Geplanter Infrastrukturhaushalt 2025/2026 – Schwerpunktsetzungen beim Verkehr, gute Nachricht im sozialen Wohnungsbau

24.03.2025, 14:56 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Die Sächsische Staatsregierung hat sich heute (24. März 2025) auf einen Entwurf für den Landeshaushalt 2025/2026 verständigt. Insgesamt stehen demnach dem Sächsischen Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung (SMIL) für beide Jahre rund 4,4 Milliarden Euro zur Verfügung. Obwohl das Haushaltsvolumen um insgesamt 5 Prozent im Vergleich zum letzten Doppelhaushalt steigt, hat sich der Gestaltungsspielraum für das SMIL im Bereich der freien Landesmittel dramatisch verringert, indem er sich halbiert hat. Infrastrukturministerin Regina Kraushaar spricht deshalb von einem harten Einschnitt. Die Steigerungen sind in den deutlichen Erhöhungen der Ausgaben beim Deutschlandticket, dem sozialen Wohnungsbau und bei gesetzlichen Leistungen wie dem Wohngeld begründet. Auch die Regionalisierungsmittel, die für den Schienenpersonennahverkehr bereitstehen und an die Kommunen weitergereicht werden, haben sich erhöht.

Staatsministerin Regina Kraushaar erklärt: »Ich hätte mir deutlich mehr Mittel gewünscht. Die Kürzungen, die wir vornehmen mussten, sind sehr schmerzlich. Umso wichtiger ist es jetzt, Prioritäten zu setzen und weiterhin klug zu steuern. Deshalb setzen wir vor allem auf Kofinanzierungen bei Bundes- und EU-Förderungen – hier ist jeder Euro an Landesmitteln besonders gut investiert. Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus bleibt auch in diesem Doppelhaushalt eine unserer vorrangigen Prioritäten, weil es uns dort mit unserer Haushaltspolitik in den nächsten beiden Jahren gelingen wird, jeden eingesetzten Landeseuro mit dem Vierfachen an Wert zu ‚vergolden‘. Aber auch der Erhalt unserer Brücken- und Straßeninfrastruktur soll nicht zum Stillstand kommen, Wir haben zwischenzeitlich erfahren müssen, wie wichtig hier Erhalt und Sanierung sind.«

Bereich Mobilität
Der Freistaat Sachsen wird auch in den nächsten beiden Jahren weiterhin in die Verkehrsinfrastruktur investieren, jedoch mit einem klaren Fokus auf bestimmte Prioritäten. So bleibt die Finanzierung des Deutschlandtickets und des Bildungstickets gesichert. Die Zahlungen für Ausbildungsverkehre werden sogar dynamisiert. Vor dem Hintergrund dieser Prioritäten müssen jedoch die Investitionen in den ÖPNV und den Straßenbau eingeschränkt werden. Das Budget für den Straßen- und Brückenbau beläuft sich auf 67,5 Millionen Euro, was rund 30 Millionen Euro weniger ist, als ursprünglich für 2024 geplant. Die Unterfinanzierung der Straßeninfrastruktur kann mit Landesmitteln in den nächsten beiden Jahren damit nicht aufgehalten werden. Die Zahlungen an die ÖPNV-Zweckverbände können leicht angehoben werden – auch wenn hier deutlich mehr Bedarf angezeigt ist. Im Bereich Schienenverkehr verlangsamt die geplante Finanzierungsbeschränkung den Planungsfortschritt der Schieneninfrastruktur-Projekte (Leipzig –) Geithain – Chemnitz sowie Dresden – Bischofswerda (– Görlitz).

Verkehrsministerin Kraushaar: »Es ist wichtig, dass Sachsen weiterhin in Verkehrsinfrastruktur investiert. Ich freue mich, dass es mir gelungen ist, im Landesamt für Straßenbau und Verkehr geringere Einsparungen als ursprünglich durchzusetzen: Damit können die wichtigen Stellen für Planungen der Infrastruktur besetzt werden. Doch die Einschränkungen bei Straßen- und Schienenprojekten machen mir Sorgen. Denn Infrastruktur ist zwar nicht alles, aber ohne Infrastruktur ist alles nichts. Das erleben wir hautnah in Bad Schandau und Dresden. Ich werde deshalb alles daran setzen, dass ein erheblicher Teil des geplanten Sondervermögens des Bundes tatsächlich in den Bau von Straßen und die Sanierung von Brücken investiert wird. Auch die kommunale Familie habe ich selbstverständlich im Blick: Diese Aufgaben müssen wir gemeinsam stemmen«.

Bereich Stadtentwicklung und Wohnen
Staatsministerin Kraushaar: »Es ist sehr erfreulich, dass alle Bundesmittel für die Städtebauförderung in vollem Umfang mit Landesmitteln kofinanziert werden können – eine gute Nachricht für die sächsischen Kommunen. Aber auch die Programme des Europäischen Sozialfonds (ESF) und des Europäischen Fonds für Regionalen Entwicklung (EFRE) sind finanziell grundsätzlich abgesichert – die Förderung geht auf etwa gleichem Niveau weiter. Dasselbe gilt für den sozialen Wohnungsbau. Dieser kann durch erhöhte Zuweisungen des Bundes sogar leicht gesteigert werden. Gespart wird hauptsächlich in den Landesprogrammen.«

Für das Landesrückbauprogramm Wohngebäude sind keine Mittel mehr eingeplant. »Im Bereich der Wohneigentumsförderung wird das Programm trotz der angespannten Haushaltslage fortgesetzt, wenn auch in reduziertem Umfang. Dies gilt ebenso für unsere Landesprogramme im Bereich Denkmalschutz, die mit rund 8 Millionen Euro jährlich aber im Ländervergleich immer noch gut dastehen. Weitestgehend aufrechterhalten wird die Unterstützung für die sächsischen Welterbestätten«, so Kraushaar.

Die Förderung der sächsischen Baukultur insbesondere durch den Staatspreis für Baukultur konnte genauso gesichert werden, wie die Unterstützung der Entwicklung und Anpassung unserer Innenstädte und Stadtteilzentren im Rahmen des Wettbewerbes »Ab in die Mitte«.

Bereich Ländliche Entwicklung
Die LEADER-Förderung, die weiterhin hauptsächlich aus EU-Mitteln besteht, wird trotz Kürzungen der Kofinanzierungsmittel des Freistaates um 10 Prozent fortgeführt. Das Investitionsvolumen für bewährte Programme wie das Regionalbudget für kleinere Vorhaben und die Verfahren der Ländlichen Neuordnung wird auf etwa gleichem Niveau fortgeschrieben. Bei den Programmen RegioPlan werden zunächst keine neuen Aufrufe für die Gewerbegebietsförderung erfolgen. Die Regionalen Initiativen werden fortgeführt, aber ohne neue Aufrufe für die Projektförderung. Das Programm »Vitale Dorfkerne und Ortszentren im ländlichen Raum« werden wir auch weiterhin fördern, um hier die guten Ideen des ländlichen Raums zu unterstützen.

Bereiche Struktur- und Landesentwicklung
Im Bereich der Landesentwicklung und des Vermessungswesens müssen Projekte priorisiert und zeitlich gestreckt werden. Kürzungen im Vermessungswesen konnten jedoch größtenteils vermieden werden. Der Fachbereich Strukturentwicklung ist bisher nicht direkt von den Einsparungen im Landeshaushalt betroffen.

Abschließend äußerte die Ministerin: »Mit dem Haushaltsentwurf meines Hauses wollen wir trotz erheblicher Sparzwänge Sachsen gestalten und in die Zukunft investieren. Wir wollen diese Aufgabe klug steuern und alle Potenziale nutzen, um gute Entscheidungen ins Werk zu setzen – gemeinsam mit den Bürgern, den Vereinen und Verbänden, den Kommunen, den Kammern und den Unternehmen. Und die angespannte Haushaltlage macht auch vor dem SMIL nicht Halt: Deshalb haben wir uns auf den Weg gemacht, unsere eigenen Strukturen zu prüfen und zukunftsfest zu machen.«

Hintergrund
Über die finale Haushaltsaufstellung entscheidet der Sächsische Landtag als Haushaltsgesetzgeber voraussichtlich im Juni 2025.

Im Doppelhaushalt 2023/2024 sah der Einzelplan 10 für das frühere Staatsministerium für Regionalentwicklung (SMR) Ausgaben in Höhe von circa 1,4 Milliarden Euro vor (Summe beider Jahre). Hinzu kamen LEADER-Mittel in Höhe von 80 Millionen Euro, die durch das SMR fachlich umgesetzt wurden. Für die Kapitel Verkehr und Straßenbau im Einzelplan 04 des vormaligen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr (SMWA) waren im gleichen Zeitraum Ausgaben in Höhe von gut 2,3 Milliarden Euro veranschlagt (ohne Personal, zusätzliche Regionalisierungsmittel und Mittel fürs Deutschlandticket).


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Infrastruktur und Landesentwicklung

Ansprechpartner Annegret Fischer
Telefon: +49 351 564 50021
E-Mail: medien@smil.sachsen.de
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