Neues Gutachten zeigt: Sachsen hat Vorreiterrolle bei Nachhaltigkeit in der Wirtschaftsförderung
16.12.2024, 09:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Wirtschaftsminister Martin Dulig: »Sachsen unterstützt Unternehmen bei der Transformation umfangreich!«
Ein neues Gutachten des sächsischen Wirtschaftsministeriums (SMWA) hat sächsische Förderrichtlinien hinsichtlich des Aspekts Nachhaltigkeit untersucht. Ein zentrales Ergebnis: Die Förderprogramme mit Nachhaltigkeitsansätzen in Sachsen wurden im Durchschnitt etwas besser eingeschätzt als die Vergleichsprogramme in den anderen Ländern und im Bund. Durch die Aktivitäten der vergangenen Jahre sind bereits in vergleichsweise vielen Programmen Kriterien, die eine nachhaltige Entwicklung stärker berücksichtigen, eingeführt worden. Das »Gutachten zur strategischen Ausrichtung der Wirtschaftsförderung an Kriterien der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit« ist kostenfrei im Publikationen-Service abrufbar.
Das Gutachten hat in den folgenden Bereichen sächsische Förderrichtlinien untersucht: Regionales Wachstum, Cluster und Netzwerke, Wirtschaftsnahe Infrastruktur, Gewerbliche Wirtschaft inkl. Tourismus, Kultur und Kreativwirtschaft, Technologieförderung, Validierung von Forschungsergebnissen, MINT-Fachkräfte, Erhöhung der technologischen Leistungsfähigkeit, Key Digital Technologies, Technologiegründungen, Markteinführung, Digitalisierung, Kurzberatung, Betriebsberatung/Coaching sowie Umweltmanagement.
»Die Bandbreite an Förderrichtlinien zeigt, dass der Freistaat Sachsen hiesige Unternehmen bei der Transformation umfangreich unterstützt«, sagt der sächsische Wirtschaftsminister Martin Dulig. »In dieser weltpolitisch unsicheren Zeit, in der manche Unternehmen Investitionen zurückhalten, gilt es erst recht, weiterhin an der eigenen Wettbewerbsfähigkeit zu arbeiten. Ich kann an die Unternehmerinnen und Unternehmer nur appellieren, dafür die vielfältigen Förderprogramme im Freistaat Sachsen stark zu nutzen.«
Ausgewählte Beispiele
- In den Richtlinien zur unternehmerischen Investitionsförderung (Förderrichtlinie Regionales Wachstum) kann eine Förderung grundsätzlich nur dann erfolgen, wenn das Unternehmen beziehungsweise das beantragte Vorhaben einen Beitrag sowohl zur ökologischen als auch zur sozialen Nachhaltigkeit leistet. Ein solcher Beitrag wird durch das Vorliegen mindestens eines spezifischen Kriteriums erfüllt und von den Zuwendungsempfängern durch Eigenerklärungen bestätigt.
- In weiteren unternehmensbezogenen Programmen – Digitalisierung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027, Markteinführung Zuschuss EFRE 2021 bis 2027, FuE-Projektförderung 2021 bis 2027 und GRW RIGA – werden Bonus-Regelungen eingesetzt. Demnach wird ein höherer Fördersatz gewährt, wenn Beiträge zu einem Kriterium bzw. mehreren Kriterien der ökologischen und / oder sozialen Nachhaltigkeit geleistet werden.
- Auch bei der Investitionsförderung von gemeinnützigen externen Industrieforschungseinrichtungen kommt als spezifischer Fördergegenstand innerhalb der Landes-Technologieförderung ein Bonus zur Anwendung. Bei der GRW-Infrastrukturförderung kommt bei Investitionsvorhaben zur Revitalisierung von Altstandorten (Industrie-, Gewerbe-, Konversions- oder Verkehrsflächen) ebenfalls eine Bonus-Regelung zum Tragen.
Hintergrund
Entwicklungen wie der Klimawandel, der hohe Ressourcenverbrauch oder das Artensterben stellen Politik, Wirtschaft und Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Forderung nach Nachhaltigkeit des Wirtschaftens, Generationengerechtigkeit sowie Gleichrangigkeit der ökologischen, ökonomischen und sozialen Dimension ist eine Reaktion darauf. Die Transformation in Richtung einer nachhaltigeren Wirtschaft ist eine unabdingbare Aufgabe. Der Freistaat Sachsen hat sich dieser Herausforderung mit seiner Nachhaltigkeitsstrategie angenommen.
Ökologische, ökonomische und soziale Aspekte gilt es so in Einklang zu bringen, dass nicht mehr Rohstoffe und Ressourcen verbraucht werden, als jeweils nachwachsen, sich regenerieren und künftig wieder bereitgestellt werden können. Für die sächsische Wirtschaftsförderung bedeutet dies, ihre Unterstützung so auszurichten, dass sie Unternehmen bei ihrer Entwicklung einer nachhaltigen Geschäftstätigkeit begleiten und die notwendige Transformation erfolgreich unterstützen kann.
Vor diesem Hintergrund war es Ziel des »Gutachtens zur strategischen Ausrichtung der Wirtschaftsförderung an Kriterien der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit«, den aktuellen Stand der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsaspekten in der landesfinanzierten Wirtschaftsförderung im Vergleich zur Förderung in anderen Bundesländern und des Bundes abzubilden, zu bewerten und daraus Handlungsempfehlungen abzuleiten. Aufgenommen wurden außerdem die Erfahrungen sächsischer Stakeholder im Bereich der Wirtschaftsförderung. Zudem wurden Interviews mit Programmverantwortlichen in anderen Bundesländern geführt. Da sich das Gutachten auf die Wirtschaftsförderung bezieht, liegt der Fokus der Untersuchung auf der ökologischen und der sozialen Dimension der Nachhaltigkeit.