Moschee darf gebaut werden
03.11.2025, 11:27 Uhr — 1. Korrektur (aktuell)
Klage von Nachbarn abgewiesen
Das Verwaltungsgericht Leipzig hat die Klagen von zwei benachbarten Eigentümern gegen die Baugenehmigung eines Gebetshauses (Moschee) der Ahmadiyya-Gemeinde an der Georg-Schumann-Straße in Leipzig abgewiesen. Die Kläger hatten unter anderem argumentiert, der Betrieb der Moschee werde wesentlich mehr Menschen anziehen als genehmigt. Das Gebot der Rücksichtnahme werde wegen des daher zu erwartenden Lärms und Parksuchverkehrs verletzt. Auch passe die Moschee an der geplanten Stelle nicht in das Stadtbild. Damit konnten die Kläger nicht durchdringen. Die vollständigen Urteilsgründe liegen noch nicht schriftlich vor. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig.
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