Verdacht der gewerbsmäßigen Geldwäsche in 28 Fällen - Beschuldigter in Untersuchungshaft
07.02.2025, 09:00 Uhr — Erstveröffentlichung
Staatsanwaltschaft Dresden erhebt Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden
Die Staatsanwaltschaft Dresden hat gegen einen 24-jährigen Nigerianer Anklage zur Großen Strafkammer des Landgerichts Dresden erhoben. Dem Beschuldigten liegt u. a. gewerbsmäßige Geldwäsche in 28 Fällen zur Last (siehe gemeinsame Medieninformation der Staatsanwaltschaft Dresden und der Polizeidirektion Dresden vom 04.09.2024, abrufbar im Medienservice Sachsen unter www.medienservice.sachsen.de).
Dem Beschuldigten wird vorgeworfen, gemeinsam mit einer anderweitig verfolgten 24-jährigen Ukrainerin zwischen dem 25.05.2022 und dem 07.12.2023 in 28 Fällen an der Weiterleitung von Geldbeträgen im Gesamtwert von über 220.000 Euro mitgewirkt zu haben, die zuvor von bislang unbekannten Tätern im Wege des "Love-Scammings" erlangt worden waren. Die Staatsanwaltschaft Dresden hat die Einziehung des Wertes der Taterträge in Höhe von über 220.000 Euro beantragt.
Mindestens zehn Prozent der weitergeleiteten Gelder soll der Beschuldigte als Provision erlangt haben.
Der Beschuldigte wurde am 04.09.2024 festgenommen und befindet sich seitdem in Untersuchungshaft. Er ist nicht vorbestraft und hat zu den Tatvorwürfen keine Angaben gemacht.
Das Landgericht Dresden wird nunmehr über die Eröffnung des Hauptverfahrens und die Zulassung der Anklage entscheiden.
Ein Termin zur Hauptverhandlung wird vom Landgericht Dresden bestimmt.