Medizinstudium im Freistaat Sachsen außerhalb des Numerus Clausus
14.01.2025, 11:32 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Bewerbung für einen Medizinstudienplatz über die Landarztquote vom 15. Januar bis 28. Februar 2025 möglich
»Das nächste Auswahlverfahren für die sächsische Landarztquote steht bevor: Vom 15. Januar bis zum 28. Februar 2025 ist die Bewerbung auf einen Medizinstudienplatz in Sachsen für das Wintersemester 2025/2026 möglich«, teilt Béla Bélafi, Präsident der Landesdirektion Sachsen, mit und ergänzt: »Angesprochen sind engagierte junge Menschen, die ihre berufliche Zukunft als Hausärztinnen und Hausärzte in den ländlichen Regionen Sachsens gestalten möchten. Wir laden alle Interessierten ein, diese Gelegenheit zu nutzen und sich für das Landarztstudium zu bewerben.«
Die Bewerbung ist ausschließlich über die Plattform Amt24 möglich: https://amt24.sachsen.de/zufi/leistungen/6003315
Studium mit gesellschaftlichem Mehrwert
Mit der Landarztquote ermöglicht der Freistaat Sachsen den Zugang zum Medizinstudium auch außerhalb des Numerus Clausus. Seit dem Wintersemester 2022/2023 werden 6,5 Prozent der Medizinstudienplätze – für das Jahr 2025 also 40 Plätze – an Bewerberinnen und Bewerber vergeben, die sich verpflichten, nach dem Studium und der anschließenden Facharztweiterbildung für mindestens zehn Jahre in der hausärztlichen Versorgung im ländlichen Raum in Sachsen tätig zu sein.
Studienorte sind Leipzig, Dresden oder Chemnitz.
Zweistufiges Bewerbungsverfahren
Die Bewerberinnen und Bewerber durchlaufen ein zweistufiges Auswahlverfahren.
Erste Stufe: Bewertung nach festen Kriterien
In der ersten Stufe werden fünf im Sächsischen Landarztgesetz definierte Kriterien bewertet, die die Eignung und Motivation für die hausärztliche Tätigkeit im ländlichen Raum widerspiegeln:
- Abiturnote
- Ergebnis eines Studierfähigkeits- und Eignungstests
- Vorherige Berufsausbildung oder Studium
- Vorherige Berufserfahrung
- Freiwillige oder ehrenamtliche Tätigkeiten
Für eine erfolgreiche Bewerbung müssen nicht alle dieser Kriterien erfüllt sein.
Zweite Stufe: Auswahlgespräch
Erfolgreiche Kandidatinnen und Kandidaten aus der ersten Phase werden zu einem persönlichen Auswahlgespräch eingeladen.
Online-Informationsveranstaltung
Am 22. Januar 2025 findet von 16:00 bis 17:30 Uhr eine Online-Informationsveranstaltung zum Bewerbungs-, Zulassungs- und Auswahlverfahren des Sächsischen Landarztgesetzes statt. Neben der Landesdirektion Sachsen stehen die Sächsische Landesärztekammer und die Kassenärztliche Vereinigung den Bewerberinnen und Bewerbern bei diesem Termin für Fragen zur Verfügung.
Anmeldungen sind ab sofort unter https://mitdenken.sachsen.de/1047828 möglich.
Weiterführende Informationen zur Sächsischen Landarztquote stehen zudem auf der Website der Landesdirektion Sachsen bereit: https://www.lds.sachsen.de/landaerzte