Radon in Bestandsgebäuden – das Edelgas gehört nicht in Innenräume

03.12.2025, 18:29 Uhr — Erstveröffentlichung (aktuell)

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Orte im Erzgebirge sind besonder von Radon betroffen

Orte im Erzgebirge sind besonder von Radon betroffen

Online-Seminar der SAENA am 10.12.2025

Dresden, 03.12.2025. Am 10.12.2025 erhalten zwischen 10:00 und 12:00 Uhr Arbeitgeber, Gebäudeeigentümer und Mieter bzw. grundlegend alle Interessierten in einem kostenfreien Online-Seminar Überblick von einfachen gering investiven bis hin zu komplexeren investiven Radonschutzmaßnahmen in Gebäuden und welche aktuellen Fördermöglichkeiten dafür zur Verfügung stehen. Die Experten der Sächsischen Energieagentur – SAENA GmbH informieren, wie zielführend an Sanierungsvorhaben herangegangen werden kann, Radonbelastungen erkannt werden können und welche Maßnahmen helfen, die Radonkonzentration zu verringern.
Für konkrete Fragen ist in diesem Online-Format ebenfalls Zeit.
Die Veranstaltung wird im Rahmen des Auftrages des Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) zur Initialberatung zu baufachlichen und gebäudetechnischen Möglichkeiten des Radonschutzes angeboten.

Die Möglichkeit zur Anmeldung finden Sie im Veranstaltungskalender unter saena.de.

Über die Sächsische Energieagentur
Die Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH ist das unabhängige Beratungs-, Informations-, und Kompetenzzentrum zu den Themen erneuerbare Energien, zukunftsfähige Energieversorgung, Energieeffizienz und effiziente Mobilität. Gesellschafter sind der Freistaat Sachsen und die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Sie dient als sachsenweite Anlaufstelle für alle handelnden Personen und Institutionen im Bereich Energie und Klimaschutz.

Ansprechpartner:
Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH
Stefan Vetter
Telefon: 0351 4910-3183
E-Mail: stefan.vetter@saena.de
Pressekontakt:
Sächsische Energieagentur - SAENA GmbH
Sylvia Hünlich
Telefon: 0351 4910-3158
E-Mail: sylvia.huenlich@saena.de

  • Hinweis zur sprachlichen Gleichstellung

Aus Gründen der besseren Lesbarkeit und Verständlichkeit wird auf die Anwendung der geschlechtergerechten Sprache verzichtet. Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten für alle Geschlechtsidentitäten


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