Streuobstwiesen – Perlen unserer sächsischen Kulturlandschaft

15.04.2025, 17:01 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Kirschblüte in Streuobstwiese (© Holger Stein)

Kirschblüte in der Streuobstwiese Neukirchen/Pleiße

Kirschblüte in Streuobstwiese (© Holger Stein)

Kirschblüte in der Streuobstwiese Neukirchen/Pleiße

Kirschblüte in der Streuobstwiese Neukirchen/Pleiße
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Kirschblüte, April 2025 (© Holger Stein)

Blühender Kirschblütenzweig auf einer sächsischen Streuobstwiese

Kirschblüte, April 2025 (© Holger Stein)

Blühender Kirschblütenzweig auf einer sächsischen Streuobstwiese

Blühender Kirschblütenzweig auf einer sächsischen Streuobstwiese

Weißes Blütenmeer verzaubert jetzt unsere Landschaft - Obstblüte in Sachsen hat begonnen

Streuobstwiesen verzaubern jetzt im April die sächsische Kulturlandschaft mit ihrem strahlend weißen Blütenmeer. Die Wiesen besitzen einen hohen naturschutzfachlichen und kulturhistorischen Wert. Sie bieten vielen geschützten Fledermaus-, Vogel- und Insektenarten einen wichtigen Lebensraum. Außerdem beherbergen sie Obstbäume alter lokaler und regionaler Kultursorten.

Die Sächsische Landesstiftung Natur und Umwelt (LaNU) ist Eigentümerin von Streuobstwiesen im Freistaat Sachsen. Diese befinden sich in verschiedenen Landkreisen wie zum Beispiel im Landkreis Zwickau in Neukirchen/Pleiße, im Landkreis Leipzig in Trebsen, Gnandstein und Köhra und im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge in Freital-Weißig. Die Streuobstwiesen werden unter naturschutzfachlichen Aspekten bewirtschaftet. Die Obstbäume werden fachgerecht geschnitten, die Wiesen extensiv gemäht und einige auch mit Schafen beweidet.

Streuobstwiesen sind auch im Freistaat Sachsen durch mangelnde Nutzung und Pflege bedroht. Immer wieder verschwinden Dörfer umgebende oder straßen- und wegebegleitende Obstbäume. Auch das verstärkte Auftreten eines Halbparasiten, der Mistel (Viscum album), bedroht die Streuobstwiesen in Sachsen. Befallene Bäume werden oft so stark geschwächt, dass sie absterben.

Streuobstbestände stehen auf der roten Liste der gefährdetsten Biotoptypen Europas. Auch im Sächsischen Naturschutzgesetz (SächsNatSchG) ist der landesweite Schutz von Streuobstwiesen im § 21 - Gesetzlich geschützte Biotope - verankert.

Hintergrund

Streuobstwiesen sind Flächen, auf denen die Obstbäume oft unregelmäßig und wie zufällig über die Fläche gestreut wachsen. Sie existieren in Reihen- wie auch in Einzelbaumpflanzungen. Eine Streuobstwiese sollte minimal zehn Obstbäume enthalten und eine Fläche von min. 1500 Quadratmeter umfassen, dann gilt sie in Sachsen als geschütztes Biotop (§ 21 SächsNatSchG).
Der Obstanbau hat in Sachsen eine lange Tradition. Die ersten Obstgärten befanden sich in den Klöstern. Von hieraus verbreiteten sie sich weiter über das Land.

Am Wochenende 26./27. April 2025 begehen viele Streuobstinitiativen den »Tag der Streuobstwiese«. Unter dem Thema »Picknick unter der Obstblüte« werden Veranstaltungen organisiert, um mehr Aufmerksamkeit für die Obstkultur und einheimische Produkte zu generieren. Eine Übersicht der derzeit angemeldeten Veranstaltungen für das Wochenende ist auf der Seite von Hochstamm Deutschland (https://orchardseverywhere.com/) zu finden.

Wollen Sie mehr zu den Streuobstwiesen der LaNU wissen, dann schauen Sie bitte hier nach: https://lanu.de/themen/natur-landschaft/streuobstwiesen.html.

Möchten Sie mehr über unsere Stiftung erfahren, dann schauen Sie bitte auf unsere Homepage www.lanu.de.


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