraushaar, Präsidentin der Landesdirektion Sachsen.

Der zweite Bauabschnitt schließt an den bereits fertig gestellten ersten Teil etwa 180 Meter flussaufwärts der Brücke Glauchauer Straße an und erstreckt sich auf rund 730 Metern bis zur Straße des Friedens 41. Aufgrund der sehr nah an das Gewässer heranreichenden Bebauung werden überwiegend Hochwasserschutzmauern errichtet. Diese verlaufen entlang des linken und rechten Ufers des Lungwitzbaches und orientieren sich weitestgehend am vorhandenen Gewässerverlauf. Darüber hinaus werden abschnittsweise Störsteine und Totholzelemente in den Bachlauf eingebaut. Am Mühlgrabenauslauf wird das Gelände lokal abgesenkt, die Uferböschung zurückgesetzt und das Gewässerprofil verbreitert.

Durch die neuen Hochwasserschutzmaßnahmen können künftig 55,5 Kubikmeter Wasser pro Sekunde aus dem Lungwitzbach abfließen, ohne Schäden zu verursachen. Damit ist der Nebenfluss der Zwickauer Mulde für Hochwasserereignisse zwischen HQ25 und HQ50 gerüstet. Zum Vergleich: Derzeit kann der Lungwitzbach nur das Wasser eines statistisch alle zwei Jahre auftretenden Hochwassers (HQ2) abführen. Das bedeutet, dass schon bei kleineren Hochwasserereignissen entlang des gesamten Baubereichs Ausuferungen auftreten können.

Trägerin des Vorhabens ist die Landestalsperrenverwaltung des Freistaates Sachsen, Betrieb Zwickauer Mulde / Obere Weiße Elster. Der Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Planunterlagen werden in der Stadtverwaltung Glauchau zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Die Auslegung wird zuvor ortsüblich bekannt gemacht.


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