Landwirtschaftsminister von Breitenbuch: »Wir müssen die Fesseln lösen, um den Agrarstandort Deutschland wettbewerbsfähig zu halten!«
28.03.2025, 14:15 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Sachsens Landwirtschaftsminister Georg-Ludwig von Breitenbuch hat am Freitag (28.03.) an der Frühjahrskonferenz der Agrarministerinnen und Agrarminister von Bund und Ländern in Baden-Baden teilgenommen. Einen wesentlichen Diskussionsschwerpunkt bildete die Frage, wie sich die deutsche Land- und Forstwirtschaft vor dem Hintergrund wirtschaftlicher, ökologischer und politischer Herausforderungen weiterhin am Markt behaupten kann und wettbewerbsfähig bleibt.
Staatsminister von Breitenbuch betont: »Die aktuellen Krisen zeigen einmal mehr die Bedeutung einer stabilen Land- und Forstwirtschaft in Deutschland. Sie muss im internationalen Wettbewerb bestehen können: Für sichere Rohstoffe, für eine sichere Lebensmittelversorgung und einen entscheidenden Beitrag zum Schutz natürlicher Ressourcen. Wir müssen weg von ausufernder Bürokratie, weg von Verschärfungen ohnehin schon strenger EU-Vorgaben und hin zu einer Politik, die sich als Rahmengeber für eine wettbewerbsfähige Land- und Forstwirtschaft versteht. Ich bin sehr froh, dass diese Meinung Konsens auf der Agrarministerkonferenz ist und wir damit das starke Signal senden, für unsere Land- und Forstwirte einzustehen. Ich begrüße besonders die Forderung nach einer auskömmlichen Finanzierung der Gemeinschaftsaufgabe ›Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‹ (GAK) und einer ›Gemeinsamen Agrarpolitik‹ (GAP) der EU, die einfach und pragmatisch einen Ausgleich zwischen der Einkommenssicherung für unsere Landwirte einerseits und dem Natur-, Umwelt- und Klimaschutz andererseits herstellt.«
Einen wesentlichen Baustein für einen wettbewerbsfähigen Agrarstandort Deutschland sieht Staatsminister von Breitenbuch auch im Einsatz von Pflanzenschutzmitteln und bewertet die Diskussion wie folgt: »Pflanzenschutzmittel mit Augenmaß und nur im notwendigen Umfang einzusetzen, ist für die Landwirtschaft eine Selbstverständlichkeit. Doch diese Betriebsmittel müssen verlässlich und verfügbar sein. Beides kann man der aktuellen Zulassungssituation nicht attestieren und das bringt uns im Wettbewerb in zusätzliche Bedrängnis.«
Aus diesem Grund adressieren die Länder, so auch der Freistaat Sachsen als einer der Berichterstatter, ihre große Sorge, dass durch den Wegfall wichtiger Wirkstoffe bei gleichzeitig fehlender Verfügbarkeit von Alternativen bestimmte Kulturen nicht mehr ausreichend vor Schädlingen und Krankheiten geschützt werden können und deren Anbau in Deutschland unwirtschaftlich wird. Auch neue Schädlinge, die in der Folge des Klimawandels auftreten, werden durch die entstehenden Bekämpfungslücken begünstigt. Hinsichtlich der Reduktion von Pflanzenschutzmitteln im Sinne eines integrierten Pflanzenschutzes besteht unumwunden Einigkeit. Jedoch müssen nationale Zuständigkeiten gebündelt und deutsche Sonderwege beendet werden. Es braucht einen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln nach dem Prinzip »so wenig wie möglich, so viel wie nötig« und das gestützt durch eine bestenfalls punktgenaue Ausbringung hochwirksamer Stoffe.
Schließlich sprachen sich Staatsminister von Breitenbuch und die Chefinnen und Chefs der anderen Agrarressorts für eine Reihe von Maßnahmen zur Entbürokratisierung aus. In einem Beschluss machten die Agrarministerinnen und -minister deutlich, dass die Übergangszeit bis zum Inkrafttreten der EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR) genutzt werden muss, um die damit entstehende Bürokratie für betroffene Betriebe in Deutschland zu minimieren. Die EU-Kommission selbst hat in ihrem »Kompass für Wettbewerbsfähigkeit« die Entbürokratisierung priorisiert. Dieses Vorhaben nun auch auf die EUDR anzuwenden fordern die einbringenden Bundesländer dieses Konferenz-Beschlusses, so auch Sachsen. Andernfalls kommen umfangreiche Sorgfalts-, Dokumentations- und Prüfpflichten auf Landbewirtschafter, Unternehmen und Verwaltungen zu. Weiterhin wird die Forderung an den Bund formuliert, sich für eine Aufhebung der sogenannten EU-Wiederherstellungsverordnung einsetzen. Die darin formulierten Vorgaben und Zeitpläne werden von der Mehrzahl der Bundesländer als überreguliert und unrealistisch eingeschätzt. Nicht zuletzt lehnt Sachsen den Vorstoß ab, zusätzlich zu den bestehenden Öko-Regelungen im GAP-Strategieplan neue Öko-Regelungen aufzunehmen. In Rede stehen hier Regelungen zur Weidehaltung in Milchviehbetrieben und zur Verteilung von Biodiversitätsflächen. Beides würde einen weiteren Aufwuchs an Bürokratie bedeuten. Die Landwirte verlangen zu Recht Planungssicherheit und keine Änderungen in der laufenden Förderperiode der GAP. Zudem wären sächsischen Landwirte aufgrund der hiesigen Agrarstruktur, beispielsweise mit Blick auf große Milchviehbetriebe, über Gebühr benachteiligt. Sachsen hat sich gemeinsam mit anderen Bundesländern erfolgreich dafür ausgesprochen, diese zusätzlichen Regelungen nicht im GAP-Strategieplan zu verankern.