Sachsen will mehr Geld an verletzte Beamte zahlen

18.08.2025, 13:31 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Wenn Beamte, wie etwa Polizisten, im Einsatz schwer verletzt werden, zahlt der Staat eine Unfallentschädigung. In Sachsen sollen sich die Entschädigungssummen fast verdoppeln. Das sieht eine entsprechende Änderung des Sächsischen Beamtenversorgungsgesetzes vor. Das Kabinett hat den Gesetzentwurf des Finanzministeriums heute zur Anhörung freigegeben.

Finanzminister Christian Piwarz begründet die höheren Unfallentschädigungen mit einem Anstieg der Gewalt gegenüber Staatsdienern. »Leider müssen Beamtinnen und Beamte in kritischen Situationen Leib und Leben einsetzen oder sehen sich gewalttätigen Personen ausgesetzt. Zwar kann Geld den erlittenen Schaden kaum aufwiegen, doch sollen sich Polizistinnen und Polizisten oder Feuerwehrleute weniger Sorgen um ihre finanzielle Absicherung machen«, so Finanzminister Christian Piwarz.

Mit der geplanten Gesetzesänderung erhalten Beamte, die bei einer lebensbedrohlichen Diensthandlung einen Dienstunfall erleiden und wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand versetzt werden müssen, künftig 150.000 Euro statt bisher 80.000 Euro. Wenn Beamte gar zu Tode kommen, erhalten die Witwe oder der Witwer statt bisher 60.000 Euro künftig 100.000 Euro. Bei nicht verheiraten Lebenspartnerschaften geht die Summe an die versorgungsberechtigten Kinder. Die geplanten Entschädigungszahlungen gehören dann zu den höchsten bundesweit.

Die Änderung des Beamtenversorgungsgesetzes soll rückwirkend zum 1. Januar 2025 in Kraft treten.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium der Finanzen

Ansprechpartner Dirk Reelfs
Telefon: +49 351 564 40060
Telefax: +49 351 564 40069
E-Mail: presse@smf.sachsen.de
zurück zum Seitenanfang