Staatsministerin Köpping empfiehlt Geflügelhaltern, Tiere in Ställen unterzubringen
29.10.2025, 13:25 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)
»Aufstallung bietet besten Schutz vor Eintrag der Geflügelpest«
Aufgrund einer Vielzahl von Ausbrüchen der hochpathogenen aviären Influenza (HPAI, Geflügelpest) im gesamten Bundesgebiet empfiehlt Staatsministerin Petra Köpping allen Geflügelhaltern im Freistaat Sachsen, ihre Tiere derzeit in Ställen zu halten. Auch in Sachsen gibt es erste Verdachtsfälle auf den Eintrag des H5N1-Virus bei einzelnen Wildvögeln. »Zwar ist in Sachsen noch kein Nutztierbestand betroffen, doch steigt das Risiko eines Eintrags der Vogelgrippe in Geflügelbestände. Ich appelliere deshalb an die Umsicht der Geflügelhalter und empfehle diesen dringend, ihre Tiere in Ställen unterzubringen. Die Aufstallung bietet neben der Einhaltung der strengen Hygienemaßnahmen in den Betrieben und privaten Haltungen den besten Schutz vor einem Eintrag des Virus. Wir beobachten derzeit bundesweit ein sehr dynamisches Virusgeschehen bei Wildvögeln. Da naturgemäß Freilandhaltungen einem größeren Risiko ausgesetzt sind, sollten von den Haltern Maßnahmen wie die Aufstallung oder wildvogelsichere Volieren genutzt werden, auch wenn dies noch nicht von den Behörden angeordnet wurde. Besonders wichtig ist zudem, dass Futter, Tränken und Einstreu für Wildvögel unzugänglich sind. Stallungen sollten nicht durch Fremde betreten werden. Personal sollte stallbezogene Kleidung tragen und vor dem Betreten des Stalles die Hände desinfizieren und das Schuhwerk wechseln.«
Bereits vor Tagen hatte das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) als Reaktion auf die bundesweite Lage in seiner aktuellen Risikoeinschätzung die Risiken für einen Eintrag in Geflügelbestände deutschlandweit als »hoch« eingestuft. Im Ausbruchsfall werden konkretisierende Regelungen, wie Aufstallungsgebote, Verbringungsverbote, Überwachungspflichten in der gelten Allgemeinverfügung des betroffenen Landkreises veröffentlicht. Der betroffene Landkreis trifft die erforderlichen Schutzmaßnahmen und richtet Sperrzonen um die Ausbruchsbetriebe ein.
Die Ministerin ergänzt: »Geflügelhalter, die Auffälligkeiten wie zum Beispiel vermehrte Todesfälle oder eine verminderte Futter- und Wasseraufnahme sowie Leistungsabfall in ihren Beständen feststellen, sollten diese umgehend beim Veterinäramt anzeigen und einen Tierarzt hinzuziehen.«
Hintergrund:
Bei der Geflügelpest (HPAI) handelt es sich um eine besonders schwer verlaufende Form der aviären Influenza bei Geflügel und anderen Vögeln, die durch hochpathogene Influenzaviren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Sie ist eine in der Tiermedizin seit Ende des 19. Jahrhunderts bekannte Infektionskrankheit. Tote Vögel sollen nicht angefasst werden, auch um eine Verschleppung des Erregers zu verhindern. HPAI ist eine Zoonose. Es wird vereinzelt auch die Übertragung des HPAI-Virus auf Säugetiere und den Menschen nach sehr engem Kontakt mit erkrankten Vögeln nachgewiesen.