Afrikanische Schweinepest in Sachsen weitgehend getilgt

05.09.2025, 10:00 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

Ministerin Köpping: »Erfolgreiche ASP-Bekämpfung als Ergebnis guter Teamarbeit«

Die Afrikanische Schweinepest (ASP) gilt im Freistaat Sachsen als weitgehend getilgt. Nach der Aufhebung weiterer drei ASP-Fälle im Norden des Landkreises Bautzen bleibt ein einziger aktiver Fall. Das heißt, seine Feststellung liegt weniger als ein Jahr zurück. Insgesamt wurden seit 31. 10. 2020 in Sachsen 2398 mit dem ASP-Virus infizierte Wildschweine oder Wildschweinkadaver festgestellt. Nach Aufhebung der drei Fälle beantragt das für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerium über das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat bei der EU-Kommission eine weitere Verkleinerung der Sperrzonen. Diese gibt es derzeit nur noch in Teilen der Landkreise Bautzen und Görlitz. Die Fläche beträgt aktuell 1.403 km² für Sperrzone II (gefährdetes Gebiet) und 1.500 km² für Sperrzone I (Pufferzone). Ziel ist, dass nach Bestätigung des Antrages bei der EU-Kommission die Sperrzone II auf nur noch 170 km² und die Pufferzone auf 1.487 km² verkleinert wird. Während der gesamten fast fünf Jahre, in denen im Freistaat ASP-Ausbrüche festgestellt wurden, konnten Hausschweinbestände stets erfolgreich vor einem Eintrag des Virus geschützt werden.

»Auch wenn nur noch ein einziger ASP-Fall aktiv ist, darf die Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest in Sachsen als eingedämmt gelten. Dem Ziel der kompletten Tilgung stehen wir unmittelbar bevor. Ich freue mich über diese Erfolgsmeldung«, so Sachsens für Tierseuchenbekämpfung zuständige Sozialministerin Petra Köpping. Sie betont: »Dies ist ein Erfolg sehr gelungener Teamarbeit. Mit einem eng abgestimmten Krisenmanagement haben wir mit der Taskforce im Sozialministerium und dem Landestierseuchenbekämpfungszentrum der Landesdirektion gemeinsam mit den Verantwortlichen in den Landkreisen, den Akteuren der Jägerschaft, der Landwirtschaft und der Forstwirtschaft diese Tierseuche bekämpft, zurückgedrängt und nun nahezu getilgt. Ich danke allen Beteiligten für die enge Abstimmung mit uns und ihre Ausdauer.« Ministerin Köpping ergänzt: »Auch der Bevölkerung in den betroffenen Regionen danke ich für das Verständnis. Mir ist bewusst, dass Restriktionen wie die Zäunungen zur Einschränkung der Mobilität des Schwarzwildes eine Belastung für viele waren. Wir waren laut EU-Recht dazu verpflichtet die ASP zu bekämpfen. Die Zäune waren enorm wichtig für diese Tierseuchenbekämpfung. Und wir sind bereits mit dem Abbau der nicht mehr benötigten Barrieren weit vorangekommen.«

Seit Erstausbruch der Afrikanischen Schweinepest 31. Oktober 2020 hat der Freistaat Sachsen rund 54 Millionen Euro für Bekämpfungsmaßnahmen ausgegeben. Davon flossen allein rund 30 Millionen in Bau und Abbau der Zäunungen. Rund 850 Kilometer Festzaun waren errichtet worden. Von diesen sind rund 500 Kilometer Zaun bereits wieder zurückgebaut worden oder befinden sich im Rückbau. Vom noch vorrätigen Zaunmaterial wurden zur Unterstützung 150 Kilometer Festzaun als Komplettpaket sowie 500 bereits in Sachsen verwendeter Bauzaunelemente an das ebenfalls von ASP betroffene Bundesland Hessen veräußert. Die Mittel fließen in den Gesamthaushalt des Freistaates zurück.

Rund 12 Millionen Euro kosteten die Fallwilldsuche mit Kadaverspürhunden und Drohnen sowie der Fallenfang. Die Fallwildsuche wurde durch Jagdausübungsberechtigte, Forst- und Behördenmitarbeitende durchgeführt und von Kadaversuchhunden und Drohnen durch das SMS unterstützt. Allein 35 Suchhunde und ihre Halter wurden in drei sächsischen Kursen ausgebildet. Weitere Teams aus zehn Bundesländern sowie Österreich standen für den kurzfristigen Einsatz in der Fallwildsuche zur Verfügung. Analysiert werden alle Proben in der Landesuntersuchungsanstalt Sachsen (LUA). Insgesamt wurden seit Oktober 2020 knapp 200.000 Proben untersucht – rund 107.000 bei Wild- und knapp 90.000 bei Hausschweinen.

Hintergrund:

Die Afrikanische Schweinepest ist eine Virusinfektion, die ausschließlich Schweine, also Wild- und Hausschweine, betrifft. Sie verläuft fast immer tödlich und ist unheilbar. Überlebende Tiere entwickeln keine Immunität gegen das Virus, sie können sich erneut anstecken. Es gibt bisher keine Möglichkeit, die Schweine durch eine vorbeugende Impfung zu schützen. Die Erkrankung kann direkt von Tier zu Tier oder indirekt über kontaminierte Gegenstände (Kleidung, Schuhe, Fahrzeuge) und Futter in andere Gebiete durch den Menschen übertragen werden. Möglich ist die Übertragung auch durch Nahrungsmittel, für die mit dem ASP-Virus infiziertes Fleisch verarbeitet wurde. Für den Menschen und andere Tierarten ist die ASP nicht ansteckend oder gefährlich. Am 10. September 2020 wurde in Brandenburg ein erster Fall von ASP bei einem Wildschwein in Deutschland bestätigt. Am 31. Oktober 2020 gab es den Indexfall in Sachsen. Seitdem wurden ASP-Ausbrüche bei Wildschweinen in Brandenburg, Sachsen, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen festgestellt. In Sachsen wurden bis dato insgesamt 2398 ASP-Fälle nachgewiesen. Davon ist aber nur noch ein einziger Fall aktiv. In Baden-Württemberg, Niedersachsen, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Hessen und Rheinland-Pfalz wurden seit 2022 auch Fälle in Hausschweinbeständen nachgewiesen. Das derzeit in den Bundesländern Hessen, Rheinland-Pfalz, Baden-Württemberg und Nordrhein-Westfalen in der Wild- und Hausschweinepopulation aktive ASP-Geschehen hat keinen Zusammenhang mit dem Geschehen in Sachsen und Brandenburg. Genomanalysen zeigten, dass es sich um einen anderen Virustyp mit Herkunft aus Südosteuropa handelt. Die Einschleppung erfolgte vermutlich durch den Menschen.


Kontakt

Sächsisches Staatsministerium für Soziales, Gesundheit und Gesellschaftlichen Zusammenhalt

Pressesprecherin Juliane Morgenroth
Telefon: +49 351 564 55055
Telefax: +49 351 564 55060
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