Hochwasserschutzkonzept der Zschopau und Flöha wird aktualisiert - Auftaktveranstaltung im Stadtsaal der »Alten Baumwolle« in Flöha
19.08.2025, 13:57 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
Die Landestalsperrenverwaltung Sachsen plant, das Hochwasserschutzkonzept für den ersten Teil der Zschopau und für die Flöha aus dem Jahr 2004 zu überprüfen und zu aktualisieren. Dabei werden die Zschopau unterhalb der Gemeindegrenze zwischen Flöha und Augustusburg bis zur Mündung in die Freiberger Mulde sowie die Flöha im gleichnamigen Stadtgebiet einschließlich Falkenau betrachtet (Landkreis Mittelsachsen).
Dazu fand heute (Dienstag, 19. August 2025) eine Auftaktveranstaltung mit den Kommunen, den Trägern öffentlicher Belange und Verbänden statt. Auch im weiteren Bearbeitungsprozess ist deren aktive Beteiligung vorgesehen. Ziel ist es, die nötigen Maßnahmen zur Minderung von Hochwasserschäden und zur Verbesserung des Hochwasserschutzes auf eine breite öffentlich-rechtliche Basis zu stellen.
Die Aktualisierung des Hochwasserschutzkonzeptes ist Teil der Umsetzung der Europäischen Hochwasserrisikomanagementrichtlinie und entsprechend des sächsischen Wassergesetzes Aufgabe der Landestalsperrenverwaltung. Das Konzept wird zu einem Hintergrunddokument für den länderübergreifenden Hochwasserrisikomanagementplan der deutschen Elbe aktualisiert. Es ist damit die wasserwirtschaftliche Grundlage für den Umgang mit Hochwasserrisiken an den beiden Fließgewässern.
In die Bearbeitung fließen die Erfahrungen aus den Hochwasserereignissen nach 2002, die heutigen Warn- und Informationsmöglichkeiten sowie die aktuellen Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten mit ein. Auch werden die technischen Hochwasserschutzmaßnahmen, die seit dem Hochwasser 2002 umgesetzt wurden, berücksichtigt. Geprüft wird zudem, welcher Handlungsbedarf zur Hochwasservorsorge besteht und ob der Hochwasserschutz weiter verbessert werden kann. Dabei wird nicht nur der baulich-technische Hochwasserschutz betrachtet, sondern auch Themen wie die Gefahrenabwehr oder die Vorsorge in der Fläche. Unter anderem werden außerdem Möglichkeiten für die Wiederanbindung von Retentionsflächen untersucht.
Hintergrundinformation
Die Europäische Hochwasserrisikomanagementrichtlinie wurde 2010 in Deutschland in nationales Recht umgesetzt. Die Richtlinie gibt den Rahmen vor, wie innerhalb der EU mit dem Risiko durch Hochwasser umgegangen wird. So soll das Hochwasserrisiko durch Maßnahmen verringert werden, die zwischen Ober- und Unterliegern eines Flusses abgestimmt werden. Sie sollen einen angemessenen Schutz bieten und gleichzeitig möglichst wenig in die Natur eingreifen. Dafür werden Hochwasserrisikomanagementpläne erstellt, die im Fall der Elbe für das gesamte Einzugsgebiet der Elbe in Deutschland gelten.
Die sächsischen Hochwasserschutzkonzepte wurden nach dem Augusthochwasser 2002 erstellt und existieren damit länger als die europäische Richtlinie. Sie werden in den nächsten Jahren sukzessive für alle Gewässer I. Ordnung und Grenzgewässer in Sachsen zu Hintergrunddokumenten für die Hochwasserrisikomanagementpläne der Elbe bzw. der Oder aktualisiert.