Umwelt- und Landwirtschaftsminister von Breitenbuch: »Veränderung gestalten: Auch in einer schwierigen Haushaltslage sorgen wir für eine umsichtige Umwelt- und Landwirtschaftspolitik«

24.03.2025, 14:33 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Am Montag (24.03.) hat das Sächsische Kabinett den Regierungsentwurf für den Doppelhaushalt 2025/2026 gebilligt und übergibt diesen nun zur weiteren Debatte an den Sächsischen Landtag. Ziel ist eine Beschlussfassung noch vor der parlamentarischen Sommerpause. Damit sind die finanziellen Leitplanken auch für den Haushalt des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) zunächst und vorbehaltlich der Befassung im Parlament vorgezeichnet.

Umwelt- und Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch: »Der Regierungsentwurf zeigt die aktuellen Herausforderungen deutlich. Die Einnahmeseite kann mit der Ausgabenseite nicht mithalten, deshalb sind Reduzierungen der Mittel auch im Geschäftsbereich des Umwelt- und Landwirtschaftsministeriums unumgänglich. Wir müssen uns stärker auf unsere Kernkompetenzen fokussieren.«

Der Haushaltsentwurf für das Umwelt- und Landwirtschaftsministerium sieht einen Etat von rund 1,4 Milliarden Euro vor. Zusätzlich leitet das SMUL etwa 400 Millionen Euro an Direktzahlungen aus der ersten Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) an sächsische Empfänger weiter. Dazu zählen Einkommensgrundstützung, Umverteilungs- und Junglandwirteprämie, Zahlungen für Mutterkühe, Mutterschafe und -ziegen sowie für die Öko-Regelungen.

Im Vergleich zum Doppelhaushalt 2023/2024 stehen dem Ministerium für dieses und nächstes Haushaltsjahr insgesamt etwa 500 Millionen Euro weniger zur Verfügung. Ein Grund für den Rückgang ist, dass mit der Regierungsneubildung die Geschäftsbereiche der Staatsministerien neu abgegrenzt wurden. So sind die Themen Klima, Energie und Kreislaufwirtschaft nicht mehr dem SMUL zugeordnet. Ferner läuft das Förderprogramm »Europäischer Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums« (ELER, Förderzeitraum 2014 bis 2022) planmäßig aus. Hinzu kommen Einsparungen, um die Ausgaben im Freistaat Sachsen mit den verfügbaren Mitteln in Einklang zu bringen.

»Uns muss bewusst sein, dass wir finanzpolitisch vor einem Paradigmenwechsel stehen. Wir üben Verantwortung aus in der Zeit, in die wir gestellt sind. Mir ist es ein Anliegen, die Finanzierung in den Bereichen Umwelt und Landwirtschaft so weit wie möglich sicherzustellen und gewachsene Strukturen aufrechtzuerhalten. Ja, diese finanziellen Rahmenbedingungen engen unseren Bewegungsradius ein. Aber wir bleiben handlungsfähig und verlässlich«, ordnet Staatsminister von Breitenbuch den Haushaltsansatz ein.

Der Haushaltsansatz spiegelt die fachpolitischen Schwerpunkte des SMUL wider, beispielsweise in folgenden Bereichen:

Ausbildung von heute ist die Expertise von morgen: Die begrenzten finanziellen Mittel im Personalhaushalt sollen vorrangig für die Ausbildung und zur anschließenden Übernahme von Absolventen genutzt werden. Damit soll nicht nur der Eigenbedarf abgesichert, sondern auch der Bedarf der kommunalen und privaten Arbeitgeber berücksichtigt werden – etwa im forstwirtschaftlichen Bereich. Zudem investiert das SMUL, auch mit Unterstützung des Bundes, im neuen Doppelhaushalt insgesamt 43,2 Millionen Euro in die dringend notwendige Errichtung neuer Bildungsstätten. Dazu zählen die Lehrwerkstätten Milchkuh- und Schweinehaltung am Standort Köllitsch sowie das Schul- und Unterkunftsgebäude in Königswartha. Auf neue Forschungsvorhaben wird jedoch verzichtet.
Für eine zukunftsfähige Landwirtschaft: Die Unterstützung der Landwirtschaft im Freistaat hat weiterhin einen hohen Stellenwert. So steht beispielswiese die Investitionsförderung ohne finanzielle Abstriche zur Verfügung. Auch die EU-Programme für Wein und Obst werden uneingeschränkt fortgeführt und Investitionen der Ernährungswirtschaft können mit je 3 Millionen Euro pro Jahr gefördert werden. Zudem ist eine Förderung im Bereich der Teichwirtschaft sowie Tierzucht, Schaf- und Ziegenhaltung möglich. Weiterhin sind Mittel eingeplant, um in Vorbereitung auf die Förderperiode ab 2028 ein modernes und effizientes IT-System für die Fördermittelverwaltung im Agrarbereich einzuführen. So sollen Erleichterungen für Antragsteller und Agrarverwaltung erreicht und die Zahlungsabwicklung insgesamt zukunftsfähig aufgestellt werden.
Forstwirtschaft im Fokus: Die forstliche Förderung, darunter Mittel für die Bodenschutzkalkung, wird in den Jahren 2025 und 2026 fortgesetzt. Auch die Schutzgemeinschaft Deutscher Wald wird weiterhin unterstützt. Jedoch werden sich die Investitionen beim Staatsbetrieb Sachsenforst auf die zwingend notwendigen Bedarfe reduzieren.
Wasser – unverändert wichtig: Maßnahmen zum Hochwasserschutz werden weiter betrieben und mit ca. 52 Millionen Euro pro Jahr untersetzt. Zudem konnten die kommunalen Interessen an der Verwendung der Wasserentnahmeabgabe und der Abwasserabgabe erfolgreich berücksichtigt werden. Die Landestalsperrenverwaltung wird sich in den kommenden Jahren auf den Erhalt der Bestandsinfrastruktur beschränken müssen. Auch das Sonderprogramm »Brunnendörfer« wird nach der Abfinanzierung bereits begonnener Maßnahmen auslaufen.
Natur und Boden – Schutz wichtiger Gemeinschaftsgüter: Jährlich werden der Landesstiftung Natur und Umwelt 3,4 Millionen Euro als Basisunterstützung für die sächsischen Naturschutzstationen und die Ausbildung von Naturschützern zur Verfügung gestellt. Auch das Naturschutzehrenamt wird gewürdigt. Die Naturschutzverwaltung wiederum wird sich auf Einsparungen einstellen müssen und sich so aufstellen, dass europäische Pflichtaufgaben abgesichert bleiben. Kürzungen im Bereich landesfinanzierter Naturschutzmaßnahmen sind ebenso unausweichlich wie Einsparungen bei Modellprojekten zur Bildung für nachhaltige Entwicklung.
Landeskofinanzierungsmittel: Kürzungen bei dem von der EU geforderten Landesanteil in den SMUL-Bereichen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE), des Just Transition Funds (JTF) sowie des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) werden über die Freigabe von Landes- und EU-Mitteln bei der Förderrichtlinie Stadtgrün, Lärm, Radon (insgesamt 3,4 Millionen Euro Landesmittel und 12,9 Millionen Euro EU-Mittel) erbracht. Die Kürzung dieser Landeskofinanzierungsmittel im ELER 2023 bis 2027 beträgt 4,46 Millionen Euro. Damit bleibt eine weitgehende Fortführung von Förderprogrammen von Bund und EU möglich, allerdings führen die begrenzten Gelder zur Einstellung von Förderangeboten im Wissenstransfer sowie bei den Netzwerken (Bildung von Bio-Regio-Modellregionen). Im Bundesprogramm Gemeinschaftsaufgabe »Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes« (GAK) werden die notwendigen Einsparungen an Landesmitteln überwiegend durch die Verschiebung von Geldern innerhalb bestehender Förderschwerpunkte erreicht, sodass sich die Kürzungen der Kofinanzierungsmittel auf etwa 7 Millionen Euro begrenzen.
Weitere Einsparungen sind erforderlich: Zusätzliche Kürzungen wird es neben dem Personal- und Sachmittelhaushalt im Ministerium und allen nachgeordneten Behörden geben. Nicht fortgeführt wird beispielsweise der eku-Zukunftspreis, mit dem innovative Ideen in den Bereichen Energie, Klima und Umwelt bislang mit 2,5 Millionen Euro unterstützt wurden. Stattdessen sollen zukünftig in verminderter Form erfolgreiche und exzellente Projekte mit Konzentration auf den Umweltbereich ausgezeichnet werden. Auch auf einen sächsischen Auftritt bei der Grünen Woche wird verzichtet.

Staatsminister von Breitenbuch abschließend: »Wir haben sorgfältig abgewogen, wie wir angesichts des bestehenden Sparzwangs Mittel umschichten und effektiv einsetzen können. Das war ein schwerer Prozess. Aber aus solchen Herausforderungen erwachsen immer auch Chancen. Wir haben die Gelegenheit gemeinsam Veränderung zu gestalten. Wir werden weiterhin mit starker fachlicher Expertise die Schwerpunkte unserer Arbeit verfolgen. Mit dem Haushaltsentwurf setzen wir Akzente und beweisen Gestaltungswillen. Die nächsten Jahre werden nicht einfach. Aber ich bin zuversichtlich, dass wir den vor uns liegenden Weg erfolgreich gehen werden.«


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft

Pressesprecher Dr. Frank Bauer
Telefon: +49 351 564 20040
Telefax: +49 351 564 20007
E-Mail: presse@smul.sachsen.de
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