Auftaktklausur zum Doppelhaushalt 2025/2026: Staatsregierung verständigt sich zu Zeitplan und weiterem Verfahren
22.01.2025, 12:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Das Sächsische Kabinett ist am 21. und 22. Januar zu einer Auftaktklausur in Stolpen zusammengekommen und hat das Verfahren zur Aufstellung des Doppelhaushaltes 2025/2026 nach Abschluss der Regierungsbildung wiederaufgenommen. Der Regierungsentwurf soll dem Sächsischen Landtag noch im März vorgelegt werden. Bis dahin sind Abstimmungen des Finanzministers mit den Ministerinnen und Ministern sowie weitere Klausurberatungen des Kabinetts geplant. Mit enger Terminkette und Blick auf eine möglichst kurze Zeit der vorläufigen Haushaltsführung soll eine rechtzeitige Verabschiedung vor der parlamentarischen Sommerpause gewährleistet werden.
Grundlage des weiteren Verfahrens bilden die fortgeschriebenen Haushaltsansätze der Beratungen bis Mitte des Jahres 2024, die einen Überblick der Einnahmen und Ausgaben im sogenannten pflichtigen Bereich geben, und die Prognosewerte aus der Herbst-Steuerschätzung 2024. Im Ergebnis zeigt sich, dass die Steuereinnahmeerwartungen geringer ausfallen, als zunächst angenommen. Dem gegenüber stehen wachsende Ausgaben in beinahe allen Bereichen.
Angesichts dieser finanziellen Rahmenbedingungen steht die Staatsregierung vor der Herausforderung, in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 eine erhebliche Deckungslücke zu schließen. Trotz der Heranziehung der Haushaltsausgleichsrücklage in Höhe von 1,2 Milliarden Euro im Verlauf beider Haushaltsjahre verbleibt weiter ein Defizit im pflichtigen Ausgabenbereich. Handlungs- und Gestaltungsspielräume in den Ressortbudgets, zum Beispiel für Fördermittel, stehen damit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht zur Verfügung und müssen Gegenstand der weiteren Beratungen sein. Insgesamt beläuft sich der haushaltsstrukturelle Handlungsbedarf auf etwa 2,3 Milliarden Euro im Jahr 2025 und rund 2,0 Milliarden Euro im Jahr 2026.
Finanzminister Christian Piwarz: »Wir sprechen von einem Übergangshaushalt. Die nächsten zwei Jahre werden vor allem aufgrund der konjunkturellen Lage Deutschlands nicht einfach. Wir stehen vor der Herausforderung, den Landeshaushalt auf die geänderten Rahmenbedingungen einzustellen. Oberstes Ziel ist ein solider Haushalt für die Jahre 2025 und 2026, der Stabilität und Verlässlichkeit gewährleistet. Dazu gehört, dass wir Prioritäten setzen und über Reduzierungen von Aufgaben und Ausgaben sprechen müssen. Die finanzielle Handlungsfähigkeit des Freistaates muss gesichert bleiben.«
Finanzminister Christian Piwarz weiter: »Wir benötigen eine umfassende Konsolidierungsstrategie – kurz- und mittelfristig. Die Koalitionspartner haben sich für den jetzigen Doppelhaushalt auf ein konkretes Deckungskonzept geeinigt. Es sieht Einsparungen in nahezu allen Ausgabenkategorien vor. Dieses Konzept wird nun im weiteren Aufstellungsverfahren konkret für die Einzelpläne beraten. Es bildet die Grundlage für die anstehenden Chefgespräche auf Ebene der Ressortleitungen zur Vorbereitung der anschließenden Haushaltsklausur im Februar. Eine Umsetzung des Konzeptes wird uns helfen, den jetzigen Haushalt ausgeglichen zu gestalten. Darüber hinaus brauchen wir eine weitergehende Planung für die kommenden Haushalte, in der eine noch deutlichere Prioritätensetzung aller Ressorts erfolgen muss.«
Das Deckungskonzept sieht unter anderem Reduzierungen von Ausgaben im Personalbereich und bei den Sachausgaben der Verwaltung sowie bei den Staatsbetrieben vor. Aber auch Kofinanzierungsmittel für Förderprogramme der EU und des Bundes sollen reduziert werden. Weitere Bausteine sind die um 270 Millionen Euro verminderte Zuführung an den Generationenfonds und eine veränderte Tilgung von Corona-Notlagenkrediten.
Bis zur Verabschiedung eines Doppelhaushaltes durch den Sächsischen Landtag gilt die vorläufige Haushaltsführung. Ende 2024 wurden dafür die Rahmenbedingungen vom Kabinett bestätigt, die sich in den engen Leitplanken der Sächsischen Verfassung bewegen müssen.
Finanzminister Christian Piwarz abschließend: »Ziel der Staatsregierung ist es, die Zeit der vorläufigen Haushaltsführung auf das unbedingt notwendige Minimum zu reduzieren und mit einem vom Sächsischen Landtag beschlossenen Haushalt zügig Planungssicherheit für den Freistaat Sachsen zu schaffen.«